Rechtsprechung
| BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- verkehrslexikon.de
Zur Erstattung der Reisekosten eines beim Prozessgericht nicht zugelassenen und weder am Gerichtsort noch am Geschäfts- oder Wohnort der Prozesspartei ansässigen Prozessbevollmächtigten
- Judicialis
ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Reisekosten eines beim Prozessgericht nicht zugelassenen Prozessbevollmächtigten; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten zur Terminswahrung; Erstattungsfähige Reisekosten bei Beauftragung eines am Gerichtsort oder am Geschäftsort oder Wohnort der Partei ansässigen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Erstattung der Reisekosten eines Rechtsanwaltes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 858
- MDR 2004, 838
- FamRZ 2004, 939
- VersR 2005, 93
- BB 2004, 1023 (Ls.)
- ZfBR 2004, 453
Wird zitiert von ... (74) Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03
Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden für den Fall, daß die Partei einen in ihrer Nähe ansässigen Rechtsanwalt beauftragt hat (BGH, Beschluß vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - NJW 2003, 898, 900; BGH, Beschluß vom 11. November 2003 - VI ZB 41/03 - EBE/BGH 2004, 11).Auch von einer kostenbewußten Partei kann selbst im Interesse der erstattungspflichtigen Gegenpartei nicht erwartet werden, auf den mit der Sache bereits vertrauten Rechtsanwalt zu verzichten und einen neuen Prozeßbevollmächtigten am Gerichtsort zu beauftragen (BGH, Beschluß vom 16. Oktober 2002 aaO).
- BGH, 18.12.2003 - I ZB 21/03
"Auswärtiger Rechtsanwalt III"; Reisekosten eines weder am Gerichtsort, noch am …
Auszug aus BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03
b) Nach diesen Grundsätzen sind die den Prozeßbevollmächtigten der Beklagten entstandenen Reisekosten in die Kostenfestsetzung einzubeziehen (zu einem vergleichbaren Sachverhalt siehe auch BGH, Beschluß vom 18. Dezember 2003 - I ZB 21/03, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 11.11.2003 - VI ZB 41/03
Verfahrensrecht - Zuziehung eines Rechtsanwaltes
Auszug aus BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03
Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden für den Fall, daß die Partei einen in ihrer Nähe ansässigen Rechtsanwalt beauftragt hat (BGH, Beschluß vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - NJW 2003, 898, 900; BGH, Beschluß vom 11. November 2003 - VI ZB 41/03 - EBE/BGH 2004, 11). - BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97
Singularzulassung zum OLG
Auszug aus BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03
Das Bundesverfassungsgericht hat seinerseits im Streit um die Singular- oder Simultanzulassung von Rechtsanwälten das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant, das auf Aktenkenntnis im konkreten Fall oder auch auf langjähriger Beratung und erfolgreicher begleitender Zusammenarbeit gründen könne, als einen rechtlich anzuerkennenden Vorteil aus der Sicht des Mandanten gewürdigt (BVerfG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - 1 BvR 335/97 - BVerfGE 103, 1, 16).
- BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05
Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer …
cc) Die vom Beklagten gewählte Organisationsform wird von seinem berechtigten Interesse getragen, sich durch den Rechtsanwalt seines Vertrauens auch vor auswärtigen Gerichten vertreten zu lassen; ein solcher Bedarf ist ebenso gewichtig wie ein etwaiger Bedarf an persönlichem Kontakt zwischen Partei und Anwalt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2004 aaO unter II 3 a; vgl. auch Beschlüsse vom 14. September 2004 - VI ZB 37/04 - NJW-RR 2005, 707 unter II 2;… vom 9. September 2004 aaO unter 3 a; vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03 - NJW-RR 2004, 858 unter II 2 a).Das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant dient der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege (BGH, Urteil vom 4. April 2005 - AnwZ (B) 19/04 - NJW 2005, 1711 unter II zu Fachanwaltsbezeichnungen) und war ein entscheidender Grund für die Änderung des Lokalisationsprinzips und der Singularzulassung (…vgl. BT-Drucks. 12/4993, S. 43 und 53; BVerfGE 103, 1, 16; BGH, Beschlüsse vom 11. März 2004 aaO; vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - NJW 2003, 898 unter B II 2 b bb (1)).
