Rechtsprechung
| BFH, 12.07.1956 - IV 223/55 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Aufwendungen eines Studienrats für eine Auslandsreise - Abgrenzung Aufwendungeg im privaten oder beruflichen Interesse - Aufforderung zur Teilnahme in der Form einer Bitte oder Anordnung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Werbungskosten - Auslandsstudienreise mit Schulklasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 63, 247
- DB 1956, 932
- BStBl III 1956, 291
- BStBl III 56, 291
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 27.01.1955 - IV 199/54 U
Auszug aus BFH, 12.07.1956 - IV 223/55 U
Der Senat hat deshalb die Anerkennung der Kosten einer Studienreise in ständiger Rechtsprechung davon abhängig gemacht, daß sie nach Art eines Lehrgangs durchgeführt wird und daß es sich nicht um eine der bei Reiseunternehmen üblichen Besuchsfahrten handelt (Urteile des Bundesfinanzhofs IV 479/53 U vom 29. Juli 1954, Slg. Bd. 59 S. 144, Bundessteuerblatt - BStBl - 1954 III S. 264; IV 199/54 U vom 27. Januar 1955, Slg. Bd. 60 S. 331, BStBl 1955 III S. 126).
- BFH, 18.02.1965 - IV 36/64 U Das kann z. B. angenommen werden, wenn ein Künstler, Schriftsteller usw. Unterlagen vorweist, die er auf der Reise gefertigt hat (Urteile des Bundesfinanzhofs IV 432/60 U; IV 412/60 vom 25. Oktober 1963, HFR 1964 S. 136), wenn ein Studienrat auf Wunsch des Schulleiters mit einer Schulklasse eine Auslandsfahrt unternimmt (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 223/55 U vom 12. Juli 1956, BStBl 1956 III S. 291, Slg. Bd. 63 S. 247) oder wenn die Reise im Zusammenhang mit bereits bestehenden oder erstrebten Aufträgen steht (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 241/60 U).
- BFH, 11.08.1972 - VI R 274/70
Reise eines Arbeitnehmers - Weisung des Arbeitgebers - Kosten des Arbeitgebers - …
Die Weisung, eine Reise zu unternehmen und die Übernahme der Reisekosten sprechen im allgemeinen allerdings für die dienstliche Veranlassung einer Reise (vgl. BFH-Urteile IV 223/55 U vom 12. Juli 1956, BFH 63, 247, BStBl III 1956, 291; VI R 186/66 vom 4. August 1967, BFH 90, 47, BStBl III 1967, 773).
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