Rechtsprechung
| BFH, 03.12.1954 - III 186/54 U |
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Volltextveröffentlichung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Papierfundstellen
- BFHE 60, 28
- BStBl III 1955, 11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 07.05.1954 - III 172/53 S
Voraussetzungen an die Nutzung eines unbebauten Grundstücks für gewerbliche oder …
Auszug aus BFH, 03.12.1954 - III 186/54 U
Der erkennende Senat hat bereits in dem Urteil III 172/53 S vom 7. Mai 1954 ( BStBl 1954 III S. 214) zur Frage des Vorratsgeländes gewerblicher Betriebe Stellung genommen.
- BFH, 10.11.1967 - III R 5/67
Einheitswertfeststellung - Grundsteuermeßbetragsveranlagung - Zusammengefaßter …
Vorratsgelände eines gewerblichen Betriebs im Sinne von § 33 Nr. 1 GrStDV ist nach der Rechtsprechung des Senats anzunehmen, wenn nach den objektiven Verhältnissen am Stichtag damit zu rechnen ist, daß das Grundstück in Zukunft für eigengewerbliche Zwecke des Betriebs genutzt werden wird (vgl. die Urteile des Senats III 204/54 U vom 3. Juni 1955, BFH 61, 88, BStBl III 1955, 231; III 186 und 187/54 U vom 3. Dezember 1954, BFH 60, 28, BStBl III 1955, 11; ebenso das nicht veröffentlichte Urteil III 213/61 vom 29. Januar 1965). - BFH, 03.06.1955 - III 204/54 U
Anerkennung von unbebauten Grundstücken eines gewerblichen Betriebs als …
Umgekehrt ist aber im Urteil III 186 und 187/54 U vom 3. Dezember 1954, BStBl. 1955 III S. 11, bereits entschieden worden, daß unbebaute Grundstücke eines gewerblichen Betriebs als Vorratsgelände des Betriebs anzusehen sind, wenn nach den Umständen damit zu rechnen ist, daß sie künftig für gewerbliche Zwecke verwendet werden.
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