Dem muss auch im Rahmen der Kostenerstattung Rechnung getragen werden (BGH, Beschluss vom 11. März 2004 aaO).
c) Ob gegebenenfalls auch höhere Kosten infolge der Beauftragung eines - wie hier - an einem dritten Ort ansässigen Prozessbevollmächtigten erstattungsfähig sein können, bedarf keiner Entscheidung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. September 2004 aaO unter II 2 c; vom 11. März 2004 aaO unter II 2 b (2)).
- BGH, 04.12.2018 - VIII ZB 37/18
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten eines außerhalb des …
Dabei ist anerkannt, dass die Hinzuziehung im Regelfall dann notwendig ist, wenn die Partei ihren Wohnort beziehungsweise ihren Sitz selbst außerhalb des Gerichtsbezirks hat und einen an ihrem (Wohn-)Sitz ansässigen Rechtsanwalt beauftragt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898 unter B II 2 b bb (1); vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03, NJW-RR 2004, 858 unter II 2 a;… vom 13. September 2011 - VI ZB 9/10, NJW 2011, 3520, Rn. 8;… vom 25. Oktober 2011 - VIII ZB 93/10, NJW-RR 2012, 695 Rn. 12). - BGH, 13.09.2011 - VI ZB 9/10
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines "Rechtsanwalts am …
Ferner ist von Bedeutung, dass die Partei grundsätzlich ein berechtigtes Interesse daran hat, sich durch einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens auch vor auswärtigen Gerichten vertreten zu lassen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03, VersR 2005, 93; vom 13. September 2005 - X ZB 30/04, NJW-RR 2005, 1662; vom 25. Januar 2007 - V ZB 85/06, MDR 2007, 802, 803; vom 16. April 2008 - XII ZB 214/04, MDR 2008, 829, 830; vom 28. Januar 2010 - III ZB 64/09, JurBüro 2010, 369).Macht die obsiegende Partei Reisekosten eines Rechtsanwalts geltend, der - wie hier - eine Partei vertritt, die bei einem auswärtigen Gericht verklagt wird und der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist ("Rechtsanwalt am dritten Ort"), sind diese Kosten zwar regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts zu erstatten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03, aaO;… vom 23. Januar 2007 - I ZB 42/06, NJW-RR 2007, 1561 Rn. 13;… vom 7. Juni 2011 - VIII ZB 102/08, WuM 2011, 433 Rn. 8).
- BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03, NJW-RR 2004, 858) führt sie aus, allein dadurch werde der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und den gesetzgeberischen Vorstellungen zur Änderung des Lokalitätsprinzips Rechnung getragen.b) Der Senat hat mit Beschluss vom 11. März 2004 (VII ZB 27/03, NJW-RR 2004, 858) ausgeführt, dass ebenso gewichtig wie ein persönliches Gespräch das Interesse der Partei sein kann, sich durch einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens vertreten zu lassen.
- BGH, 25.10.2011 - VIII ZB 93/10
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts am …
Dies führt hier jedoch schon deshalb nicht zu einer Einschränkung der Erstattungsfähigkeit der beantragten Reisekosten, weil die Entfernung von der Kanzlei des Klägervertreters zum Gerichtsort unstreitig geringer ist als diejenige vom Geschäftsort der Klägerin zum Gerichtsort und die Klägerin daher im Hinblick auf die Entfernung zum Gerichtsort nicht höhere, sondern niedrigere Reisekosten angemeldet hat, als sie bei einem am Geschäftsort der Klägerin ansässigen Rechtsanwalt angefallen wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03, NJW-RR 2004, 858 unter II 2 b (1) und (2);… vom 11. Dezember 2007 - X ZB 21/07, NJW-RR 2008, 1378 Rn. 5 f.;… vom 13. September 2011 - VI ZB 9/10, juris Rn. 9).Rn. 12 b) Die Erstattungsfähigkeit der hier geltend gemachten Reisekosten des Prozessbevollmächtigten der Klägerin ist mithin entsprechend dem nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, WM 2003, 1617 unter [B] II 2 b bb; BGH, Beschlüsse vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03, aaO unter II 2 a; vom 2. Dezember 2004 - I ZB 4/04, GRUR 2005, 271 unter II 3 a - Unterbevollmächtigter III;… vom 16. April 2008 - XII ZB 214/04, NJW 2008, 2122 Rn. 7; vom 28. Januar 2010 - III ZB 64/09, JurBüro 2010, 369 unter [III] a mwN) geltenden Grundsatz zu beurteilen, dass sich die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende Partei im Regelfall als eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung darstellt.
