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Rechtsprechung
   BFH, 12.05.2004 - X R 23/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10928
BFH, 12.05.2004 - X R 23/02 (https://dejure.org/2004,10928)
BFH, Entscheidung vom 12.05.2004 - X R 23/02 (https://dejure.org/2004,10928)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - X R 23/02 (https://dejure.org/2004,10928)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    EStG § 10e Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 10e; ; FördG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FördG § 7 Abs. 1 S. 1
    Förderung nach § 7 FördG

  • datenbank.nwb.de

    Für Herstellungsarbeiten nach Bezugsfertigkeit keine Förderung nach § 7 FördG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Herstellungskosten i.S.v. § 7 Fördergebietsgesetz (FördG); Abschluss der Herstellung bei Bezugsfertigkeit des Gebäudes; Bindungswirkung bei Anerkennung in früheren Jahren

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FördG § 7
    Bezugsfertigkeit; Einheitliche Baumaßnahme; Fördergebiet; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1261
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.09.2001 - X R 50/99

    Kumulationsverbot bei der Wohneigentumsförderung

    Auszug aus BFH, 12.05.2004 - X R 23/02
    Diese Frage, die vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 5. September 2001 X R 50/99 (BFHE 196, 524, BStBl II 2002, 14) ausdrücklich offen gelassen worden war, hat er mit dem Urteil vom 5. November 2003 X R 16/01 (…BFH/NV 2004, 485) bejaht.

    Herstellungsarbeiten betreffen ein i.S. des § 7 FördG "fertig gestelltes" Gebäude, wenn spätere Baumaßnahmen in einem gegenüber der Gebäudeerrichtung deutlich getrennten und hinsichtlich ihres Beginns wie ihrer Fertigstellung abgrenzbaren Bauabschnitt vorgenommen werden (Senatsurteil in BFHE 196, 524, BStBl II 2002, 14, m.w.N.).

  • BFH, 05.11.2003 - X R 16/01

    Begünstigung nach § 7 FördG

    Auszug aus BFH, 12.05.2004 - X R 23/02
    Diese Frage, die vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 5. September 2001 X R 50/99 (BFHE 196, 524, BStBl II 2002, 14) ausdrücklich offen gelassen worden war, hat er mit dem Urteil vom 5. November 2003 X R 16/01 (BFH/NV 2004, 485) bejaht.

    Letztlich bedeutet das, dass nur nachträgliche Herstellungskosten von § 7 FördG erfasst sind (Senatsurteil in BFH/NV 2004, 485, m.w.N. der Rechtsprechung der Finanzgerichte sowie der Literatur).

  • FG Berlin, 25.04.2002 - 1 K 1414/99

    Keine Förderung von Aufwendungen für die Fertigstellung eines Gebäudes nach § 7 …

    Auszug aus BFH, 12.05.2004 - X R 23/02
    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1098 veröffentlichten Urteil abgewiesen.
  • FG Sachsen, 26.11.2004 - 1 K 2125/00

    § 7 Abs. 1 FördG erfasst nur Aufwendungen an einem fertiggestellten Gebäude; …

    Die Herstellung eines Gebäudes oder einer Wohnung ist demzufolge solange nicht abgeschlossen, solange sich die seiner Bezugsfertigkeit folgenden Herstellungsarbeiten zeitlich an die bisherigen Baumaßnahmen anschließen und als eine einheitliche, planmäßig fortschreitende Baumaßnahme erscheinen (BFH, Urteile vom 12. Mai 2004 X R 23/02, BFH/NV 2004, 1261 ; vom 05. September 2001 X R 50/99, BStBl II 2002, 14 ).

    Positiv ausgedrückt heißt dieses, dass Herstellungsarbeiten an einem "fertiggestellten" Gebäude i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 FördG nur dann vorliegen, wenn nach Bezugsfertigkeit vorgenommene Baumaßnahmen in einem gegenüber der Gebäudeerichtung deutlich getrennten und hinsichtlich ihres Beginns wie ihrer Fertigstellung abgrenzbaren Bauabschnitt vorgenommen werden (BFH, Urteile vom 12. Mai 2004 X R 23/02, a.a.O.;… vom 05. September 2001 X R 50/99, a.a.O.).

  • FG Sachsen, 20.01.2005 - 5 K 1732/98

    Weitere Herstellungskosten unmittelbar nach Fertigstellung eines Gebäudes sind …

    Letztlich bedeutet das, dass nur nachträgliche Herstellungsarbeiten neben Erhaltungsarbeit von § 7 Abs. 1 Satz 1 FördG erfasst sind (vgl. BFH-Urteil v. 12. Mai 2004 XR 23/01, BFH/NV 2004, 1261 ).
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