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Rechtsprechung
   BFH, 26.09.1957 - V 264/55 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,1265
BFH, 26.09.1957 - V 264/55 U (https://dejure.org/1957,1265)
BFH, Entscheidung vom 26.09.1957 - V 264/55 U (https://dejure.org/1957,1265)
BFH, Entscheidung vom 26. September 1957 - V 264/55 U (https://dejure.org/1957,1265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Überlassen von Innereien als Arbeitslohn - Voraussetzungen für die Gewährung des ermäßigten Steuersatzes für Großhändler

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 65, 513
  • DB 1957, 1143
  • BStBl III 1957, 429
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 11.02.1960 - V 98/58 U

    Material zur Herstellung von Stahlwaren - Mittelbar entgeltliche Überlassung von …

    Es muß, worauf die Rb. zutreffend hinweist, der Verarbeitungsauftrag und die Überlassung der Abfälle als ein einheitliches Ganzes angesehen werden (vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats V 264/55 U vom 26. September 1957, BStBl 1957 III S. 429, Slg. Bd. 65 S. 513).
  • BFH, 12.12.1969 - V S 8/69

    Instandsetzung eines Kraftfahrzeugs - Einheitlicher Umsatz - Reparaturwerkstatt - …

    Zu dem gleichen Ergebnis führt die Überlegung, daß nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Erwerb eines bearbeiteten Gegenstands und die vorangegangene Bearbeitung, die der Abnehmer für den Veräußerer durchführt, einheitlich als Erwerb eines unbearbeiteten Gegenstands zu beurteilen sind (BFH-Urteile V 264/55 U vom 26. September 1957, BFH 65, 513, BStBl 1957 III S. 429; V 288/58 U vom 18. Oktober 1962, BFH 75, 774, BStBl 1962 III S. 547; V 169/63 vom 20. Oktober 1966, BFH 87, 283, BStBl 1967 III S. 159).
  • BFH, 18.10.1962 - V 288/58 U

    Großhandelsvergünstigungen für Mälzerei, die Großhandelslieferungen von …

    Der Senat hat für diese Frage die Brauerei mit dem Werte der angefallenen Nebenprodukte für steuerpflichtig erklärt, weil entweder die Mälzerei Gerste und Malzkeime gewonnen habe, wodurch nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs V 264/55 U vom 26. September 1957 (BStBl 1957 III S. 429, Slg. Bd. 65 S. 513) ein Erwerb dieser Gegenstände ausgeschlossen sei, oder - bei Annahme einer Lieferung der Nebenprodukte - die Bearbeitung durch die Mälzerei der Brauerei nach § 12 Abs. 2 UStDB 1951 zugerechnet werden müsse.
  • BFH, 13.10.1960 - V 65/58 U

    Steuerpflicht einer Brauerei bezüglich der Werte der angefallenden Nebenprodukte

    Wendet man jedoch auf den Streitfall die Grundsätze des Urteils V 264/55 U vom 26. September 1957 (BStBl 1957 III S. 429, Slg. Bd. 65 S. 513) an, so kommt die angeführte Befreiungsvorschrift deshalb nicht zum Zuge, weil die Steuerpflichtige die Ausputzgerste nicht geliefert hat, sondern die Mälzerei diese Gerste durch den Verarbeitungsvorgang des Vermälzens gewonnen hat.
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