- BGH, 13.09.2011 - VI ZB 42/10
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines am …
Ferner ist von Bedeutung, dass die Partei grundsätzlich ein berechtigtes Interesse daran hat, sich durch einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens auch vor auswärtigen Gerichten vertreten zu lassen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03, VersR 2005, 93; vom 13. September 2005 - X ZB 30/04, NJW-RR 2005, 1662; vom 25. Januar 2007 - V ZB 85/06, MDR 2007, 802, 803; vom 16. April 2008 - XII ZB 214/04, MDR 2008, 829, 830; vom 28. Januar 2010 - III ZB 64/09, JurBüro 2010, 369).Macht die obsiegende Partei Reisekosten eines Rechtsanwalts geltend, der - wie hier - eine Partei vertritt, die bei einem auswärtigen Gericht verklagt wird, und der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist ("Rechtsanwalt am dritten Ort"), sind diese Kosten allerdings regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts zu erstatten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03, aaO;… vom 23. Januar 2007 - I ZB 42/06, NJW-RR 2007, 1561 Rn. 13;… vom 7. Juni 2011 - VIII ZB 102/08, WuM 2011, 433 Rn. 8).
- BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04
Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der …
aa) Der Bundesgerichtshof hat bereits im Zusammenhang mit der grundsätzlichen Anerkennung der Erstattungsfähigkeit von Terminsreisekosten des am Wohn- oder Geschäftssitz der Partei niedergelassenen Rechtsanwalts betont, dass der Mandant ein Interesse daran hat, von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens auch vor auswärtigen Zivilgerichten vertreten zu werden (vgl. BGH Beschlüsse vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03 - FamRZ 2004, 939 f. und vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - NJW 2003, 898, 901).Denn bei der Entscheidung über die Kosten des am Gerichtsort nicht ansässigen Prozessbevollmächtigten muss dem Bedarf an persönlichem Kontakt und dem Vertrauensverhältnis zwischen der Partei und dem von ihr ausgewählten Rechtsanwalt Rechnung getragen werden, zumal einem Zivilprozess in vielen Fällen eine vorgerichtliche Auseinandersetzung vorausgeht (vgl. BGH Beschluss vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03 - FamRZ 2004, 939 f.).
- BGH, 23.01.2007 - I ZB 42/06
Auswärtiger Rechtsanwalt V
b) Im Grundsatz ebenfalls zutreffend ist die Beurteilung des Beschwerdegerichts, dass die Reisekosten eines Rechtsanwalts, der eine Partei vertritt, die bei einem auswärtigen Gericht klagt, und der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist ("Rechtsanwalt am dritten Ort"), regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts zu erstatten sind (vgl. BGH, Beschl. v. 18.12.2003 - I ZB 21/03, NJW-RR 2004, 855, 856 - Auswärtiger Rechtsanwalt III; Beschl. v. 11.3.2004 - VII ZB 27/03, NJW-RR 2004, 858 f.;… Musielak/Wolst, ZPO, 5. Aufl., § 91 Rdn. 17;… Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rdn. 13 "Reisekosten des Anwalts", m.w.N.). - BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten
Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen hat, sind hiernach Reisekosten eines beim Prozeßgericht nicht zugelassenen und weder am Gerichtsort noch am Geschäfts- oder Wohnort der Partei ansässigen Prozeßbevollmächtigten zur Terminswahrung jedenfalls insoweit zu erstatten, als sie sich im Rahmen der erstattungsfähigen Reisekosten halten, die angefallen wären, wenn die Partei einen Prozeßbevollmächtigten entweder am Gerichtsort oder an ihrem Geschäfts- oder Wohnort beauftragt hätte (vgl. BGH, Beschluß vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03 - NJW-RR 2004, 858).c) Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 11. März 2004 (aaO) offengelassen hat, ob ausnahmsweise durch die Beauftragung eines an einem dritten Ort ansässigen Prozeßbevollmächtigten entstehende Kosten zu erstatten sein können (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Dezember 2003 - I ZB 21/03 - VersR 2004, 1150), ist diese Frage auch vorliegend nicht abschließend zu entscheiden.
