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Rechtsprechung
   BFH, 05.09.1957 - V 306/56 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,3965
BFH, 05.09.1957 - V 306/56 U (https://dejure.org/1957,3965)
BFH, Entscheidung vom 05.09.1957 - V 306/56 U (https://dejure.org/1957,3965)
BFH, Entscheidung vom 05. September 1957 - V 306/56 U (https://dejure.org/1957,3965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des durchlaufenden Postens im Umsatzsteuerrecht - Tabaksteuerbanderolen als durchlaufender Posten - Zweck der Tabaksteuer - Überprüfbarkeit vorkonstitutionellen Rechtes durch das Bundesverfassungsgericht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 65, 384
  • BStBl III 1957, 378
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

    Auszug aus BFH, 05.09.1957 - V 306/56 U
    Daß die Begriffsbestimmung des "Entgelts" im § 10 UStDB auf der Grundlage des (mit Wirkung vom 17. Juli 1953 aufgehobenen) § 12 der Reichsabgabenordnung (AO) beruht, hat nicht die Unwirksamkeit des Entgeltbegriffs im § 10 UStDB zur Folge; dieser ist vorkonstitutionelles Recht, da er schon vor dem Inkrafttreten des GG, dem 24. Mai 1949, verkündet worden ist und somit auf seine Vereinbarkeit mit dem GG vom Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen ist (Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1953 - 1 BvL 21/51 - Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bd. 2 S. 124).
  • BFH, 18.10.1972 - II R 124/69

    Grundstückskäufer - Mehrwertsteuer - Gesonderter Ausweis - Teil des Kaufpreises - …

    Aus diesem Grunde ist es in der Rechtsprechung beispielsweise für unzulässig erachtet worden, bei der Lieferung von Tabakerzeugnissen die Tabaksteuer aus der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer auszuscheiden (BFH-Urteil V 306/56 U vom 5. September 1957, BFH 65, 384, BStBl III 1957, 378), die in den Eintrittspreis für Filmvorführungen einkalkulierte Umsatzsteuer aus der Bemessungsgrundlage für die Vergnügungsteuer auszuscheiden (BFH-Urteil II R 22/69 vom 25. November 1969, BFH 97, 444, BStBl II 1970, 386), Getränkeumsätze insoweit als steuerfrei zu behandeln, als auf ihnen Getränkesteuer ruht (BFH-Urteil V R 92/66, 10/67 vom 4. Juni 1970, BFH 99, 185, 192, BStBl II 1970, 648) und bei unternehmensfremder Nutzung eines Kraftfahrzeugs die Kraftfahrzeugsteuer aus der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer auszuscheiden (BFH-Urteil V R 49/71 vom 12. August 1971, BFH 103, 276, BStBl II 1971, 789).
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