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Rechtsprechung
   BFH, 23.03.2005 - VI B 137/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15139
BFH, 23.03.2005 - VI B 137/04 (https://dejure.org/2005,15139)
BFH, Entscheidung vom 23.03.2005 - VI B 137/04 (https://dejure.org/2005,15139)
BFH, Entscheidung vom 23. März 2005 - VI B 137/04 (https://dejure.org/2005,15139)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 155

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1
    Dienstreisen aus den alten Bundesländern in das Beitrittsgebiet

  • datenbank.nwb.de

    Berücksichtigung von Reisen aus den alten Bundesländern zum Beschäftigungsort im Beitrittsgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1296
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der …

    Auszug aus BFH, 23.03.2005 - VI B 137/04
    Die "nächste" mündliche Verhandlung kann auch die sich unmittelbar an den Verfahrensfehler anschließende Verhandlung sein (BFH-Urteil vom 15. Juli 1997 VIII R 56/93, BFHE 183, 518, BStBl II 1998, 152).
  • BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02

    Eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen …

    Auszug aus BFH, 23.03.2005 - VI B 137/04
    Das FG ist bei der Prüfung der doppelten Haushaltsführung von dem in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entwickelten Grundsatz ausgegangen, dass die Bestimmung des Haupthausstandes nach den Gesamtumständen des Einzelfalles zu erfolgen habe, wobei die Anzahl der Familienheimfahrten lediglich ein Indiz darstelle (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 2001 VI R 57/98, BFH/NV 2001, 1385, sowie zuletzt Urteil vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFH/NV 2005, 133, m.w.N.).
  • BFH, 27.04.2001 - VI R 57/98

    Wissenschaftlicher Mitarbeiter - Gutachtertätigkeit - Einkommensteuer - …

    Auszug aus BFH, 23.03.2005 - VI B 137/04
    Das FG ist bei der Prüfung der doppelten Haushaltsführung von dem in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entwickelten Grundsatz ausgegangen, dass die Bestimmung des Haupthausstandes nach den Gesamtumständen des Einzelfalles zu erfolgen habe, wobei die Anzahl der Familienheimfahrten lediglich ein Indiz darstelle (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 2001 VI R 57/98, BFH/NV 2001, 1385, sowie zuletzt Urteil vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFH/NV 2005, 133, m.w.N.).
  • BFH, 11.05.2012 - II B 63/11

    Feststellung einer Steuerhinterziehung durch das FG - Keine Prüfung materiellen …

    Die Nichterhebung eines angebotenen Beweises ist nur dann ein Verfahrensmangel, wenn das voraussichtliche Beweisergebnis nach der materiell-rechtlichen Auffassung des FG entscheidungserheblich sein kann (z.B. BFH-Beschluss vom 23. März 2005 VI B 137/04, BFH/NV 2005, 1296).
  • BFH, 17.05.2011 - V B 73/10

    Abgrenzung Schadensersatz/Leistungsaustausch

    Davon abgesehen ist die Nichterhebung eines Beweises nur dann ein erheblicher Verfahrensmangel, wenn die erstrebten Beweisergebnisse für die Entscheidung des FG nach dessen maßgeblicher materiell-rechtlicher Rechtsauffassung entscheidungserhebliche Bedeutung haben könnten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. März 2005 VI B 137/04, BFH/NV 2005, 1296, m.w.N.).
  • BFH, 24.11.2006 - V B 58/05

    Verfahrensmangel; unvollständiges Sitzungsprotokoll

    Die "nächste" mündliche Verhandlung kann auch die sich unmittelbar an den Verfahrensfehler anschließende Verhandlung sein (BFH-Urteil vom 15. Juli 1997 VIII R 56/93, BFHE 183, 518, BStBl II 1998, 152; BFH-Beschluss vom 23. März 2005 VI B 137/04, BFH/NV 2005, 1296).
  • BFH, 12.07.2006 - IX B 183/05

    Verfahrensmangel

    Die Nichterhebung eines angebotenen Beweises ist nur dann ein Verfahrensmangel, wenn das voraussichtliche Beweisergebnis nach der materiell-rechtlichen Auffassung des FG entscheidungserheblich sein kann (z.B. BFH-Beschluss vom 23. März 2005 VI B 137/04, BFH/NV 2005, 1296).
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