- BGH, 28.01.2010 - III ZB 64/09
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des …
Rn. 5 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. nur Beschlüsse vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - juris Rn. 14 ff; 11. März 2004 - VII ZB 27/03 - NJW-RR 2004, 858;… 2. Dezember 2004 - I ZB 4/04 - juris Rn. 19; 13. September 2005 - X ZB 30/04 - NJW-RR 2005, 1662;… 16. April 2008 - XII ZB 214/04 - NJW 2008, 2122, 2123 f, Rn. 7, 14) stellt die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende Partei im Regelfall eine solche Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung dar. - OLG Düsseldorf, 03.09.2009 - 2 W 52/09
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts in einem Verfahren betreffend …
- OLG Köln, 25.11.2015 - 17 W 247/15
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Wohnsitz der Prozesspartei ansässigen …
- OLG Stuttgart, 20.05.2011 - 8 W 180/11
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des auswärtigen …
- OLG Köln, 20.04.2010 - 17 W 51/10
Erstattungsfähigkeit der Kosten des "Hausanwalts" einer ausländischen Partei
- BGH, 22.04.2008 - XI ZB 20/07
Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte
- OLG München, 28.02.2007 - 11 W 644/07
- OLG Köln, 30.12.2010 - 17 W 308/10
Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einschaltung eines italienischen …
- BGH, 12.12.2012 - IV ZB 18/12
Kostenerstattung nach AGB-Kontrollklage eines eingetragenen Verbraucherverbands: …
- BVerwG, 11.09.2007 - 9 KSt 5.07
Kostenfestsetzung; Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen eines …
- OLG München, 12.08.2022 - 11 W 467/22
Kosten des vom Hauptbevollmächtigten in eigenem Namen beauftragten …
- OLG Frankfurt, 20.04.2009 - 18 W 363/08
Honorar aus Vergütungsvereinbarung ist keine Geschäftsgebühr
- OLG Köln, 14.08.2009 - 17 W 182/09
Erstattungsfähigkeit; Mitwirkung eines Patentanwalts
- OLG Köln, 18.06.2009 - 17 W 144/09
Einigungsgebühr; Kostenerstattung; Kostenfestsetzung
- OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 10 W 121/07
Zur Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten eines Rechtsanwalts am sog. dritten Ort
- OLG Naumburg, 15.12.2005 - 10 W 34/05
Kostenerstattung: Zur Frage, ob die Beauftragung eines spezialisierten …
- KG, 16.03.2007 - 1 W 276/06
Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit von Terminsreisekosten eines …
- OLG Köln, 18.06.2009 - 17 W 145/09
Einigungsgebühr; Kostenerstattung; Kostenfestsetzung
- OLG Stuttgart, 02.02.2009 - 8 W 35/09
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsbeistands im …
- OLG Köln, 04.09.2009 - 2 Ws 408/09
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Strafverteidigers
- OLG Dresden, 10.05.2004 - 10 W 400/04
Bestellung eines Rechtsanwalts aus den neuen Bundesländern auf Grund der dort …
- OLG Düsseldorf, 08.08.2006 - 10 W 49/06
Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Unterbevollmächtigten nach § 91 Abs. 1 ZPO
- OLG Jena, 06.09.2012 - 9 W 405/12
Reisekosten eines Rechtsanwalts
- OLG München, 14.01.2009 - 11 W 2833/08
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten und Abwesenheitsgeld: Beauftragung eines …
- OLG Frankfurt, 19.01.2018 - 6 W 113/17
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Anwalts am "dritten …
- OLG Naumburg, 23.12.2008 - 1 Verg 11/08
Anwaltsgebühren für die außergerichtliche Vertretung in einem vergaberechtlichen …
- BGH, 12.12.2012 - IV ZB 24/12
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessvertreters des Klägers für ein in …
- OLG Nürnberg, 23.07.2007 - 3 W 1228/07
"Spezialanwalt" des Vertrauens
- KG, 05.08.2004 - 19 WF 166/04
Kostenerstattung in Familiensachen: Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts …
- OLG Schleswig, 31.10.2006 - 10 WF 141/06
Unbeschränkte Beiordnung eines nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts
- OLG Saarbrücken, 08.01.2009 - 5 W 262/08
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten; …
- OLG München, 16.12.2019 - 11 W 1194/19
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Anwalts
- OLG Frankfurt, 14.05.2014 - 18 W 79/14
Reisekosten des auswärtigen Anwalts als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung
- OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 18 W 78/12
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des ortsfremden Rechtsanwalts
- BGH, 19.10.2004 - VI ZB 32/04
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des sich selbst in einem auswärtigen …
- KG, 29.04.2010 - 2 W 207/09
Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähige Kosten eines auswärtigen …
