Rechtsprechung
| BFH, 12.02.1999 - I B 96/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
- Wolters Kluwer
Auslandstätigkeitserlaß - Schiff - Arbeitslohn - Rechtliches Gehör - Sachaufklärungspflicht - Darlegung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verletzung der Sachaufklärungspflicht - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 1218
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BFH, 04.06.1998 - VII B 67/98
Übertragung von Grundstücken - Anfechtung - Duldungsbescheid - Nahe Angehörige - …
Auszug aus BFH, 12.02.1999 - I B 96/98
Eine hierauf gestützte Aufklärungsrüge wird jedoch nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn u.a. angegeben wird, aus welchen Gründen sich eine weitere Beweiserhebung auch ohne entsprechenden Antrag aufgedrängt hat und welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich durch sie voraussichtlich ergeben hätten (…BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 1997 XI B 9/96, BFH/NV 1998, 53;… vom 1. Juli 1998 IV B 113/97, BFH/NV 1998, 1510, 1511; vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, 55;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 40, m.w.N.). - BFH, 23.04.1998 - VII B 282/97
Voraussetzungen der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unvorhersehbare …
Auszug aus BFH, 12.02.1999 - I B 96/98
Eine verfahrensrechtlich unzulässige Überraschungsentscheidung liegt nämlich nur dann vor, wenn das FG seinem Urteil einen Gesichtspunkt zugrunde gelegt hat, der zuvor von keinem Beteiligten in das Verfahren eingeführt worden war und in diesem Sinne "neu" ist (…BFH-Beschlüsse vom 4. März 1998 X B 71/97, BFH/NV 1998, 1113; vom 23. April 1998 VII B 282/97, BFH/NV 1998, 1492, m.w.N.). - BFH, 01.07.1998 - IV B 113/97
Voraussetzungen einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde - …
Auszug aus BFH, 12.02.1999 - I B 96/98
Eine hierauf gestützte Aufklärungsrüge wird jedoch nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn u.a. angegeben wird, aus welchen Gründen sich eine weitere Beweiserhebung auch ohne entsprechenden Antrag aufgedrängt hat und welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich durch sie voraussichtlich ergeben hätten (…BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 1997 XI B 9/96, BFH/NV 1998, 53; vom 1. Juli 1998 IV B 113/97, BFH/NV 1998, 1510, 1511;… vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, 55;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 40, m.w.N.).
- BFH, 04.03.1998 - X B 71/97
Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der Annahme des Finanzgerichts begünstigte …
Auszug aus BFH, 12.02.1999 - I B 96/98
Eine verfahrensrechtlich unzulässige Überraschungsentscheidung liegt nämlich nur dann vor, wenn das FG seinem Urteil einen Gesichtspunkt zugrunde gelegt hat, der zuvor von keinem Beteiligten in das Verfahren eingeführt worden war und in diesem Sinne "neu" ist (BFH-Beschlüsse vom 4. März 1998 X B 71/97, BFH/NV 1998, 1113;… vom 23. April 1998 VII B 282/97, BFH/NV 1998, 1492, m.w.N.). - BFH, 16.07.1997 - XI B 9/96
Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei genauer Bezeichnung des …
Auszug aus BFH, 12.02.1999 - I B 96/98
Eine hierauf gestützte Aufklärungsrüge wird jedoch nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn u.a. angegeben wird, aus welchen Gründen sich eine weitere Beweiserhebung auch ohne entsprechenden Antrag aufgedrängt hat und welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich durch sie voraussichtlich ergeben hätten (BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 1997 XI B 9/96, BFH/NV 1998, 53;… vom 1. Juli 1998 IV B 113/97, BFH/NV 1998, 1510, 1511;… vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, 55;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 40, m.w.N.). - BFH, 02.09.1994 - I B 245/93
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlende Kenntnisnahme des Gerichtes von …
Auszug aus BFH, 12.02.1999 - I B 96/98
Eines dahingehenden Vortrags bedürfte es aber schon deshalb, weil ohne ihn nicht ersichtlich ist, ob und inwieweit eine etwa durchzuführende Beweiserhebung zu einem abweichenden Prozeßausgang hätte führen können (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. September 1994 I B 245/93, BFH/NV 1995, 414).
- BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs
Wenn das FG gleichwohl die Klageabweisung auf den nach seiner Ansicht nicht genügend substantiierten Vortrag zum Abschluss des Konkursverfahrens betreffend die R-GmbH stützte, so handelte es sich hierbei weder um einen naheliegenden noch um einen in das Verfahren bereits eingeführten, sondern um einen neuen Gesichtspunkt, auf den die Vorinstanz den Kläger zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung hätte hinweisen müssen (vgl. die vorstehend zitierte Rechtsprechung sowie BFH-Beschlüsse vom 12. Februar 1999 I B 96/98, BFH/NV 1999, 1218;… in BFH/NV 1999, 1609). - BFH, 07.09.2001 - VI B 74/01
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Rechtliches Gehör - …
Ein Beteiligter kann die Verletzung einer Pflicht zur Sachaufklärung insbesondere dann nicht mit Erfolg rügen, wenn er selbst durch missverständliche Äußerung dazu beigetragen hat, dass das FG den in Rede stehenden Punkt als geklärt ansehen durfte (BFH-Beschluss vom 12. Februar 1999 I B 96/98, BFH/NV 1999, 1218, m.w.N.). - BFH, 08.10.1999 - I B 123/98
Divergenz; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Ein solcher Vortrag ist nach gefestigter Rechtsprechung des BFH Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör (Senatsbeschluß vom 12. Februar 1999 I B 96/98, BFH/NV 1999, 1218;… BFH-Beschluß vom 17. Dezember 1998 VII B 239/97, BFH/NV 1999, 1093, 1096, m.w.N.). - BFH, 07.12.1999 - I B 10/99
Sachaufklärungspflicht; Rüge unterlassener Beweiserhebung
Außerdem muss in diesem Fall vorgetragen werden, dass der Beschwerdeführer im erstinstanzlichen Verfahren einen förmlichen Beweisantrag gestellt hat oder weshalb ihm dies nicht möglich war (Senatsurteil vom 30. März 1994 I R 54/93, BFHE 175, 40, BStBl II 1994, 864, 866;… Senatsbeschluss vom 2. Februar 1999 I B 40/98, BFH/NV 1999, 1105;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 38, m.w.N.) oder aus welchem Grund sich dem FG auch ohne Antrag eine weitere Aufklärung hätte aufdrängen müssen (…BFH-Beschlüsse vom 20. August 1998 XI B 66/97, BFH/NV 1999, 478; vom 12. Februar 1999 I B 96/98, BFH/NV 1999, 1218, m.w.N.).
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Rechtsprechung
| BFH, 09.02.1999 - VII B 226/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Beschwerdeschriftsatz - Briefbogen - Steuerberater - Prozeßvollmacht - Vertretungszwang
- rechtsportal.de
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; FGO § 115 Abs. 2, 3
Beschwerdeschrift; Auslegung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 1218
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BFH, 21.05.1997 - I B 136/96
Beurteilung der Frage der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch einen …
Auszug aus BFH, 09.02.1999 - VII B 226/98
Daraus folgt im Umkehrschluß, daß eine Beschwerde nicht durch eine Wirtschaftsprüfungs- und/oder Steuerberatungsgesellschaft wirksam eingelegt werden kann (…st. Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Juni 1996 V B 48/96, BFH/NV 1996, 926; vom 21. Mai 1997 I B 136/96, BFH/NV 1997, 888, …und vom 12. Mai 1998 VII R 110/97, BFH/NV 1998, 1458).Wird das Rechtsmittel von einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer auf dem Briefbogen der Steuerberatungsgesellschaft mbH, deren geschäftsführender Gesellschafter er ist, erhoben und unter der Firmenbezeichnung von diesem unterzeichnet, sieht die Rechtsprechung des BFH darin ein wesentliches Anzeichen dafür, daß das Rechtsmittel von dem Unterzeichner als Vertreter der Gesellschaft und nicht von ihm persönlich für den Rechtsmittelführer eingelegt worden ist (…BFH-Beschlüsse vom 28. April 1997 III R 90/96, BFH/NV 1997, 798; in BFH/NV 1997, 888;… in BFH/NV 1996, 926).
Zwar kann dieser Anschein durch eindeutige Erklärungen in dem Rechtsmittelschriftsatz und den ihm beigefügten Anlagen --z.B. durch eine auf den Steuerberater persönlich ausgestellte Vollmacht-- widerlegt werden (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1997, 888, und Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1998, 1458, und vom 19. November 1998 VII B 127/98 --noch-- nicht veröffentlicht), doch müssen solche Erklärungen und Umstände im Hinblick auf das Gebot hinreichend klarer Prozeßhandlungen, Zweifel daran, daß in Wirklichkeit eine natürliche Person die Prozeßhandlung vornehmen wollte, nahezu ausschließen (vgl. BFH in BFH/NV 1997, 888).
Damit war im Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung auch der Hinweis auf die Vollmacht --anders als in der Senatsentscheidung in BFH/NV 1998, 1458-- nicht geeignet, die Prozeßhandlung als solche des Steuerberaters F zu verdeutlichen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. April 1996 X B 19/96, BFH/NV 1996, 701, und in BFH/NV 1997, 888).
