Rechtsprechung
| BFH, 08.11.1955 - I 86/55 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Steuerfreiheit einer Privatkrankenanstalt - Voraussetzung für die Erteilung einer Konzession nach § 30 Reichsgewerbeordnung - Bindung der Steuergerichte an die Entscheidung der innerern Behörde
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 62, 50
- BStBl III 1956, 20
Wird zitiert von ... (6)
- BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 15/00 R
Unterkunft und Verpflegung als Leistungen der Geburtshilfe in der gesetzlichen …
Die Konzessionserteilung stellt einen konstitutiven Verwaltungsakt dar (in diesem Sinne auch BFHE 62, 50, 53 f; 90, 519, 522 zur konzessionsabhängigen Steuerbefreiung). - BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 1/01 R
Unterkunft und Verpflegung als Leistungen der Geburtshilfe in der gesetzlichen …
Die Konzessionserteilung stellt einen konstitutiven Verwaltungsakt dar (in diesem Sinne auch BFHE 62, 50, 53 f; 90, 519, 522 zur konzessionsabhängigen Steuerbefreiung). - BFH, 20.12.1967 - III 343/63
Aufhebung einer angefochtenen Entscheidung bei Versagung des rechtlichen Gehörs …
Die Konzessionserteilung nach § 30 GewO stellt einen konstitutiven (rechtsschaffenden) Verwaltungsakt dar, auf dessen Ergehen und über dessen Inhalt ausschließlich die zuständige höhere Verwaltungsbehörde zu befinden hat (vgl. die Urteile des BFH I 86/55 U vom 8. November 1955, BFH 62, 50, BStBl III 1956, 20; III 357-359/58 U vom 18. März 1960, BFH 71, 47, BStBl III 1960, 263).
- BFH, 14.07.1966 - V 12/63
Umsatzsteuerfreiheit der im Betrieb einer Krankenanstalt erzielten Umsätze
Die Entscheidung dieser Behörde über die Erteilung oder auch Versagung der Konzession ist, wie in dem zur Gewerbesteuer ergangenen Urteil I 86/55 U vom 8. November 1955 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 62 S. 50, BStBl III 1956, 20) ausgeführt ist, grundsätzlich für die Steuerbehörden und Steuergerichte bindend. - BFH, 26.10.1967 - V 40/65
Zuständigkeit für die Entscheidung über die Erforderlichkeit und den Zeitpunkt …
In erster Linie hat der Senat in dem Urteil V 250/58 vom 17. Dezember 1959 übereinstimmend mit der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil I 86/55 U vom 8. November 1955, BFH 62, 50, BStBl III 1956, 20) nochmals zum Ausdruck gebracht, daß die Erteilung oder der Entzug einer Konzession in die ausschließliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde fällt und von den Steuergerichten nicht zu prüfen ist. - BFH, 18.03.1960 - III 357/58 U Der I. Senat hat in seinem Urteil I 86/55 U vom 8. November 1955 ( BStBl 1956 III S. 20, Slg. Bd. 62 S. 50) ausgesprochen, daß die Konzessionserteilung einen konstitutiven (rechtschaffenden) Verwaltungsakt darstelle; wenn das Vorliegen eines solchen Verwaltungsaktes Tatbestandsvoraussetzung für eine Steuerbefreiungsvorschrift sei, müsse die Entscheidung der Verwaltungsbehörde für Steuerbehörden und Steuergerichte bindend sein.
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