Rechtsprechung
| BFH, 04.10.2000 - VIII B 12/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Vertretungszwang - Sorgfaltspflicht eines Geschäftsführers - Immobilienerwerb einer GmbH - Insichgeschäft - Sachverständigengutachten - Verdeckte Gewinnausschüttung - Vereinbarung eines überhöhten Kaufpreises
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2, 3
Revision: Zulassung der Revision - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - Darlegungslast - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2001, 201
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BFH, 20.01.1999 - I B 23/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Fremdvergleich
Auszug aus BFH, 04.10.2000 - VIII B 12/00
Hierzu hat der Beschwerdeführer substantiiert vorzutragen, welches konkrete Sachverhaltselement das FG seiner Meinung nach unzutreffend gewichtet hat (…BFH-Beschluss vom 18. Mai 1998 VI B 71/98, BFH/NV 1999, 49) und inwieweit diese vom FG vorgenommene Gewichtung das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BFH-Beschluss vom 20. Januar 1999 I B 23/98, BFH/NV 1999, 1214).Soweit die Kläger darüber hinaus die grundsätzliche Bedeutung der von ihnen aufgeworfenen Rechtsfrage damit begründen, dass angesichts der "momentanen Diskussion", die zwischen einer engen und weiten Auslegung des Fremdvergleichs schwanke, bei Klärung der Rechtsfrage eine größere Rechtssicherheit eintrete, fehlt es bereits an einem --angesichts der Einzelfallbezogenheit eines Fremdvergleichs erforderlichen-- Hinweis darauf, welches konkrete Sachverhaltselement vom FG unzutreffend gewichtet worden sein soll (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1214, unter 2. der Gründe).
- BFH, 31.08.1995 - VIII B 21/93
Mitunternehmeranteil - Sonderbetriebsvermögen
Auszug aus BFH, 04.10.2000 - VIII B 12/00
Dies gilt insbesondere dann, wenn die allgemeinen Regeln der Gewichtung bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt sind (BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890). - BFH, 19.11.1998 - VII B 127/98
Kfz-Steuer; Rechtsmitteleinlegung auf dem Kopfbogen einer …
Auszug aus BFH, 04.10.2000 - VIII B 12/00
Die Beschwerde ist --obwohl unter dem Briefkopf einer Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Treuhandgesellschaft mit beschränkter Haftung erhoben-- gemäß Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) ordnungsgemäß erhoben, weil aus ihrem Rubrum, in dem der Prozessbevollmächtigte --der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A-- genannt ist, und aus der Verwendung der "Ich-Form" eindeutig hervorgeht, dass der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A die Beschwerde persönlich für die Kläger eingelegt hat (…vgl. hierzu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juli 1999 VII B 291/98, BFH/NV 2000, 435; vom 19. November 1998 VII B 127/98, BFH/NV 1999, 673).
