Rechtsprechung
| BFH, 02.03.1954 - I 133/53 S |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Abschreibung von Zuschüssen eines Stromabnehmers an ein Elektrizitätswerk für die Errichtung der Zuleitung zum Verteilungsnetz - Voraussetzungen für die Einordnung als bewertungsfähiges Wirtschaftsgut
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 58, 573
- BStBl III 1953, 129
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- RFH, 15.05.1929 - VI A 487/28
Auszug aus BFH, 02.03.1954 - I 133/53 S
Die Vorbehörden stützten sich auf das Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 487/28 vom 15. Mai 1929, Slg. Bd. 25 S. 174.Dieser stellt, wie in der Entscheidung des Reichsfinanzhofs VI A 487/28 ausgeführt wird, ein bewertungsfähiges Wirtschaftsgut dar.
- RFH, 16.12.1936 - VI A 587/35
Auszug aus BFH, 02.03.1954 - I 133/53 S
Dies gilt in besonderem Ausmaße für das Jahr der Beschaffung (Entscheidungen des Reichsfinanzhofs I 297/30 vom 28. März 1933, Reichssteuerblatt 1933 S. 1259; VI A 587/35 vom 16. Dezember 1936, Slg. Bd. 40 S. 310, Reichssteuerblatt 1937 S. 106).
- BFH, 23.06.1966 - IV 262/62
Behandlung eines Zwangsbeitrages an den Wasserverband und Bodenverband als …
Keinen Einfluß auf die Rechtslage habe der Umstand, daß der Stpfl. an den von der Summe der Beiträge geschaffenen Anlagen kein Miteigentum oder ein sonstiges dingliches Recht erworben habe (RFH-Urteile VI A 487/28 vom 15. Mai 1929, Sammlung der Entscheidungen des Reichsfinanzhofs Bd. 25 S. 174 -- RFH 25, 174 --, VI 198/40 vom 16. Oktober 1940, RStBl 1941, 17; BFH-Urteil I 133/53 S vom 2. März 1954, BFH 58, 573, BStBl III 1954, 129).
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