Rechtsprechung
| BFH, 04.02.1971 - V R 86/70 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Blinder Tankstellenunternehmer - Beschäftigung von Arbeitnehmern - Mineralölsteuerlager - Selbständige Tankstellenverwalter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 101, 562
- DB 1971, 1396
- BStBl II 1971, 430
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BFH, 22.12.1969 - V B 115/69
Rechtmäßigkeit einer Steuerbefreiung von der Umsatzsteuer - Anordnung einer …
Auszug aus BFH, 04.02.1971 - V R 86/70
Es handelt sich -- beschränkt auf den Veranlagungszeitraum 1968 -- um denselben Streitfall, zu dem im Vollziehungsaussetzungsverfahren der Beschluß des Senats V B 115--116/69 vom 22. Dezember 1969 (BFH 97, 240, BStBl II 1970, 127) ergangen ist.Es hat sich die Ausführungen des wegen Aussetzung der Vollziehung ergangenen Beschlusses des BFH V B 115-116/69 vom 22. Dezember 1969 (a. a. O.) zu eigen gemacht und ausgeführt: Es seien keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen worden, die eine Versagung der Steuerbefreiung abweichend vom Wortlaut des Gesetzes rechtfertigen könnten.
Der Senat hat in seinem Beschluß V B 115 bis 116/69 vom 22. Dezember 1969 (a. a. O.) dargelegt, daß bei summarischer Prüfung keine Gründe erkennbar sind, die eine Versagung der Steuerfreiheit rechtfertigen könnten.
- Drs-Bund, 17.03.1967 - BT-Drs V/1581
Auszug aus BFH, 04.02.1971 - V R 86/70
Im Gesetzgebungsverfahren ist wiederholt auf die wettbewerbsschädigenden Auswirkungen von Steuerbefreiungen hingewiesen worden (…Regierungsentwurf eines Umsatzsteuergesetzes, a. a. O., Amtliche Begründung VI 3--5; Protokolle über die öffentlichen Informationssitzungen des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags, Bundestagsdrucksache V/48 S. 49, 122, 175 f., 204, 215; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags, zu Bundestagsdrucksache V/1581, Allgemeines 4 d). - Drs-Bund, 30.10.1963 - BT-Drs IV/1590
Auszug aus BFH, 04.02.1971 - V R 86/70
Eine solche Umsatzsteuer ist wettbewerbsneutral; das gilt jedoch nur, wenn Sonderregelungen -- vornehmlich Steuerbefreiungen -- vermieden werden (Regierungsentwurf eines Umsatzsteuergesetzes, Bundestagsdrucksache IV/1590, Allgemeine Begründung IV 2, 3). - Drs-Bund, 24.11.1965 - BT-Drs V/48
Auszug aus BFH, 04.02.1971 - V R 86/70
Im Gesetzgebungsverfahren ist wiederholt auf die wettbewerbsschädigenden Auswirkungen von Steuerbefreiungen hingewiesen worden (…Regierungsentwurf eines Umsatzsteuergesetzes, a. a. O., Amtliche Begründung VI 3--5; Protokolle über die öffentlichen Informationssitzungen des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags, Bundestagsdrucksache V/48 S. 49, 122, 175 f., 204, 215; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags, zu Bundestagsdrucksache V/1581, Allgemeines 4 d).
- BFH, 27.04.1972 - V R 142/71
Beschränkung der Steuerfreiheit - Blinde Mineralölunternehmer - Unwirksamkeit der …
Das FG gab der Klage unter Bezugnahme auf die zwischen den gleichen Beteiligten ergangenen Entscheidungen des BFH V R 86/70 vom 4. Februar 1971 (BFH 101, 562, BStBl II 1971, 430) und V B 4/71 vom 18. März 1971 (BFH 102, 162) statt.Das FA wendet sich mit der Revision insbesondere gegen das BFH-Urteil V R 86/70 (…a. a. O.).
Es hat eine Stellungnahme des BMWF vom 25. November 1971 vorgelegt und sich zu eigen gemacht, in der ebenfalls Bedenken gegen das BFH-Urteil V R 86/70 (…a. a. O.) zum Ausdruck gebracht werden und im wesentlichen folgendes ausgeführt wird: Der Gesetzgeber habe in § 15 Abs. 2 UStG 1967 die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 19a UStG 1967 mit dem Ausschluß des Vorsteuerabzugs verbunden und damit "den für die Blinden durch die Steuerbefreiung entstehenden Vorteil deutlich begrenzt".
Der Senat hat in dem Urteil V R 86/70 (…a. a. O.) ausgesprochen, daß die Mineralölumsätze eines blinden Tankstellenunternehmers, der nicht mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigt, auch dann steuerfrei sind, wenn er ein Mineralölsteuerlager unterhält.
- BFH, 15.07.1987 - X R 19/80
1. Arbeitnehmer trotz Auftretens wie ein Kaufmann - 2. Unter fremdem Namen …
Die weitere Einschränkung, daß die Steuerfreiheit nicht für die Lieferungen von Mineralölen gilt, wenn der Blinde Mineralölsteuer zu entrichten hat (§ 4 Nr. 19a Satz 4 UStG 1973), gilt erstmals für Umsätze, die nach dem 29. Juni 1973 ausgeführt werden (§ 27 Abs. 8 UStG 1973), und berührt mithin noch nicht den Streitzeitraum 1969/70. Die Auffassung des BMF-Erlasses in UR 1969, 78, daß die selbständigen Tankstellenverwalter Arbeitnehmern gleichzustellen seien, hat der BFH nicht geteilt (Urteil vom 4. Februar 1971 V R 86/70, BFHE 101, 562, BStBl II 1971, 430; ferner Beschluß vom 22. Dezember 1969 V B 115-116/69, BFHE 97, 240, BStBl II 1970, 127). - BFH, 18.03.1971 - V B 4/71 Es hat die nach § 4 Nr. 19a UStG 1967 begehrte Steuerfreiheit versagt unter Hinweis auf seine im Verfahren V R 86/70 gegebene Revisionsbegründung und auf den mit Wirkung vom 11. Juli 1970 in die Dritte Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) - 3. UStDV - eingefügten § 1a (vgl. Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung zur Durchführung des UStG - Mehrwertsteuer - vom 6. Oktober 1970, Bundesgesetzblatt I 1970 S. 1022 - BGBl I 1970, 1022 -, BStBl I 1970, 817).
