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Rechtsprechung
   BFH, 23.03.1998 - II B 97/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5700
BFH, 23.03.1998 - II B 97/97 (https://dejure.org/1998,5700)
BFH, Entscheidung vom 23.03.1998 - II B 97/97 (https://dejure.org/1998,5700)
BFH, Entscheidung vom 23. März 1998 - II B 97/97 (https://dejure.org/1998,5700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 1224
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 06.03.1990 - II R 165/87

    Bestimmung der Schenkungssteuer bei unentgeltlicher Übertragung eines …

    Auszug aus BFH, 23.03.1998 - II B 97/97
    Hiervon ist der Senat bereits in seinem Urteil vom 6. März 1990 II R 165/87 (BFH/NV 1990, 809) ausgegangen.

    Entgegen der Auffassung des Klägers vermag auch der Umstand, daß das Senatsurteil in BFH/NV 1990, 809 zu § 25 ErbStG 1974 a.F. ergangen ist, die grundsätzliche Bedeutung der vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfrage nicht zu begründen.

    Das Senatsurteil in BFH/NV 1990, 809 kann daher insoweit zur Auslegung des § 25 ErbStG 1974 weiterhin herangezogen werden.

  • BFH, 27.01.1982 - II B 38/81

    Zulässigkeit einer Klage - Revisionsverfahren - Aussetzung der Vollziehung - …

    Auszug aus BFH, 23.03.1998 - II B 97/97
    Denn zur Darlegung der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO hätte der Kläger schlüssig ausführen müssen, daß die Entscheidung im Streitfall von der Beantwortung der aufgeworfenen Frage abhängt und daß zu erwarten ist, daß diese Frage im vorliegenden Rechtsstreit voraussichtlich geklärt werden kann (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Januar 1982 II B 38/81, BFHE 135, 156, BStBl II 1982, 326).
  • BFH, 11.11.2009 - II R 31/07

    Fortsetzung der Stundung trotz Veräußerung des nießbrauchsbelasteten Gegenstands …

    Hat der Bedachte das erworbene Vermögen bereits vor der Steuerfestsetzung veräußert, ist eine Stundung nach Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift nicht mehr möglich (…vgl. zum Wegfall der Belastung vor der Steuerfestsetzung: BFH-Entscheidungen vom 6. März 1990 II R 165/87, BFH/NV 1990, 809; vom 23. März 1998 II B 97/97, BFH/NV 1998, 1224).
  • FG Köln, 05.07.2000 - 9 K 7612/96

    Beginn der Festsetzungsverjährung

    Da das der Mutter des Klägers eingeräumte - lebenslängliche - Nießbrauchsrecht im Zeitpunkt der streitigen Steuerfestsetzung (15. Dezember 1993) bereits erloschen war, konnte es weder durch Aussetzung der Versteuerung noch durch Stundung der ohne Berücksichtigung dieser Belastung festzusetzenden Steuer berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1990 II R 165/87, BFH/NV 1990, 809, und BFH-Beschluss vom 23. März 1998 II B 97/97, BFH/NV 1998, 1224, m.w.N.).
  • FG Köln, 05.07.2000 - 9 K 7658/96

    Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist einer Schenkungsteuerfestsetzung

    Da das der Mutter des Klägers eingeräumte - lebenslängliche - Nießbrauchsrecht im Zeitpunkt der streitigen Steuerfestsetzung (15. Dezember 1993) bereits erloschen war, konnte es weder durch Aussetzung der Versteuerung noch durch Stundung der ohne Berücksichtigung dieser Belastung festzusetzenden Steuer berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1990 II R 165/87, BFH/NV 1990, 809, und BFH-Beschluss vom 23. März 1998 II B 97/97, BFH/NV 1998, 1224, m.w.N.).
  • FG Hessen, 16.02.2006 - 1 K 2526/03

    Abweichende Steuerfestsetzung bei Wegfall des Nießbrauchs vor Festsetzung der …

    Dies hat zur Folge, dass eine Stundung im Rahmen der Besteuerung nach § 25 ErbStG von vornherein ausscheidet, wenn im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung die Belastung nicht mehr besteht (Beschluss des BFH vom 23.03.1998 II B 97/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 1998, 1224).
  • FG Köln, 05.07.2000 - 9 K 7342/96

    Beginn der Festsetzungsverjährung

    Da das der Mutter des Klägers eingeräumte - lebenslängliche - Nießbrauchsrecht im Zeitpunkt der streitigen Steuerfestsetzung (24. September 1993) bereits erloschen war, konnte es weder durch Aussetzung der Versteuerung noch durch Stundung der ohne Berücksichtigung dieser Belastung festzusetzenden Steuer berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1990 II R 165/87, BFH/NV 1990, 809, und BFH-Beschluss vom 23. März 1998 II B 97/97, BFH/NV 1998, 1224, m.w.N.).
  • FG Hessen, 24.09.2009 - 1 K 1849/07

    Herabsetzung der Erbschaftsteuer um den Betrag, der sich aus der Berechnung des …

    Dies hat zur Folge, dass eine Stundung im Rahmen der Besteuerung nach § 25 ErbStG von vornherein ausscheidet, wenn im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung die Belastung nicht mehr besteht (…gefestigte Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 06.03.1990 II R 165/87, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1990, 809; BFH-Beschluss vom 23.03.1998 II B 97/97, BFH/NV 1998, 1224).
  • FG Niedersachsen, 13.08.2004 - 3 K 404/03

    Berücksichtigung einer teilweisen Stundung von Schenkungssteuer gemäß § 25 des …

    Dies hat zur Folge, dass eine Stundung im Rahmen der Besteuerung nach § 25 ErbStG von vornherein ausscheidet, wenn im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung die Belastung nicht besteht (BFH-Beschluss vom 23. März 1998 II B 97/97, BFH/NV 1998, 1224).
  • FG Hessen, 24.09.2009 - 1 K 1340/07

    Stundung der anteiligen Erbschaftssteuer bei Tod des Nießbrauchsberechtigten vor …

    Daraus folgt weiter, dass eine Stundung im Rahmen der Besteuerung nach § 25 ErbStG von vornherein ausscheidet, wenn im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung die Belastung beispielsweise wie im vorliegenden Fall durch den Tod des Nutzungsberechtigten nicht mehr besteht (…gefestigte Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 06.03.1990 II R 165/87, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1990, 809; BFH-Beschluss vom 23.03.1998 II B 97/97, BFH/NV 1998, 1224).
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