Rechtsprechung
| BFH, 30.10.1953 - V 117/53 S |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer nichtumsatzsteuerbaren Materialbeistellung - Leistungsaustausch zwischen Besteller und Unternehmer - Einheitlicher Wirtschaftsvorgang für die umsatzsteuerliche Beurteilung
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 58, 196
- BStBl III 1953, 366
Wird zitiert von ... (18)
- BFH, 30.05.1963 - V 160/60 S
Anwendungsbereich der Grundsätze der Rechtsprechung zur Frage der …
Die Grundsätze, die der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere das Urteil V 117/53 S vom 30. Oktober 1953, BStBl 1953 III S. 366, Slg. Bd. 58 S. 196) zur Frage der Materialbeistellung aufgestellt hat und nach denen eine nicht umsatzsteuerbare Materialbeistellung nicht vorliegt, wenn der Werkunternehmer an der Beschaffung des Werkstoffes in irgendeiner Weise beteiligt ist, kommen nicht zur Anwendung, wenn nach den Besonderheiten des Sachverhalts wesentliche Beweisanzeichen, die die Annahme eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorganges rechtfertigten, nicht festzustellen sind.Zusammenfassung: Die Grundsätze, die der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere das Urteil V 117/53 S vom 30. Oktober 1953, BStBl 1953 III S. 366, Slg. Bd. 58 S. 196) zur Frage der Materialbeistellung aufgestellt hat und nach denen eine nicht umsatzsteuerbare Materialbeistellung nicht vorliegt, wenn der Werkunternehmer an der Beschaffung des Werkstoffes in irgendeiner Weise beteiligt ist, kommen nicht zur Anwendung, wenn nach den Besonderheiten des Sachverhalts wesentliche Beweisanzeichen, die die Annahme eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorganges rechtfertigten, nicht festzustellen sind.
Die Vorinstanz hat sich insbesondere auf das Urteil des Reichsfinanzhofs V 164/41 vom 30. November 1944 (Slg. Bd. 54 S. 152) und die Urteile des Bundesfinanzhofs V 116/52 U vom 17. September 1953 (BStBl 1953 III S. 347, Slg. Bd. 58 S. 147), V 117/53 S vom 30. Oktober 1953 (BStBl 1953 III S. 366, Slg. Bd. 58 S. 196) und V 215/53 U vom 11. März 1954 (BStBl 1954 III S. 153, Slg. Bd. 58 S. 636) bezogen.
- BFH, 09.04.1964 - V 278/60 U Die zur Materialbeistellung durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs V 117/53 S vom 30. Oktober 1953, BStBl 1953 III S. 366, Slg. Bd. 58 S. 196) sind nicht nur bei Werklieferungen anzuwenden, sondern sie kommen auch bei Werkleistungen in Betracht, wenn der Unternehmer den zur Werkleistung benötigten Stoff beschafft hat und das Umsatzgeschäft als ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang anzusehen ist.
Die Anwendung der Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Urteil des Reichsfinanzhofs V 164/41 vom 30. November 1944, Slg. Bd. 54 S. 152, und Urteil des Bundesfinanzhofs V 117/53 S vom 30. Oktober 1953, BStBl 1953 III S. 366, Slg. Bd. 58 S. 196) auf den Streitfall berücksichtige nicht den anders gelagerten Sachverhalt.
Die Anwendung der Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Urteil des Reichsfinanzhofs V 164/41 vom 30. November 1944, Slg. Bd. 54 S. 152, und Urteil des Bundesfinanzhofs V 117/53 S vom 30. Oktober 1953, BStBl 1953 III S. 366, Slg. Bd. 58 S. 196) auf den Streitfall berücksichtige nicht den anders gelagerten Sachverhalt.