- LG Landshut, 09.10.2015 - 33 T 2522/15
Festsetzung von Kosten eines auswärtigen Anwalts
- OLG Saarbrücken, 02.04.2009 - 5 W 58/09
Flugkosten zur Wahrnehmung eines auswärtigen Gerichtstermins sind in Höhe eines …
- OLG Rostock, 07.09.2006 - 8 W 42/06
Auswärtiger Spezialanwalt - hier: für Arzthaftungsrecht - als …
- OLG Jena, 20.12.2004 - 9 W 398/04
Kostenerstattung eines auswärtigen Anwalts (Rechtsabteilung)
- OLG Stuttgart, 02.10.2007 - 8 W 388/07
Kostenfestsetzung: Anspruch auf Erstattung der Kosten eines nicht ortsansässigen …
- OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 6 W 103/19
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Rechtsanwalts in Markensachen
- FG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - 11 KO 840/15
Eingeschränkte Erstattungsfähigkeit von Flugkosten eines Prozessbevollmächtigten …
- OLG Schleswig, 12.09.2006 - 10 WF 141/06
- OLG Hamburg, 15.02.2006 - 8 W 22/06
Prozesskosten: Umfang der Festsetzung der Terminsreisekosten eines am dritten Ort …
- OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
Erstattungsfähigkeit der Kosten von Unterbevollmächtigten bzw. fiktiver …
- AG Zeitz, 19.03.2018 - 4 C 451/16
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen …
- OLG Frankfurt, 14.06.2012 - 18 W 98/12
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Rechtsanwalts
- OLG Düsseldorf, 02.04.2014 - 15 W 9/14
Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss
- OLG Hamm, 30.12.2004 - 23 W 258/04
Begriff der Erörterung; Erfallen und Streitwert der Erörterungsgebühr nach …
- AG Hamburg, 17.04.2017 - 33a C 89/14
- OLG Hamburg, 07.12.2006 - 8 W 178/06
Kostenfestsetzung: Kostenerstattungsanspruch des Insolvenzverwalters bei …
- OLG Düsseldorf, 26.09.2006 - 10 W 74/06
Zur Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten durch Beauftragung eines am Gerichtsort …
- OLG Düsseldorf, 14.06.2012 - 10 W 3/12
- LG Köln, 24.02.2012 - 11 T 152/11
Voraussetzungen für die Erstattung der Kosten der Beauftragung eines …
- - Hamburg, 17.04.2017 - 33 A C 89/14
- OLG Schleswig, 05.07.2007 - 9 W 51/07
- OLG München, 12.06.2012 - 11 W 58/12
Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des auswärtigen …
- VK Sachsen-Anhalt, 09.06.2004 - VK Hal 20/03
- KG, 19.10.2020 - 19 W 1108/20
Kosten bei am eigenen Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt
- LG Mannheim, 21.09.2007 - 1 T 61/07
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten …
- OLG Oldenburg, 18.07.2011 - 8 W 66/11
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines weder am Sitz des Prozessgerichts noch …
- OLG Oldenburg, 18.07.2011 - 8 W 67/11
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines weder am Sitz des Prozessgerichts noch …
- AG Siegburg, 02.07.2025 - 124 C 150/24
Aufgehobener Termin, Terminsgebühr, Klagerücknahme
- OLG Düsseldorf, 10.02.2005 - 18 W 1/05
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Rechtsprechung
| BGH, 25.03.2004 - I ZB 28/03 |
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ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1
- IWW
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit der einer Partei durch die Beauftragung eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts entstandenen Kosten; Voraussetzungen für Einordnung der Kosten eines Unterbevollmächtigten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung; Zulässigkeit der Erstattung von ...
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
"Unterbevollmächtigter"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts; Einrichtung einer eigenen Rechtsabteilung durch ein Unternehmen - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 857
- MDR 2004, 1138
- GRUR 2004, 622
- GRUR 2004, 623
- VersR 2005, 1305
- BB 2004, 1023
- Rpfleger 2004, 520
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus BGH, 25.03.2004 - I ZB 28/03
Die Erstattungsfähigkeit der Kosten, die einer Partei durch die Beauftragung eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts (§ 53 BRAGO) entstanden sind, richtet sich nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO (BGH, Beschl. v. 16.10.2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 899; Beschl. v. 11.11.2003 - VI ZB 41/03, Umdr. S. 5).Kosten eines Unterbevollmächtigten sind notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder -verteidigung im Sinne dieser Vorschrift, soweit durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nach § 28 BRAGO erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden und als solche erstattungsfähig wären (BGH NJW 2003, 898, 899).
Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fall, wenn bereits zum Zeitpunkt der Beauftragung des Hauptbevollmächtigten feststeht, daß ein eingehendes Mandantengespräch für die Rechtsverfolgung oder -verteidigung nicht erforderlich sein wird (BGH NJW 2003, 898, 901; Beschl. v. 10.4.2003 - I ZB 36/02, GRUR 2003, 725 f. = WRP 2003, 894 - Auswärtiger Rechtsanwalt II; Beschl. v. 18.12.2003 - I ZB 18/03, WRP 2004, 495, 496 - Auswärtiger Rechtsanwalt IV).
- BGH, 11.11.2003 - VI ZB 41/03
Verfahrensrecht - Zuziehung eines Rechtsanwaltes
Auszug aus BGH, 25.03.2004 - I ZB 28/03
Die Erstattungsfähigkeit der Kosten, die einer Partei durch die Beauftragung eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts (§ 53 BRAGO) entstanden sind, richtet sich nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO (BGH, Beschl. v. 16.10.2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 899; Beschl. v. 11.11.2003 - VI ZB 41/03, Umdr. S. 5).Der Bundesgerichtshof hat nach Erlaß des angefochtenen Beschlusses entschieden, daß die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts auch dann regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig i.S. von § 91 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. ZPO anzusehen ist, wenn ein Haftpflichtversicherer Partei ist, der keine eigene Rechtsabteilung unterhält, sondern bei rechtlichen Schwierigkeiten einen Hausanwalt an seinem Geschäftsort beauftragt (BGH, Beschl. v. 11.11.2003 - VI ZB 41/03, Umdr. S. 7/8).
- BGH, 18.12.2003 - I ZB 18/03
Auswärtiger Rechtsanwalt IV
Auszug aus BGH, 25.03.2004 - I ZB 28/03
Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fall, wenn bereits zum Zeitpunkt der Beauftragung des Hauptbevollmächtigten feststeht, daß ein eingehendes Mandantengespräch für die Rechtsverfolgung oder -verteidigung nicht erforderlich sein wird (BGH NJW 2003, 898, 901; Beschl. v. 10.4.2003 - I ZB 36/02, GRUR 2003, 725 f. = WRP 2003, 894 - Auswärtiger Rechtsanwalt II; Beschl. v. 18.12.2003 - I ZB 18/03, WRP 2004, 495, 496 - Auswärtiger Rechtsanwalt IV).Ein solches Mandantengespräch kann entbehrlich sein, wenn es sich bei der fraglichen Partei um ein Unternehmen handelt, das über eine eigene, die Sache bearbeitende Rechtsabteilung verfügt (vgl. BGH WRP 2004, 495, 496 - Auswärtiger Rechtsanwalt IV, m.w.N.).
- BGH, 10.04.2003 - I ZB 36/02
"Auswärtiger Rechtsanwalt II"; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des …
Auszug aus BGH, 25.03.2004 - I ZB 28/03
Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fall, wenn bereits zum Zeitpunkt der Beauftragung des Hauptbevollmächtigten feststeht, daß ein eingehendes Mandantengespräch für die Rechtsverfolgung oder -verteidigung nicht erforderlich sein wird (BGH NJW 2003, 898, 901; Beschl. v. 10.4.2003 - I ZB 36/02, GRUR 2003, 725 f. = WRP 2003, 894 - Auswärtiger Rechtsanwalt II; Beschl. v. 18.12.2003 - I ZB 18/03, WRP 2004, 495, 496 - Auswärtiger Rechtsanwalt IV). - BGH, 18.02.2003 - XI ZB 10/02
Erstattung von Reisekosten des Prozeßbevollmächtigten
Auszug aus BGH, 25.03.2004 - I ZB 28/03
Selbst bei Vorhandensein einer Rechtsabteilung kann eine sachgerechte und die Interessen der Partei vollständig wahrende Prozeßführung die mündliche Besprechung tatsächlicher und rechtlicher Fragen mit dem Prozeßbevollmächtigten allerdings erforderlich machen, wenn der zu beurteilende Fall Besonderheiten aufweist und es sich daher nicht um ein Routinegeschäft handelt (vgl. BGH, Beschl. v. 18.2.2003 - XI ZB 10/02, JurBüro 2003, 427 = AnwBl 2003, 311).