Der Senat hat mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil V R 86/70 vom 4. Februar 1971 entschieden, daß die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 19a UStG 1967 auch einem blinden Tankstellenunternehmer zusteht, der ein Mineralölsteuerlager unterhält, und eine Auslegung gegen den Wortlaut des § 4 Nr. 19a UStG 1967 abgelehnt.
- FG Düsseldorf, 26.06.2002 - 5 K 2483/00
Pensionspferdehaltung; Viehhaltung; Reitsportanlage; Nebenleistung; ermäßigter …
Rn. 33 Im übrigen verweist der Senat auf die Rechtsprechung des BFH und des Europäischen Gerichtshofes - EuGH - , wonach für eine ausdehnende Auslegung des Gesetzeswortlautes oder eine analoge Anwendung umsatzsteuerrechtlicher Begünstigungsvorschriften auf andere, im Gesetz nicht genannte Tatbestände zur Vermeidung einer Wettbewerbsverzerrung grundsätzlich kein Raum ist (vgl. die Urteile des BFH vom 16.7.1970 V R 138/69, BStBl II 1970, 709; vom 4.2.1971 V R 86/70, BStBl II 1971, 430 und vom 29.8.1974 V R 90/70, BStBl II 1975, 29; Urteile des EuGH vom 15.6.1989 - Rs 348/87, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1991, 28 und vom 18.1.2001, Rs C-83/99, UR 2001, 210). - FG Düsseldorf, 12.06.2002 - 5 K 8003/98
Pensionspferdehaltung; Pferdepensionsbetrieb; Reitsportanlage; Unselbständige …
Rn. 44 Im übrigen verweist der Senat auf die Rechtsprechung des BFH und des Europäischen Gerichtshofes - EuGH - , wonach für eine ausdehnende Auslegung des Gesetzeswortlautes oder eine analoge Anwendung umsatzsteuerrechtlicher Begünstigungsvorschriften auf andere, im Gesetz nicht genannte Tatbestände zur Vermeidung einer Wettbewerbsverzerrung grundsätzlich kein Raum ist (vgl. die Urteile des BFH vom 16.7.1970, V R 138/69, BStBl II 1970, 709; vom 4.2.1971, V R 86/70, BStBl II 1971, 430 und vom 29.8.1974, V R 90/70, BStBl II 1975, 29; Urteile des EuGH vom 15.6.1989 - Rs 348/87, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1991, 28 und vom 18.1.2001, Rs C-83/99, UR 2001, 210). - FG Düsseldorf, 12.06.2002 - 5 K 8542/99
Pensionspferdehaltung; Pferdepensionsbetrieb; Reitsportanlage; Unselbständige …
Rn. 50 Im übrigen verweist der Senat auf die Rechtsprechung des BFH und des Europäischen Gerichtshofes - EuGH - , wonach für eine ausdehnende Auslegung des Gesetzeswortlautes oder eine analoge Anwendung umsatzsteuerrechtlicher Begünstigungsvorschriften auf andere, im Gesetz nicht genannte Tatbestände zur Vermeidung einer Wettbewerbsverzerrung grundsätzlich kein Raum ist (vgl. die Urteile des BFH vom 16.7.1970, V R 138/69, BStBl II 1970, 709; vom 4.2.1971, V R 86/70, BStBl II 1971, 430 und vom 29.8.1974, V R 90/70, BStBl II 1975, 29; Urteile des EuGH vom 15.6.1989 - Rs 348/87, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1991, 28 und vom 18.1.2001, Rs C-83/99, UR 2001, 210). - BFH, 13.05.1971 - V B 61/70
Erlaß des Veranlagungsbescheides - Vorauszahlungen - Erledigung der Hauptsache - …
Es wird auf das Urteil des Senats V R 86/70 vom 4. Februar 1971 (BFH 101, 562, BStBl II 1971, 430), das in der Umsatzsteuersache 1968 des Steuerpflichtigen ergangen ist, verwiesen. - BFH, 15.07.1987 - X R 56/81
Anforderungen an die Auslegung des Revisionsbegehrens - Voraussetzungen für die …
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zu § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG 1967 in der für die Streitjahre maßgeblichen Fassung dargelegt, daß der Gesetzgeber die aus sozialen Gründen eingeführte Steuerbefreiungsvorschrift des früheren Rechts unverändert in das Mehrwertsteuersystem übernommen hat, obwohl erkennbar war, daß persönliche Steuerbefreiungen in diesem System zu Verwerfungen führen konnten; insbesondere § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG habe zu einer kommerziellen Ausnutzung geradezu herausgefordert (Urteile vom 4. Februar 1971 V R 86/70, BFHE 101, 562, BStBl II 1971, 430; vom 27. April 1972 V R 142/71, BFHE 105, 428, BStBl II 1972, 658).
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