- BFH, 21.06.1996 - V B 48/96
Postulationasfähigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vor dem …
Auszug aus BFH, 09.02.1999 - VII B 226/98
Daraus folgt im Umkehrschluß, daß eine Beschwerde nicht durch eine Wirtschaftsprüfungs- und/oder Steuerberatungsgesellschaft wirksam eingelegt werden kann (st. Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Juni 1996 V B 48/96, BFH/NV 1996, 926;… vom 21. Mai 1997 I B 136/96, BFH/NV 1997, 888, …und vom 12. Mai 1998 VII R 110/97, BFH/NV 1998, 1458).Wird das Rechtsmittel von einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer auf dem Briefbogen der Steuerberatungsgesellschaft mbH, deren geschäftsführender Gesellschafter er ist, erhoben und unter der Firmenbezeichnung von diesem unterzeichnet, sieht die Rechtsprechung des BFH darin ein wesentliches Anzeichen dafür, daß das Rechtsmittel von dem Unterzeichner als Vertreter der Gesellschaft und nicht von ihm persönlich für den Rechtsmittelführer eingelegt worden ist (…BFH-Beschlüsse vom 28. April 1997 III R 90/96, BFH/NV 1997, 798;… in BFH/NV 1997, 888; in BFH/NV 1996, 926).
Eine solche hinreichend deutliche Erklärung hat die Rechtsprechung in der ausdrücklichen Bezeichnung des unterzeichnenden Steuerberaters als Prozeßbevollmächtigten des Rechtsmittelführers z.B. im Rubrum der Rechtsmittelschrift gesehen (vgl. Senatsbeschluß vom 19. November 1998 VII B 127/98, und BFH-Beschluß vom 2. Dezember 1997 X R 133/97, nicht veröffentlicht; BFH-Zwischenurteil vom 28. August 1991 I R 37/91, BFHE 166, 100, BStBl II 1992, 282), die bloße "Ich-Form" im Eingangssatz der Rechtsmittelschrift hingegen allein nicht für ausreichend gehalten (vgl. BFH in BFH/NV 1996, 926).
- BFH, 12.05.1998 - VII R 110/97
Auszug aus BFH, 09.02.1999 - VII B 226/98
Daraus folgt im Umkehrschluß, daß eine Beschwerde nicht durch eine Wirtschaftsprüfungs- und/oder Steuerberatungsgesellschaft wirksam eingelegt werden kann (…st. Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Juni 1996 V B 48/96, BFH/NV 1996, 926;… vom 21. Mai 1997 I B 136/96, BFH/NV 1997, 888, und vom 12. Mai 1998 VII R 110/97, BFH/NV 1998, 1458).Zwar kann dieser Anschein durch eindeutige Erklärungen in dem Rechtsmittelschriftsatz und den ihm beigefügten Anlagen --z.B. durch eine auf den Steuerberater persönlich ausgestellte Vollmacht-- widerlegt werden (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1997, 888, und Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1998, 1458, und vom 19. November 1998 VII B 127/98 --noch-- nicht veröffentlicht), doch müssen solche Erklärungen und Umstände im Hinblick auf das Gebot hinreichend klarer Prozeßhandlungen, Zweifel daran, daß in Wirklichkeit eine natürliche Person die Prozeßhandlung vornehmen wollte, nahezu ausschließen (…vgl. BFH in BFH/NV 1997, 888).
Damit war im Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung auch der Hinweis auf die Vollmacht --anders als in der Senatsentscheidung in BFH/NV 1998, 1458-- nicht geeignet, die Prozeßhandlung als solche des Steuerberaters F zu verdeutlichen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. April 1996 X B 19/96, BFH/NV 1996, 701, und in BFH/NV 1997, 888).