- BGH, 13.12.2007 - IX ZB 112/05
Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei Geltendmachung von …
Dies kann anzunehmen sein, wenn es sich um rechtskundiges Personal handelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufweist (BGH, Beschl. v. 9. September 2004 - I ZB 5/04, NJW-RR 2004, 1724 f; v. 25. März 2004 - I ZB 28/03, NJW-RR 2004, 857 f). - BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04
Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung …
Danach ist im Falle der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts am Sitz des Gerichts auch die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Verkehrsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbs. ZPO anzusehen (Beschlüsse vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - FamRZ 2003, 441, vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 45/02 - BGH-Report 2004, 70, 71, vom 11. November 2003 - VI ZB 41/03 - NJW-RR 2004, 430; vom 18. Dezember 2003 - I ZB 18/03 - BGH-Report 2004, 637 und vom 25. März 2004 - I ZB 28/03 - BB 2004, 1023). - BGH, 08.03.2012 - IX ZB 174/10
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des vom …
Dies kann anzunehmen sein, wenn es sich um rechtskundiges Personal handelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufweist (BGH, Beschluss vom 9. September 2004 - I ZB 5/04, NJW-RR 2004, 1724, 1725; vom 25. März 2004 - I ZB 28/03, NJW-RR 2004, 857 f;… vom 13. Dezember 2007, aaO).
- BGH, 09.09.2004 - I ZB 5/04
"Unterbevollmächtigter II"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …
Der Prozeßgegner hat es hinzunehmen, daß er die erforderlichen Kosten eines als Hauptbevollmächtigten eingeschalteten Rechtsanwalts regelmäßig zu tragen hat, während die Kosten einer Rechtsabteilung nicht auf ihn abgewälzt werden könnten (BGH, Beschl. v. 25.3.2004 - I ZB 28/03, GRUR 2004, 623 = WRP 2004, 777 = NJW-RR 2004, 857 - Unterbevollmächtigter I).Dies kann anzunehmen sein, wenn es sich bei den mit der Sache befaßten Mitarbeitern um rechtskundiges Personal handelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufweist (vgl. BGH GRUR 2004, 623 - Unterbevollmächtigter I).
- BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04
Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren; …
Seit dem Beschluss vom 16. Oktober 2002 aaO ist es ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass Reisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten nach § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO im Regelfall zu erstatten sind oder stattdessen die Kosten des mit der Terminswahrnehmung beauftragten Unterbevollmächtigten, wenn sie die ersparten Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 2004 - I ZB 28/03 - NJW-RR 2004, 857 unter II 1; vom 6. Mai 2004 - I ZB 27/03 - NJW-RR 2004, 1500 für das Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht und vom 2. Dezember 2004 - I ZB 4/04 - GRUR 2005, 271 unter II 2, jeweils m.w.N.).Andererseits ist ein Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung erstattungsrechtlich nicht gehalten, eine solche einzurichten (BGH, Beschlüsse vom 11. November 2003 - VI ZB 41/03 - NJW-RR 2004, 430 unter II 2 b bb; vom 21. Januar 2004 - IV ZB 32/03 - r+s 2005, 91 unter 2 a; vom 25. März 2004 - I ZB 28/03 - NJW-RR 2004, 857 unter II 2 …und vom 2. Dezember 2004 aaO).
- BGH, 02.12.2004 - I ZB 4/04
"Unterbevollmächtigter III"; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines ständig …
Der Prozeßgegner hat es hinzunehmen, daß er die erforderlichen Kosten eines als Hauptbevollmächtigten eingeschalteten Rechtsanwalts regelmäßig zu tragen hat, während die Kosten einer Rechtsabteilung nicht auf ihn abgewälzt werden könnten (BGH, Beschl. v. 25.3.2004 - I ZB 28/03, GRUR 2004, 623 = WRP 2004, 777 = NJW-RR 2004, 857 - Unterbevollmächtigter I; BGH WRP 2004, 1492, 1493 - Unterbevollmächtigter II). - BGH, 13.05.2004 - I ZB 3/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts
Der Prozeßgegner hat es hinzunehmen, daß er die erforderlichen Kosten eines als Hauptbevollmächtigten eingeschalteten Rechtsanwalts regelmäßig zu tragen hat, während die Kosten einer Rechtsabteilung nicht auf ihn abgewälzt werden könnten (BGH, Beschl. v. 25.3.2004 - I ZB 28/03, Umdr. S. 5 - Unterbevollmächtigter).Davon kann auszugehen sein, wenn es sich bei den mit der Sache befaßten Mitarbeitern um rechtskundiges Personal handelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufweist (vgl. BGH, Beschl. v. 25.3.2004 - I ZB 28/03, Umdr. S. 5 - Unterbevollmächtigter).
