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Rechtsprechung
   BFH, 05.03.2010 - IV B 82/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12541
BFH, 05.03.2010 - IV B 82/09 (https://dejure.org/2010,12541)
BFH, Entscheidung vom 05.03.2010 - IV B 82/09 (https://dejure.org/2010,12541)
BFH, Entscheidung vom 05. März 2010 - IV B 82/09 (https://dejure.org/2010,12541)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 3c EStG - Teilwert-AfA - Nachträgliche Divergenz

  • openjur.de

    Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 3c EStG; Teilwert-AfA; Nachträgliche Divergenz

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 3c, FGO § 115 Abs 2, FGO § 116
    Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 3c EStG - Teilwert-AfA - Nachträgliche Divergenz

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 3c EStG - Teilwert-AfA - Nachträgliche Divergenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3c EStG 2002, § 115 Abs 2 FGO, § 116 FGO
    Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 3c EStG - Teilwert-AfA - Nachträgliche Divergenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Erfordernis einer substantiierten Darlegung zur Begründung des Vorliegens einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de

    Zur Geltung von § 3c EStG bei Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften; nachträgliche Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 1265
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • FG Düsseldorf, 10.05.2007 - 11 K 2363/05

    Lediglich hälftige Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts i. S. d. § 17 …

    Auszug aus BFH, 05.03.2010 - IV B 82/09
    Rn. 3 1. Soweit die Klägerin rügt, die Revision sei zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO) zuzulassen, weil das FG Düsseldorf mit Urteil vom 10. Mai 2007 11 K 2363/05 E (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 1239) entschieden habe, dass § 3c Abs. 2 EStG bei Veräußerungs- und Aufgabeverlusten i.S. von § 17 EStG nicht anzuwenden sei, und es sich im Streitfall gleichfalls um einen solchen Verlust gehandelt hätte, wenn die Anteile an der M-GmbH nicht notwendiges Betriebsvermögen bei der Klägerin (Besitzgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung) gewesen wären, ist der Vortrag unschlüssig.

    Demgemäß ist auch nicht darauf einzugehen, dass nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist die Revisionsentscheidung zum Urteil des FG Düsseldorf (in EFG 2007, 1239) veröffentlicht worden ist (…Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Januar 2009 IX R 98/07, BFH/NV 2009, 1248) und der BFH die Klage abgewiesen hat, ohne auf die Frage der Geltung des § 3c Abs. 2 EStG für Veräußerungsverluste gemäß § 17 EStG einzugehen.

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

    Auszug aus BFH, 05.03.2010 - IV B 82/09
    Rn. 6 2. Die Revision kann ferner nicht deshalb zugelassen werden, weil die Klägerin nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist mit Schriftsatz vom 19. Oktober 2009 "die Anwendung des BFH-Urteils vom 25. Juni 2009 IX R 42/08 (BFHE 225, 445) beantragt" und zugleich versichert hat, dass "für die Dauer der Kapitalgesellschaftsbeteiligungen keinerlei steuerfreie Einnahmen zugeflossen (seien)".
  • BFH, 20.01.2009 - IX R 98/07

    Bestimmung des Veräußerungspreises i.S.v. § 17 Abs. 2 EStG bei Freistellung des …

    Auszug aus BFH, 05.03.2010 - IV B 82/09
    Demgemäß ist auch nicht darauf einzugehen, dass nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist die Revisionsentscheidung zum Urteil des FG Düsseldorf (in EFG 2007, 1239) veröffentlicht worden ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Januar 2009 IX R 98/07, BFH/NV 2009, 1248) und der BFH die Klage abgewiesen hat, ohne auf die Frage der Geltung des § 3c Abs. 2 EStG für Veräußerungsverluste gemäß § 17 EStG einzugehen.
  • BFH, 09.02.1996 - VIII B 8/95

    Anforderungen an Begründung einer Beschwerde als Zulässigkeitsvoraussetzung

    Auszug aus BFH, 05.03.2010 - IV B 82/09
    Selbst dann, wenn man in dem Vortrag die Rüge einer sog. nachträglichen Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO) sehen wollte, vermag er die Revision nicht zu eröffnen, da die Klägerin es --wie erläutert-- versäumt hat, innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist den behaupteten Zulassungsgrund (hier: Fortbildung des Rechts) schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, BFH-Beschluss vom 9. Februar 1996 VIII B 8/95, BFH/NV 1996, 619, zu 3.;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 44; Lange in HHSp, § 116 Rz 195, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.05.2025 - V B 61/23

    Rechnungsanforderungen für den Vorsteuerabzug

    Ungeachtet des Umstandes, dass der EuGH-Beschluss Shortcut vom 24.05.2023 - C-690/22, EU:C:2023:440, dem angefochtenen FG-Urteil zeitlich vorgeht und die Klägerin --was die Annahme einer nachträglichen Divergenz ausschließt (…vgl. BFH-Beschluss vom 03.04.2013 - X B 20/12, BFH/NV 2013, 1111, Rz 9)-- diese Entscheidung bis zum Ablauf der Frist zur Begründung ihrer Nichtzulassungsbeschwerde (hier: am 21.12.2023) kennen konnte, ist in einem Fall der nachträglichen Divergenz die Revision jedenfalls nur dann gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zuzulassen, wenn --woran es im Streitfall fehlt-- innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist hinsichtlich der hiervon betroffenen Rechtsfrage die grundsätzliche Bedeutung beziehungsweise die Notwendigkeit der Rechtsfortbildung ordnungsgemäß dargelegt worden ist (…BFH-Beschlüsse vom 09.02.1996 - VIII B 8/95, BFH/NV 1996, 619;… vom 19.09.2007 - XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63; vom 05.03.2010 - IV B 82/09, BFH/NV 2010, 1265).
  • BFH, 03.04.2013 - X B 20/12

    Nachträgliche Divergenz

    In einem solchen Fall ist aber nach der BFH-Rechtsprechung die Revision nur dann gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zu eröffnen, wenn innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist hinsichtlich der hiervon betroffenen Rechtsfrage die grundsätzliche Bedeutung bzw. die Notwendigkeit der Rechtsfortbildung ordnungsgemäß dargelegt worden ist (…BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1996 VIII B 8/95, BFH/NV 1996, 619;… vom 19. September 2007 XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63, und vom 5. März 2010 IV B 82/09, BFH/NV 2010, 1265).
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