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Rechtsprechung
   BFH, 06.02.1958 - V 308/56 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1367
BFH, 06.02.1958 - V 308/56 U (https://dejure.org/1958,1367)
BFH, Entscheidung vom 06.02.1958 - V 308/56 U (https://dejure.org/1958,1367)
BFH, Entscheidung vom 06. Februar 1958 - V 308/56 U (https://dejure.org/1958,1367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen eines Westberliner Unternehmers an eine Betriebsstätte eines Westberliner Unternehmers im Bundesgebiet

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 66, 370
  • DB 1958, 358
  • BStBl III 1958, 141
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 12.02.1987 - V R 89/78

    Umsatzgeschäft - Umsatz - Verpflichtungsgeschäft

    Es reicht auch nicht aus, daß die Geschäftsleitung in Berlin (West) die Bestellung ausdrücklich oder stillschweigend für ihre Betriebsstätte aufgibt (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 6. Februar 1958 V 308/56 U, BFHE 66, 370, BStBl III 1958, 141; vom 16. Dezember 1966 V 22/64, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1968, 102; vom 17. April 1969 V R 5/66, BFHE 96, 89, BStBl II 1969, 593), weil sonst der Zusatz in § 5 Abs. 2 Nr. 2 BerlinFG, daß die Betriebsstätte das Umsatzgeschäft "im eigenen Namen" abschließen müsse, überflüssig wäre.
  • BFH, 17.04.1969 - V R 5/66

    Anspruch auf die Berlinhilfevergünstigung nach einem Wohnungswechsel

    Mit Urteil V 308/56 U vom 6. Februar 1958 (BFH 66, 370, BStBl III 1958, 141) hat der Senat entschieden, daß eine Betriebstätte im Bundesgebiet Waren im eigenen Namen nur dann erworben hat, wenn auch das der Lieferung zugrunde liegende Umsatzgeschäft mit ihr abgeschlossen worden ist.
  • BFH, 27.08.1970 - V R 119/66

    Verfassungsmäßigkeit - Betriebsstätte eines Westberliner Unternehmers - Handlung …

    Er hat in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß eine im Bundesgebiet gelegene Betriebstätte eines Westberliner Unternehmers dann als Unternehmer im Bundesgebiet anzusehen ist, wenn die Betriebstätte mit einiger Selbständigkeit ausgestattet ist; sie müsse das Umsatzgeschäft selbst abschließen und dürfe sich nicht des Stammhauses als Agenten bedienen (BFH-Urteile V 308/56 U vom 6. Februar 1958, BFH 66, 370, BStBl III 1958, 141; V 84/60 vom 31. Januar 1963, HFR 1963, 192, StRK, Berlinhilfegesetz, § 3, Rechtsspruch 7; V 22/64 vom 16. Dezember 1966, UStR 1968, 102, StRK, Berlinhilfegesetz, § 4, Rechtsspruch 4; V R 5/66 vom 17. April 1969, BFH 96, 89, BStBl II 1969, 593).
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