- BGH, 04.04.2006 - VI ZB 66/04
Erstattungspflicht der Kosten eines von einem Haftpflichtversicherer am …
Davon kann auszugehen sein, wenn es sich bei den mit der Sache befassten Mitarbeitern um rechtskundiges Personal handelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufweist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai 2004 - I ZB 3/04 - NJW-RR 2004, 1212, 1213 und vom 25. März 2004 - I ZB 28/03 - VersR 2005, 1305, 1306). - OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 6 U 98/05
Schadenersatzanspruch eines großen Unternehmens wegen Verstoßes gegen einen …
..." Andererseits hat der Bundesgerichtshof in den Fällen, in denen es um das insoweit gleich gelagerte Problem der Erstattungsfähigkeit von Prozesskosten gemäß § 91 ZPO ging, wiederholt entschieden, dass die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort einer auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts auch dann regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz ZPO anzusehen ist, wenn die Partei keine eigene Rechtsabteilung unterhält, ohne dass es auf die Frage ankäme, ob ihr die Einrichtung einer solchen zuzumuten sei (BGH WRP 2004, 777 - Unterbevollmächtigter; WRP 2004, 1492, 1493 - Unterbevollmächtigter II). - BGH, 09.09.2004 - I ZB 7/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten
Der Prozeßgegner hat es hinzunehmen, daß er die erforderlichen Kosten eines als Hauptbevollmächtigten eingeschalteten Rechtsanwalts regelmäßig zu tragen hat, während die Kosten einer Rechtsabteilung nicht auf ihn abgewälzt werden könnten (BGH, Beschl. v. 25.3.2004 - I ZB 28/03, GRUR 2004, 623 = WRP 2004, 777 = NJW-RR 2004, 857 - Unterbevollmächtigter I).Dies kann anzunehmen sein, wenn es sich bei den mit der Sache befaßten Mitarbeitern um rechtskundiges Personal handelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufweist (vgl. BGH GRUR 2004, 623 - Unterbevollmächtigter I).
- LAG Hamm, 15.02.2018 - 5 Ta 447/17
Beiordnung eines Verkehrsanwaltes im Rahmen der Prozesskostenhilfe
- OLG Köln, 28.11.2007 - 17 W 177/07
Erforderlichkeit eines eingehenderen Mandantengesprächs bei Abwicklung von …
- OLG Saarbrücken, 06.01.2006 - 2 W 375/05
Kosten eines Unterbevollmächtigten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung …
- OLG Stuttgart, 03.02.2009 - 8 W 29/09
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen "Hausanwalts"
- OLG Celle, 24.10.2008 - 2 W 216/08
Anforderungen an die Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten, Abwesenheitsgeldern …
- OLG München, 16.12.2019 - 11 W 1194/19
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Anwalts
- OLG Saarbrücken, 05.10.2005 - 2 WF 13/05
Prozesskostenhilfe: Erstattung von Kosten für Verkehrsanwalt
- OLG Schleswig, 25.10.2004 - 15 WF 297/04
Prozesskostenhilfe: Reisekosten des beigeordneten Rechtsanwalts zum …
- OLG Dresden, 03.06.2008 - 3 W 549/08
Erstattbarkeit der aufgrund der Beauftragung eines Anwalts aus der eigenen …
- OLG Jena, 20.12.2004 - 9 W 398/04
Kostenerstattung eines auswärtigen Anwalts (Rechtsabteilung)
- OLG Koblenz, 20.03.2007 - 14 W 200/07
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch einen auswärtigen Versicherer …
- OLG Koblenz, 22.05.2006 - 14 W 300/06
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten eines großen …
- LAG Hamm, 26.09.2018 - 5 Ta 447/18
Voraussetzungen der Beiordnung eines Verkehrsanwalts im Rahmen der …
- LG Landshut, 09.10.2015 - 33 T 2522/15
Festsetzung von Kosten eines auswärtigen Anwalts
- LAG Hessen, 01.09.2004 - 2 Ta 5/04
Voraussetzungen für die Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts ohne …
- OLG Köln, 15.06.2011 - 4 WF 116/11
Voraussetzungen der Beiordnung eines nicht beim Prozessgericht niedergelassenen …
- OLG Dresden, 10.05.2004 - 10 W 400/04
Bestellung eines Rechtsanwalts aus den neuen Bundesländern auf Grund der dort …
- KG, 20.06.2005 - 1 W 16/04
Rechtsanwaltsgebühr: Notwendigkeit eines Mandantengesprächs trotz Vorbearbeitung …
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