Rechtsprechung
| BFH, 26.07.1956 - V 90/53 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Begriff der freien Wohlfahrtspflege - Befreiung von der Umsatzsteuer - Pflicht zur Zielsetzung der freien Wohlfahrtspflege in der Satzung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 63, 169
- BStBl III 1956, 261
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 08.07.1971 - V R 1/68
Ausübung öffentlicher Gewalt; unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienende …
Das FG ist dabei unter Berufung auf das Urteil des BFH V 90/53 U vom 26. Juli 1956 (BFH 63, 169, BStBl III 1956, 261) von dem Begriff der freien Wohlfahrtspflege des § 8 Abs. 2 GemV ausgegangen. - BFH, 06.10.1988 - V R 101/85
NV: Zahlungen der Träger der überörtlichen Sozialhilfe für Betreuungsleistungen, …
Wie der BFH im Urteil vom 26. Juli 1956 V 90/53 U (BFHE 63, 169, BStBl III 1956, 261) ausführte, ergeben sich daraus folgende Unterschiede: Bei den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege ist ohne weiteres davon auszugehen, daß sie der freien Wohlfahrtspflege dienen; eine entsprechende Nachprüfung dieser Voraussetzung durch die Steuerbehörden und Steuergerichte entfällt. - BFH, 15.06.1988 - V R 137/83
Zahlungen der Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe an einen …
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 26. Juli 1956 V 90/53 U (BFHE 63, 169, BStBl III 1956, 261) ausführte, ergeben sich daraus folgende Unterschiede: Bei den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege ist ohne weiteres davon auszugehen, daß sie der freien Wohlfahrtspflege dienen; eine entsprechende Nachprüfung dieser Voraussetzung durch die Steuerbehörden und Steuergerichte entfällt.
- BFH, 28.08.1968 - I 242/65
Befreiung von Lohnsteuer wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke bei Betreiben …
(BFH-Urteile V 286/55 U vom 11. Juli 1956, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 63 S. 161 - BFH 63, 161 -, BStBl III 1956, 258; V 90/53 U vom 26. Juli 1956, BFH 63, 169, BStBl III 1956, 261). - BFH, 07.07.1960 - V 282/57 U
Aufnahme berufstätiger Jugendlicher in ein mit staatlichen Mitteln gefördertes …
Auch die Befreiungsvorschrift des § 4 Ziff. 16 UStG würde auf sie nicht anwendbar sein, weil der Bg. nicht der freien Wohlfahrtspflege (§ 43 Abs. 2 Satz 1 UStDB, § 8 Abs. 2 der Gemeinnützigkeits-Verordnung, Urteile des Bundesfinanzhofs V 286/55 U vom 11. Juli 1956, BStBl 1956 III S. 258, Slg. Bd. 63 S. 161, und V 90/53 U vom 26. Juli 1956, BStBl 1956 III S. 261, Slg. Bd. 63 S. 169), sondern nur den Belangen eines engeren Kreises von Personen, den Mitgliedern des Vereins, dient (§ 17 Abs. 4, 5 des Steueranpassungsgesetzes, § 1 Abs. 2 der Satzung des Bg.). - BFH, 20.11.1969 - V R 40/66
Umsätze der Altersheime - Wohlfahrtsverbände - Freie Wohlfahrtspflege
Wie der Senat im Urteil V 90/53 U vom 26. Juli 1956 (BFH 63, 169, BStBl III 1956, 261) dargelegt hat, bestehen keine Bedenken, von dieser Begriffsabgrenzung, die die landläufige Vorstellung der Allgemeinheit über das Wesen der Wohlfahrtspflege zutreffend wiedergibt, auch für die Umsatzsteuer auszugehen.
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