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Rechtsprechung
   BFH, 26.04.1954 - I 110/53 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,731
BFH, 26.04.1954 - I 110/53 U (https://dejure.org/1954,731)
BFH, Entscheidung vom 26.04.1954 - I 110/53 U (https://dejure.org/1954,731)
BFH, Entscheidung vom 26. April 1954 - I 110/53 U (https://dejure.org/1954,731)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Körperschaftsteuerpflicht der Abrechnungsstellen von Apothekeninhabern - Steuerfreiheit für Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter - Beurteilung einer Tätigkeit als rein geschäftliche Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 58, 766
  • DB 1954, 509
  • BStBl III 1953, 204
  • BStBl III 1954, 204
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • FG Köln, 14.09.2000 - 13 K 3298/00

    Zur Voraussetzung der allgemeinen Interessenvertretung für die Annahme eines …

    Denn durch die Einschaltung einer Berufsvereinigung in Geschäfte, die zur regelmäßigen Tätigkeit eines gewerblichen Unternehmens als solchen gehören, verliert die Vereinigung den Charakter eines Berufsverbandes (BFH-Urteil vom 26.04.1954 I 110/53 U, BStBl III 1954, 204, 205).
  • BFH, 29.08.1973 - I R 234/71

    Interessengemeinschaft von Lohnsteuerzahlen kein Berufsverband

    Sie geht deshalb notwendig verloren, wenn neben der Wahrnehmung der allgemeinen wirtschaftlichen und allen Angehörigen des Zusammenschlusses eigentümlichen Interessen oder an deren Stelle die Wahrnehmung der besonderen geschäftlichen -- hier lohnsteuerrechtlichen -- Interessen der einzelnen Mitglieder tritt, selbst wenn sämtliche Mitglieder an ihr interessiert sind und sie wünschen (vgl. auch BFH-Urteil vom 26. April 1954 I 110/53 U, BFHE 58, 766, BStBl III 1954, 204).
  • FG Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 6 K 1465/09

    Rechtsfähiger Verein als steuerfreier Berufsverband i.S. des § 5 Abs. 1 Nr. 5 …

    Sie geht deshalb notwendig verloren, wenn neben der Wahrnehmung der allgemeinen wirtschaftlichen und allen Angehörigen des Zusammenschlusses eigentümlichen Interessen oder an deren Stelle die Wahrnehmung der besonderen geschäftlichen Interessen der einzelnen Mitglieder tritt, selbst wenn sämtliche Mitglieder an ihr interessiert sind und sie wünschen (BFH-Urteil vom 29. August 1973 I R 234/71, BStBl II 1974, 60; vom 26. April 1954 I 110/53 U, BStBl III 1954, 204.).
  • BFH, 29.11.1967 - I 67/65

    Berufsverband - Wirtschaftsverband - Steuerfreiheit - Wahrnehmung allgemeiner …

    Die daneben erfolgende Förderung der wirtschaftlichen Interessen seiner einzelnen Mitglieder dürfe dabei höchstens von ganz untergeordneter Bedeutung sein (so BFH-Gutachten I D 1/52 S vom 17. Mai 1952, BFH 56, 591, BStBl III 1952, 228;… BFH-Urteile I 44/52 U, a. a. O.; I 110/53 U vom 26. April 1954, BFH 58, 766, BStBl III 1954, 204).
  • BFH, 08.06.1966 - I 151/63

    Voraussetzung der Steuerbefreiung eines Berufsverbands ohne öffentlichrechtlichen …

    Ein Berufsverband ohne öffentlich-rechtlichen Charakter war im Jahre 1954 nur dann steuerbefreit, wenn er allgemeinwirtschaftliche, allen Angehörigen des Berufsstandes eigentümliche Interessen wahrnahm, nicht aber die besonderen geschäftlichen Belange seiner einzelnen Mitglieder, sofern diese Belange nicht von ganz untergeordneter Bedeutung waren (Gutachten des BFH I D 1/52 S vom 17. Mai 1952, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 56 S. 591 -- BFH 56, 591 --, BStBl III 1952, 229; BFH-Urteile I 44/52 U vom 22. Juli 1952, BFH 56, 572, BStBl III 1952, 221, und I 110/53 U vom 26. April 1954, BFH 58, 204, BStBl III 1954, 204).
  • BFH, 15.07.1966 - III 179/64

    Steuerbefreiung der Berufsverbände ohne öffentlichrechtlichen Charakter und ohne …

    Sie tritt deshalb nicht ein oder geht notwendig verloren, wenn neben oder an die Stelle der Wahrnehmung der allgemeinen wirtschaftlichen und allen Angehörigen des Zusammenschlusses eigentümlichen Interessen die Wahrnehmung der besonderen geschäftlichen Interessen der einzelnen Mitglieder tritt, selbst wenn sämtliche Mitglieder an ihr interessiert sind und sie wünschen (Urteil I 110/53 U vom 26. April 1954, BFH 58, 766, BStBl III 1954, 204).
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