- BFH, 23.01.1995 - X B 155/94
Anforderungen an die Verletzung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 04.10.2000 - VIII B 12/00
a) Macht ein Beschwerdeführer die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage geltend (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), so ist nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderlich, dass er die Rechtsfrage bezeichnet und des Weiteren substantiiert und konkret angibt, aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und klärungsfähig sein soll (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 1999 VIII B 114/98, BFH/NV 1999, 1313; vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708). - BFH, 27.05.1999 - VIII B 114/98
Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides, grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 04.10.2000 - VIII B 12/00
a) Macht ein Beschwerdeführer die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage geltend (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), so ist nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderlich, dass er die Rechtsfrage bezeichnet und des Weiteren substantiiert und konkret angibt, aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und klärungsfähig sein soll (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 1999 VIII B 114/98, BFH/NV 1999, 1313;… vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708). - BFH, 18.05.1998 - VI B 71/98
Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungsanforderungen - Vorteile an Arbeitnehmer - …
Auszug aus BFH, 04.10.2000 - VIII B 12/00
Hierzu hat der Beschwerdeführer substantiiert vorzutragen, welches konkrete Sachverhaltselement das FG seiner Meinung nach unzutreffend gewichtet hat (BFH-Beschluss vom 18. Mai 1998 VI B 71/98, BFH/NV 1999, 49) und inwieweit diese vom FG vorgenommene Gewichtung das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (…BFH-Beschluss vom 20. Januar 1999 I B 23/98, BFH/NV 1999, 1214). - BFH, 27.07.1999 - VII B 291/98
NZB; Einlegung unter dem Briefkopf einer Steuerberatungsgesellschaft; …
Auszug aus BFH, 04.10.2000 - VIII B 12/00
Die Beschwerde ist --obwohl unter dem Briefkopf einer Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Treuhandgesellschaft mit beschränkter Haftung erhoben-- gemäß Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) ordnungsgemäß erhoben, weil aus ihrem Rubrum, in dem der Prozessbevollmächtigte --der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A-- genannt ist, und aus der Verwendung der "Ich-Form" eindeutig hervorgeht, dass der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A die Beschwerde persönlich für die Kläger eingelegt hat (vgl. hierzu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juli 1999 VII B 291/98, BFH/NV 2000, 435;… vom 19. November 1998 VII B 127/98, BFH/NV 1999, 673).
- BFH, 11.07.2007 - XI R 1/07
Anlauf der Frist für die Geltendmachung einer unwirksamen Klagerücknahme - Fehlen …
Dieser hatte die Klage auch nicht namens der Sozietät, der er seinerzeit angehörte, erhoben, sondern als Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. Z "aus der Kanzlei ..." angegeben, die Klage in Ich-Form formuliert und nur in seinem Namen unterzeichnet (so zur vergleichbaren Problematik des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs z.B. BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2000 VIII B 12/00, BFH/NV 2001, 201, m.w.N.). - BFH, 19.08.2002 - IX B 190/01
NZB; Klärungsbedürftigkeit; vorab entstandene WK
Worin dann das abstrakte --über den Einzelfall hinausgehende-- Interesse der Allgemeinheit liegen soll, ist nicht hinreichend aufgezeigt; insoweit hätte es weiterer Ausführungen bedurft (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 1999 I B 23/98, BFH/NV 1999, 1214; vom 4. Oktober 2000 VIII B 12/00, BFH/NV 2001, 201). - BFH, 19.08.2002 - IX B 189/01
Abziehbarkeit von vorab entstandenen Werbungskosten - Einkünften aus Vermietung …
Worin dann das abstrakte --über den Einzelfall hinausgehende-- Interesse der Allgemeinheit liegen soll, ist nicht hinreichend aufgezeigt; insoweit hätte es weiterer Ausführungen bedurft (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 1999 I B 23/98, BFH/NV 1999, 1214; vom 4. Oktober 2000 VIII B 12/00, BFH/NV 2001, 201). - BFH, 19.09.2001 - IX B 69/01
Unzulässige Beschwerde - Beschwerdeschrift - Fehlerhafte Begründung - …
Insbesondere ist die Klärungsbedürftigkeit nicht dargetan, wenn sich die Rechtsfrage anhand fester Rechtsprechungsgrundsätze (hier: zum wirtschaftlichen Eigentum an Gebäude sowie Grund und Boden bei Erbbaurechten; vgl. etwa BFH-Urteile vom 2. Mai 1984 VIII R 276/81, BFHE 141, 498, BStBl II 1984, 820; vom 7. April 1994 IV R 11/92, BFHE 174, 407, BStBl II 1994, 796) und deren Umsetzung im vorliegenden Einzelfall beantworten lässt, es mithin entscheidend auf die Gesamtumstände dieses Einzelfalles und deren Würdigung einschließlich der Auslegung des maßgebenden Vertrages durch das Finanzgericht ankommt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. April 2000 V B 156/99, BFH/NV 2000, 1347;… vom 2. August 2000 II B 125/99, BFH/NV 2001, 65; vom 4. Oktober 2000 VIII B 12/00, BFH/NV 2001, 201;… in BFH/NV 2001, 334).
