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Rechtsprechung
   BFH, 07.03.1957 - IV 447/55 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,664
BFH, 07.03.1957 - IV 447/55 U (https://dejure.org/1957,664)
BFH, Entscheidung vom 07.03.1957 - IV 447/55 U (https://dejure.org/1957,664)
BFH, Entscheidung vom 07. März 1957 - IV 447/55 U (https://dejure.org/1957,664)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung, ob ein landwirtschaftlicher Nebenbetrieb oder ein Gewerbebetrieb vorliegt - Verwertung und Absatz der im landwirtschaftlichen Hauptbetrieb gewonnenen Erzeugnisse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 64, 441
  • BStBl III 1957, 165
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 02.02.1951 - IV 250/50 U

    Gewerbesteuerpflichtigkeit von Forstbaumschulen - Differenzierung des Betriebes …

    Auszug aus BFH, 07.03.1957 - IV 447/55 U
    Kauft eine Getreidebrennerei infolge des gesetzlichen Verbots, eigenes Getreide zu verbrennen, fremde Rohstoffe, so ist ein Zukauf nur im Umfange der Eigenerzeugung unschädlich; geht der Zukauf darüber hinaus, so ist die Frage, ob die Brennerei als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb oder Gewerbebetrieb zu behandeln ist, nach den Grundsätzen des Urteils IV 250/50 U vom 2. Februar 1951 (Slg. Bd. 55 S. 171, BStBl 1951 III S. 65 = StRK GewStG § 2 Abs. 1 Rechtsspruch 18) zu entscheiden.

    Zusammenfassung: Kauft eine Getreidebrennerei infolge des gesetzlichen Verbots, eigenes Getreide zu verbrennen, fremde Rohstoffe, so ist ein Zukauf nur im Umfange der Eigenerzeugung unschädlich; geht der Zukauf darüber hinaus, so ist die Frage, ob die Brennerei als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb oder Gewerbebetrieb zu behandeln ist, nach den Grundsätzen des Urteils IV 250/50 U vom 2. Februar 1951 (Slg.Bd. 55 S. 171, BStBl 1951 III S. 65 = StRK GewStG § 2 Abs. 1 Rechtsspruch 18) zu entscheiden.

  • BFH, 11.10.1988 - VIII R 419/83

    1. Steuerrechtlich schädlicher Zukauf kann in der Lnad- und Fortwirtschaft in …

    Diese Grenzen sind auch bei der Beurteilung maßgebend, ob ein Be- oder Verarbeitungsbetrieb als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb oder als Gewerbebetrieb zu behandeln ist (BFH-Urteil vom 7. März 1957 IV 447/55 U, BFHE 64, 441, BStBl III 1957, 165;… Leingärtner/Zaisch, a.a.O., Rz. 196).
  • BFH, 27.11.1997 - V R 78/93

    Brennerei als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb

    Erreicht die Verarbeitung eigener Rohstoffe diesen Umfang nicht, wird der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen landwirtschaftlichem Betrieb und Brennerei gelöst; diese hat ihre Produktionsgrundlage in der Hauptsache nicht mehr in dem landwirtschaftlichen Hauptbetrieb (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 1957 IV 447/55 U, BFHE 64, 441, 449, BStBl III 1957, 165).
  • BFH, 04.02.1976 - I R 113/74

    Strukturwandel vom landwirtschaftlichen zum gewerblichen Betrieb infolge hoher …

    Eine gewerbliche Tätigkeit liegt danach nur vor, wenn sich eine Tätigkeit, die bisher als Ausübung der Landwirtschaft anzusehen war, nachhaltig im Sinne einer gewerblichen Tätigkeit -- als einer selbständigen Erwerbsquelle (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 1957 IV 447/55 U. BFHE 64, 441, BStBl III 1957, 165) -- verändert hat.
  • BFH, 16.10.1970 - III R 25/69

    Brennerei - Landwirtschaftlicher Nebenbetrieb - Steuerliche Anerkennung

    Der IV. Senat hat im Urteil IV 447/55 U vom 7. März 1957 (BFH 64, 441, BStBl III 1957, 165) im letzten Absatz ausdrücklich erklärt, daß diese Frage "nicht abschließend geprüft und entschieden" zu werden brauche.
  • FG Köln, 03.12.2001 - 11 K 4183/95

    Betrieb zur Herstellung von Sauerkraut als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb

    Denn der Bundesfinanzhof hat in einer späteren Entscheidung zur Umsatzsteuer in Anknüpfung an die Merkmale, dass der Nebenbetrieb auf den Zweck des Hauptbetriebes "ausgerichtet" und von untergeordneter Bedeutung sein muß, darauf abgestellt, dass in dem zu beurteilenden Betrieb überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe verarbeitet werden; dies bedeutet, dass der Nebenbetrieb seine Produktionsgrundlage in der Hauptsache in dem landwirtschaftlichen Hauptbetrieb haben muß (vgl. BFH V. Senatin BStBl II 1998, 360; BFH-Urteil vom 07.03.1957, IV 447/55 U, BStBl III 1957, 165).
  • BFH, 24.07.1969 - IV R 92/67

    Kriterien für das Vorliegen einer Entwicklung eines bisher freiberuflich Tätigen …

    Er hat nämlich entschieden, daß bei der Frage, ob aus einem landwirtschaftlichen ein gewerblicher Betrieb wird, zu untersuchen ist, ob die Merkmale eines Gewerbebetriebes während mehrerer Jahre vorgelegen haben oder ob das nur für ein einzelnes oder mehrere einzelne Jahre aus besonderen Gründen der Fall war (Urteile IV 91/54 U vom 5. August 1954, BFH 59, 129, BStBl III 1954, 259; I 203/53 U vom 19. Juli 1955, BFH 61, 215, BStBl III 1955, 281; IV 430/55 U vom 15. November 1956, BFH 64, 95, BStBl III 1957, 37; IV 447/55 U vom 7. März 1957, BFH 64, 441, BStBl III 1957, 165).
  • BFH, 06.11.1964 - IV 110/62 U

    Gewerbesteuerpflichtigkeit einer Friedhofsgärtnerei mit Ausführung der Grabpflege …

    Wendet man dazu die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs IV 447/55 U vom 7. März 1957 (BStBl 1957 III S. 165, Slg. Bd. 64 S. 441) an, die die steuerliche Einordnung einer Brennerei als landwirtschaftlichen Nebenbetrieb oder Gewerbebetrieb betreffen, so ergibt sich folgendes: Die verarbeiteten Eigenerzeugnisse (15 000 DM Ladenverkauf, 43 500 DM Grabpflege = 58 v.H. von 75 000 DM Umsatz) liegen mit 58 500 DM bei rund 40 v.H. des Gesamtumsatzes von 141975 DM; damit spielen der Zukauf fremder Erzeugnisse, der Anteil der vergüteten Arbeitsleistungen und sonstiger Werkleistungen (Dekorationen) eine so erhebliche Rolle für die Beurteilung der Struktur des Betriebes, daß seine Einordnung als Gewerbebetrieb geboten ist.
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