Rechtsprechung
| BFH, 31.01.1957 - V 17/56 U |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,923) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Produktionsvertrag zwischen Filmhersteller und Auftraggeber als Lieferung - Übergang von Urheberrechten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 64, 320
- BStBl III 1957, 120
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 19.02.1976 - V R 92/74
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Auftragsproduktion von Filmen
e) Die tiefgreifende Veränderung der Rechtsstellung des Filmherstellers durch das Urheberrechtsgesetz vom 9. Juli 1965 gegenüber dem früheren Rechtszustand läßt es jedenfalls nicht zu, die vom Senat bisher entwickelten, den Erkenntnissen dieses Urteils entgegenstehenden Grundsätze zur Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei der sogenannten Auftragsproduktion (vgl. BFH-Urteile V 46/65; vom 31. Januar 1957 V 245/56 S, BFHE 64, 245, BStBl III 1957, 93; vom 31. Januar 1957 V 226/55 S, BFHE 64, 317, BStBl III 1957, 119, und vom 31. Januar 1957 V 17/56 U, BFHE 64, 320, BStBl III 1957, 120) weiterhin anzuwenden. - BFH, 14.02.1974 - V R 129/70
Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Überlassung von Matern, …
Zur materiellen Rechtslage weist die Klägerin unter anderem unter Bezugnahme auf die Urteile des BFH vom 13. Oktober 1960 V 299/58 U (BFHE 72, 69, BStBl III 1961, 26) und vom 31. Januar 1957 V 17/56 U (BFHE 64, 320, BStBl III 1957, 120) darauf hin, daß es ihren Kunden in erster Linie auf die körperliche Beschaffenheit des überlassenen Materials und seine unmittelbare Eignung zum Abdruck angekommen sei. - BFH, 12.05.1977 - V R 111/73
Kein Kürzungsanspruch für die Überlassung von Verwertungsrechten an Fotografien …
Die Vergünstigung nach § 1 Abs. 1 BerlinFG scheidet aus, weil nach der Rechtsprechung des Senats die Überlassung von Fotos keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung darstellt, die in erster Linie die Überlassung der Verwertungsrechte zum Gegenstand hat (Urteil des BFH vom 31. Januar 1957 V 245/56 S, BFHE 64, 245, BStBl III 1957, 93; vgl. auch Urteil vom 31. Januar 1957 V 226/55 S, BFHE 64, 317, BStBl III 1957, 119, sowie Urteil vom 31. Januar 1957 V 17/56 U, BFHE 64, 320, BStBl III 1957, 120). - BFH, 07.11.1968 - V 46/65
Finanzierungsbeitrag als vorausgezahltes Entgelt für eine Auftragsproduktion mit …
Besitzt jedoch der Auftraggeber bereits die Verfilmungsrechte, nimmt er auf die Gestaltung des Films (z. B. durch Gestellung der Oberleitung) entscheidenden Einfluß und sehen die Parteien in der Ablieferung eines einwandfreien Negativs das wesentliche Vertragsmerkmal, wie es bei Lehr- und Werbefilmen die Regel ist (vgl. Urteile des BFH V 226/55 S vom 31. Januar 1957, BFH 64, 317, BStBl III 1957, 119; V 75/56 U vom 31. Januar 1957, BFH 64, 322, BStBl III 1957, 121), ausnahmsweise aber auch bei Spielfilmen vorkommt (vgl. Urteil des BFH V 17/56 U vom 31. Januar 1957, BFH 64, 320, BStBl III 1957, 120), so bewirkt der Produzent an den Auftraggeber eine Werklieferung.
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.