- BFH, 20.03.1964 - V 156/61 U
Annahme einer nichtsteuerbaren Materialbeistellung
Die Anwendung des vom Senat in seinem Urteil V 117/53 S vom 30. Oktober 1953 (BStBl 1953 III S. 366, Slg. Bd. 58 S. 196) ausgesprochenen Grundsatzes, nach dem eine nichtsteuerbare Materialbeistellung dann nicht gegeben ist, wenn der Werkunternehmer an der Beschaffung des Werkstoffs in irgendeiner Weise beteiligt ist, ist nicht auf das Baugewerbe beschränkt.Zusammenfassung: Die Anwendung des vom Senat in seinem Urteil V 117/53 S vom 30. Oktober 1953 (BStBl 1953 III S. 366, Slg. Bd. 58 S. 196) ausgesprochenen Grundsatzes, nach dem eine nichtsteuerbare Materialbeistellung dann nicht gegeben ist, wenn der Werkunternehmer an der Beschaffung des Werkstoffs in irgendeiner Weise beteiligt ist, ist nicht auf das Baugewerbe beschränkt.
Das Finanzgericht ging in seiner Entscheidung von dem zur Frage der Materialbeistellung aufgestellten Grundsatz aus, nach dem eine nichtsteuerbare Materialbeistellung nicht angenommen werden kann, wenn der Werkunternehmer an der Beschaffung des Werkstoffs in irgendeiner Weise beteiligt war (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs V 117/53 S vom 30. Oktober 1953, BStBl 1953 III S. 366, Slg. Bd. 58 S. 196).
- BFH, 17.07.1969 - V 204/65
Verkaufsagent - Verkauf von Tankanlagen - Mitwirkung des Werkunternehmers - …
Aufgrund einer Betriebsprüfung vertrat der Beklagte und Revisionskläger (FA) unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH V 117/53 S vom 30. Oktober 1953, BFH 58, 196, BStBl III 1953, 366, die Auffassung, in Fällen der vorliegenden Art, in denen der Besteller eines Werkes das dazu benötigte Material durch den Auftragnehmer einkaufen lasse, handle es sich um einen einheitlichen Vorgang, und zwar eine Werklieferung, die nicht in eine Lieferung von Material und in die Durchführung der Montage aufgespalten werden könne.Das FA ist ferner unter Hinweis auf das Urteil des Senats V 117/53 S vom 30. Oktober 1953, a. a. O., der Auffassung, daß die bei seiner Beurteilung eintretende höhere Steuerbelastung kein Anlaß zu einer anderen Beurteilung sein könne.
- BFH, 11.03.1954 - V 215/53 U
Vorliegen einer umsatzsteuerbaren Materialbestellung - Beteiligung des …
Die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs V 117/53 S vom 30. Oktober 1953 (BStBl. 1953 III S. 366), wonach eine nicht umsatzsteuerbare Materialbeistellung dann nicht gegeben ist, wenn der Werkunternehmer an der Beschaffung der Werkstoffe durch den Werkbesteller in irgendeiner Weise beteiligt ist, finden auch dann Anwendung, wenn Gegenstand der Werklieferung nicht ein schlüsselfertiges Gebäude ist, sondern der Werkunternehmer eine in sich abgeschlossene Aufgabe (Bauabschnitt) übernommen hat, die für sich genommen ein Werk darstellen und Gegenstand einer Werklieferung sein kann.Zusammenfassung: Die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs V 117/53 S vom 30. Oktober 1953 (BStBl. 1953 III S. 366), wonach eine nicht umsatzsteuerbare Materialbeistellung dann nicht gegeben ist, wenn der Werkunternehmer an der Beschaffung der Werkstoffe durch den Werkbesteller in irgendeiner Weise beteiligt ist, finden auch dann Anwendung, wenn Gegenstand der Werklieferung nicht ein schlüsselfertiges Gebäude ist, sondern der Werkunternehmer eine in sich abgeschlossene Aufgabe (Bauabschnitt) übernommen hat, die für sich genommen ein Werk darstellen und Gegenstand einer Werklieferung sein kann.
