Rechtsprechung
| BFH, 15.03.1957 - VI 84/55 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erstattung von Aufsichtsratssteuern bei Erhebung auf Aufsichtsratstantiemen - Verpflichtung einer Aktiengesellschaft zur Vornahme des Steuerabzugs von Aufsichtsratsvergütungen - Vertretung des Dienstherrn durch einen Beamten im Aufsichtsrat
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 64, 600
- DB 1957, 621
- BStBl III 1957, 226
Wird zitiert von ...
- BFH, 31.05.1967 - I 154/64
Abzugsfähigkeit der Vergütungen von Aufsichtsratsmitgliedern einer …
Es braucht nicht weiter geprüft zu werden, wie diese Vergütungen bei den Empfängern steuerlich zu behandeln sind, insbesondere, ob sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit darstellen, wie dies der BFH für die Aufsichtsratsbezüge der durch Wahl der Belegschaft in den Aufsichtsrat berufenen Arbeitnehmer entschieden hat (BFH-Urteil VI 25/56 U vom 29. März 1957, BFH 64, 428, BStBl III 1957, 161) oder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wie der BFH für die an Beamte gezahlten Aufsichtsratsvergütungen angenommen hat (BFH-Urteil VI 84/55 U vom 15. März 1957, BFH 64, 600, BStBl III 1957, 226).
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