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Rechtsprechung
| BFH, 04.10.2000 - VIII B 32/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Verfahrensmangel - Beweiserhebung - Nichteinvernahme eines Zeugen - Nichtteilnahme an mündlichen Verhandlung - Verzicht auf Beweisaufnahme
- rechtsportal.de
FGO § 115 Abs. 2, 3
Revision: Aufklärungsrüge - Verfahrensmangel - Anforderungen an die Darlegung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2001, 201
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BFH, 21.06.1988 - VII R 135/85
Finanzgerichtsverfahren - Strafakten
Auszug aus BFH, 04.10.2000 - VIII B 32/00
Zwar beinhaltet die Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung weder einen ausdrücklichen noch einen konkludenten Verzicht auf die beantragte Beweisaufnahme (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 1988 VII R 135/85, BFHE 153, 393, BStBl II 1988, 841;… BFH-Beschluss vom 28. Juli 1998 VI B 76/98, BFH/NV 1999, 200); gleichwohl werden hierdurch entsprechende Ausführungen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht entbehrlich (…vgl. BFH-Beschluss vom 22. August 1995 I B 212/94, BFH/NV 1996, 57). - BFH, 20.03.1997 - XI B 182/95
Auszug aus BFH, 04.10.2000 - VIII B 32/00
Wird mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend gemacht, dass das Finanzgericht (FG) angebotene Beweise nicht erhoben habe, so setzt die schlüssige Bezeichnung dieses Verfahrensmangels voraus, dass der Beschwerdeführer darlegt: a) die ermittlungsbedürftigen Tatsachen; b) die angebotenen Beweismittel und die Angabe des Beweisthemas; c) die genauen Fundstellen in den Schriftsätzen oder Protokollen, in denen die Beweismittel und -themen aufgeführt worden sind; d) das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme; e) inwieweit die angefochtene Entscheidung des FG unter Zugrundelegung dessen materiell-rechtlicher Auffassung auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann und f) dass die Nichterhebung der Beweise --sofern der Beschwerdeführer im finanzgerichtlichen Verfahren sachkundig vertreten war-- rechtzeitig gerügt worden ist oder auf Grund des Verhaltens des FG nicht mehr rechtzeitig gerügt werden konnte (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. März 1997 XI B 182/95, BFH/NV 1997, 777, unter 2. c der Gründe;… vom 28. Januar 2000 VII B 244/99, BFH/NV 2000, 872;… Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozess, Rz. 226). - BFH, 28.07.1998 - VI B 76/98
Nichtzulassungsbeschwerde - Überraschungsentscheidung - Angebotene …
Auszug aus BFH, 04.10.2000 - VIII B 32/00
Zwar beinhaltet die Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung weder einen ausdrücklichen noch einen konkludenten Verzicht auf die beantragte Beweisaufnahme (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 1988 VII R 135/85, BFHE 153, 393, BStBl II 1988, 841; BFH-Beschluss vom 28. Juli 1998 VI B 76/98, BFH/NV 1999, 200); gleichwohl werden hierdurch entsprechende Ausführungen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht entbehrlich (…vgl. BFH-Beschluss vom 22. August 1995 I B 212/94, BFH/NV 1996, 57). - BFH, 28.01.2000 - VII B 244/99
Rüge mangelnder Sachaufklärung
Auszug aus BFH, 04.10.2000 - VIII B 32/00