- BFH, 10.02.1966 - V 105/63
Materialbeistellung nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise - Austausch des …
Der Senat hat die Materialbeistellung in seinem Grundsatzurteil V 117/53 S vom 30. Oktober 1953 (BStBl 1953 III S. 366, Slg. Bd. 58 S. 196) gegen eine unberechtigte Inanspruchnahme in den Fällen abgegrenzt, in denen der Werkunternehmer an der Beschaffung des Stoffes mitgewirkt hat. - BFH, 05.05.1966 - V 271/63
Inhalt der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Werkleistungen und …
Es kann nur als eine weitere Folge dieser umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung angesehen werden, wenn die Rechtsprechung in einem solchen Falle eine einheitliche Leistung des Unternehmers, und zwar eine Werklieferung, annimmt und eine Aufteilung in eine Vermittlungsleistung und in eine Werklieferung nicht zugelassen hat (vgl. BFH-Entscheidungen V 117/53 S vom 30. Oktober 1953, BStBl 1953 III S. 366, Slg. Bd. 58 S. 196; V 156/61 U vom 20. März 1964, BStBl 1964 III S. 291, Slg. Bd. 79 S. 166). - BFH, 12.12.1969 - V R 105/69
Instandsetzung eines Kraftfahrzeugs - Einheitlicher Umsatz - Reparaturwerkstatt - …
Der BFH vertritt (ebenso wie früher der RFH) in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß bei der sogenannten "unechten Materialbei(bzw. ge)stellung" , das heißt in den Fällen, in denen der Werkunternehmer an der Beschaffung des Werkstoffes in irgendeiner Weise beteiligt war, eine einheitliche Werklieferung des Werkunternehmers vorliegt (vgl. u. a. Urteil des BFH V 117/53 S vom 30. Oktober 1953, BFH 58, 196, BStBl III 1953, 366). - BFH, 21.09.1955 - V 150/55 S Hiervon ist die ständige Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs ausgegangen, der der erkennende Senat bereits im Urteil V 117/53 S vom 30. Oktober 1953 (Slg. Bd. 58 S. 196, BStBl. 1953 III S. 366) beigetreten ist (vgl. auch Schettler, Deutsche Steuerzeitung -- DStZ -- 1952 S. 200, und Prugger, Steuer und Wirtschaft -- StuW -- 1954 Sp. 415, 418).
- BFH, 18.08.1966 - V 165/65
Einheitlichkeit der Leistung im Sinne des Umsatzsteuerrechts bei Einbau einer …
Das FG ist in seiner Entscheidung zu Recht von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ausgegangen, nach der einheitliche wirtschaftliche Vorgänge nicht aufgeteilt werden dürfen, wenn sie wirtschaftlich zusammengehören und ein einheitliches Ganzes bilden, und nach der eine Materialbeistellung nicht angenommen werden kann, wenn der Werkunternehmer an der Beschaffung des Werkstoffes in irgendeiner Weise beteiligt gewesen ist (vgl. dazu die BFH-Urteile V 117/53 S vom 30. Oktober 1953, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 58 S. 196 - BFH 58, 196 -, BStBl III 1953, 366; V 156/61 U vom 20. März 1964, BFH 79, 166, BStBl III 1964, 291; V 236/60 vom 9. April 1964, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1964 S. 272, und V 29/63 U vom 15. Juni 1965, BFH 82, 698, BStBl III 1965, 498). - BFH, 25.02.1960 - V 17/57 U
Grundsatz, dass ein einheitlicher Wirtschaftsvorgang für die umsatzsteuerliche …
- BFH, 27.10.1966 - V 19/64
Umsatzsteuerrechtliche Teilung eines Geschäfts in Vermittlungsleistung und …
- BFH, 24.04.1969 - V 224/64
Parkettverleger - Beschaffung des Materials - Verkaufsagent einer Parkettfabrik - …
- BFH, 27.06.1968 - V 223/64
Unternehmer - Materialbestellung - Im Namen und für Rechnung - …
- BFH, 15.07.1967 - V 140/64
Voraussetzungen des Vorliegens einer Gehaltslieferung - Gehaltslieferung bei …
- BFH, 15.06.1967 - V 140/64
Lieferung von Häuten und die Rücklieferung von Garnituren als Teil eines einzigen …
- BFH, 10.03.1966 - V 127/63
Mitwirkung des bearbeitenden Unternehmers an der Beschaffung des gesamten Stoffes …
- BFH, 18.05.1961 - V 29/59 U
Inanspruchnahme einer Großhandelsvergünstigung durch den Besteller eines Werkes …
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