- BFH, 19.11.1998 - VII B 127/98
Kfz-Steuer; Rechtsmitteleinlegung auf dem Kopfbogen einer …
Auszug aus BFH, 09.02.1999 - VII B 226/98
Zwar kann dieser Anschein durch eindeutige Erklärungen in dem Rechtsmittelschriftsatz und den ihm beigefügten Anlagen --z.B. durch eine auf den Steuerberater persönlich ausgestellte Vollmacht-- widerlegt werden (…vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1997, 888, und Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1998, 1458, und vom 19. November 1998 VII B 127/98 --noch-- nicht veröffentlicht), doch müssen solche Erklärungen und Umstände im Hinblick auf das Gebot hinreichend klarer Prozeßhandlungen, Zweifel daran, daß in Wirklichkeit eine natürliche Person die Prozeßhandlung vornehmen wollte, nahezu ausschließen (…vgl. BFH in BFH/NV 1997, 888).Eine solche hinreichend deutliche Erklärung hat die Rechtsprechung in der ausdrücklichen Bezeichnung des unterzeichnenden Steuerberaters als Prozeßbevollmächtigten des Rechtsmittelführers z.B. im Rubrum der Rechtsmittelschrift gesehen (vgl. Senatsbeschluß vom 19. November 1998 VII B 127/98, und BFH-Beschluß vom 2. Dezember 1997 X R 133/97, nicht veröffentlicht; BFH-Zwischenurteil vom 28. August 1991 I R 37/91, BFHE 166, 100, BStBl II 1992, 282), die bloße "Ich-Form" im Eingangssatz der Rechtsmittelschrift hingegen allein nicht für ausreichend gehalten (…vgl. BFH in BFH/NV 1996, 926).
- BFH, 28.08.1991 - I R 37/91
Zulässigkeit der Revisionseinlegung durch Steuerberater unter dem Briefkopf einer …
Auszug aus BFH, 09.02.1999 - VII B 226/98
Eine solche hinreichend deutliche Erklärung hat die Rechtsprechung in der ausdrücklichen Bezeichnung des unterzeichnenden Steuerberaters als Prozeßbevollmächtigten des Rechtsmittelführers z.B. im Rubrum der Rechtsmittelschrift gesehen (vgl. Senatsbeschluß vom 19. November 1998 VII B 127/98, und BFH-Beschluß vom 2. Dezember 1997 X R 133/97, nicht veröffentlicht; BFH-Zwischenurteil vom 28. August 1991 I R 37/91, BFHE 166, 100, BStBl II 1992, 282), die bloße "Ich-Form" im Eingangssatz der Rechtsmittelschrift hingegen allein nicht für ausreichend gehalten (…vgl. BFH in BFH/NV 1996, 926). - BFH, 28.04.1997 - III R 90/96
Einlegung der Revision von nicht postulationsfähiger Person
Auszug aus BFH, 09.02.1999 - VII B 226/98
Wird das Rechtsmittel von einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer auf dem Briefbogen der Steuerberatungsgesellschaft mbH, deren geschäftsführender Gesellschafter er ist, erhoben und unter der Firmenbezeichnung von diesem unterzeichnet, sieht die Rechtsprechung des BFH darin ein wesentliches Anzeichen dafür, daß das Rechtsmittel von dem Unterzeichner als Vertreter der Gesellschaft und nicht von ihm persönlich für den Rechtsmittelführer eingelegt worden ist (BFH-Beschlüsse vom 28. April 1997 III R 90/96, BFH/NV 1997, 798;… in BFH/NV 1997, 888;… in BFH/NV 1996, 926). - BFH, 01.04.1996 - X B 19/96
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde durch eine …
Auszug aus BFH, 09.02.1999 - VII B 226/98
Damit war im Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung auch der Hinweis auf die Vollmacht --anders als in der Senatsentscheidung in BFH/NV 1998, 1458-- nicht geeignet, die Prozeßhandlung als solche des Steuerberaters F zu verdeutlichen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. April 1996 X B 19/96, BFH/NV 1996, 701, und in BFH/NV 1997, 888). - BFH, 02.12.1997 - X R 133/97
Zulässigkeit der Revision bei Nichteinhaltung der Revisionsfrist
Auszug aus BFH, 09.02.1999 - VII B 226/98
Eine solche hinreichend deutliche Erklärung hat die Rechtsprechung in der ausdrücklichen Bezeichnung des unterzeichnenden Steuerberaters als Prozeßbevollmächtigten des Rechtsmittelführers z.B. im Rubrum der Rechtsmittelschrift gesehen (vgl. Senatsbeschluß vom 19. November 1998 VII B 127/98, und BFH-Beschluß vom 2. Dezember 1997 X R 133/97, nicht veröffentlicht; BFH-Zwischenurteil vom 28. August 1991 I R 37/91, BFHE 166, 100, BStBl II 1992, 282), die bloße "Ich-Form" im Eingangssatz der Rechtsmittelschrift hingegen allein nicht für ausreichend gehalten (…vgl. BFH in BFH/NV 1996, 926).
- BFH, 05.05.2000 - VI B 28/00
Postulationsfähigkeit; Rechtsmitteleinlegung
Dies spricht dafür, dass dieser die Beschwerdeschrift für die Steuerberatungsgesellschaft unterzeichnet hat (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Februar 1999 VII B 226/98, BFH/NV 1999, 1218, m.w.N.).
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