Wird mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend gemacht, dass das Finanzgericht (FG) angebotene Beweise nicht erhoben habe, so setzt die schlüssige Bezeichnung dieses Verfahrensmangels voraus, dass der Beschwerdeführer darlegt: a) die ermittlungsbedürftigen Tatsachen; b) die angebotenen Beweismittel und die Angabe des Beweisthemas; c) die genauen Fundstellen in den Schriftsätzen oder Protokollen, in denen die Beweismittel und -themen aufgeführt worden sind; d) das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme; e) inwieweit die angefochtene Entscheidung des FG unter Zugrundelegung dessen materiell-rechtlicher Auffassung auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann und f) dass die Nichterhebung der Beweise --sofern der Beschwerdeführer im finanzgerichtlichen Verfahren sachkundig vertreten war-- rechtzeitig gerügt worden ist oder auf Grund des Verhaltens des FG nicht mehr rechtzeitig gerügt werden konnte (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. März 1997 XI B 182/95, BFH/NV 1997, 777, unter 2. c der Gründe; vom 28. Januar 2000 VII B 244/99, BFH/NV 2000, 872;… Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozess, Rz. 226). - BFH, 22.08.1995 - I B 212/94
Auszug aus BFH, 04.10.2000 - VIII B 32/00
Zwar beinhaltet die Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung weder einen ausdrücklichen noch einen konkludenten Verzicht auf die beantragte Beweisaufnahme (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 1988 VII R 135/85, BFHE 153, 393, BStBl II 1988, 841;… BFH-Beschluss vom 28. Juli 1998 VI B 76/98, BFH/NV 1999, 200); gleichwohl werden hierdurch entsprechende Ausführungen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht entbehrlich (vgl. BFH-Beschluss vom 22. August 1995 I B 212/94, BFH/NV 1996, 57).
- BFH, 25.04.2005 - V B 114/04
Rüge der Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör und der …
Überdies muss dargelegt werden, dass die Nichterhebung des Beweises rechtzeitig gerügt worden ist oder auf Grund des Verhaltens des FG nicht mehr rechtzeitig gerügt werden konnte; bei der Übergehung eines Beweisantrags handelt es sich nämlich um einen verzichtbaren Verfahrensmangel (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2000 VIII B 32/00, BFH/NV 2001, 202, …und vom 2. Juli 2001 III B 74/00, BFH/NV 2001, 1593). - BFH, 12.05.2003 - V B 226/02
Vorsteuerabzug; Originalrechnung
Wird als Verfahrensmangel gerügt, dass das FG einen angebotenen Zeugenbeweis nicht erhoben hat, so setzt die schlüssige Darlegung dieses Verfahrensmangels u.a. den Vortrag voraus, dass die Nichterhebung der Beweise --sofern der Beschwerdeführer im finanzgerichtlichen Verfahren sachkundig vertreten war-- rechtzeitig gerügt worden ist oder auf Grund des Verhaltens des FG nicht mehr rechtzeitig gerügt werden konnte; bei der Übergehung eines Beweisantrags handelt es sich nämlich um einen verzichtbaren Verfahrensmangel (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2000 VIII B 32/00, BFH/NV 2001, 202, …und vom 2. Juli 2001 III B 74/00, BFH/NV 2001, 1593). - BFH, 12.06.2002 - I B 64/01
GmbH - Verband - Buchführung - Verdeckte Gewinnausschüttung - Körperschaftsteuer …
Zur Darlegung eines hieraus erwachsenden Verfahrensmangels hätte sie jedoch dartun müssen, dass sie entweder das Unterlassen einer (weiteren) Beweiserhebung schon vor dem FG gerügt hat oder aus welchem Grund eine solche Rüge ausnahmsweise nicht möglich oder entbehrlich war (BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2000 VIII B 32/00, BFH/NV 2001, 201;… vom 11. Juli 2001 VII B 348/00, BFH/NV 2002, 33;… vom 5. Dezember 2001 IX B 70/01, BFH/NV 2002, 528;… vom 12. Dezember 2001 V B 132/00, BFH/NV 2002, 531;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 49, m.w.N.).
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