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Rechtsprechung
   BFH, 28.03.1958 - VI 104/56 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,880
BFH, 28.03.1958 - VI 104/56 U (https://dejure.org/1958,880)
BFH, Entscheidung vom 28.03.1958 - VI 104/56 U (https://dejure.org/1958,880)
BFH, Entscheidung vom 28. März 1958 - VI 104/56 U (https://dejure.org/1958,880)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Geltendmachung von Ausgaben des Arbeitnehmers für die Zukunftssicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 66, 696
  • DB 1958, 559
  • BStBl III 1958, 267
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 28.03.1958 - VI 233/56 S

    Pauschalzuweisungen an eine dem Betrieb angegliederte Unterstützungskasse als …

    Auszug aus BFH, 28.03.1958 - VI 104/56 U
    Zutreffend gehen alle Beteiligten davon aus, daß im Streitfall die Ausgabe des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung zum Arbeitslohn des Bf. gehört, weil es sich um eine Einzahlung in eine Pensionskasse handelt, die dem Bf. einen unentziehbaren Rechtsanspruch gewährt (vgl. Abschn. I des Urteils des Bundesfinanzhofs VI 1/54 U vom 31. Oktober 1957, Slg. Bd. 66 S. 8, Bundessteuerblatt - BStBl - 1958 III S. 4; ferner das gleichzeitig ergehende Urteil des Senats VI 233/56 S, Slg. Bd. 66, S. 701, - BStBl 1958 III S. 268).
  • BFH, 13.04.1976 - VI R 216/72

    Unfallbogen - Schmerzensgeld - Tagegeld - Versicherung - Arbeitgeber - Lohnsteuer …

    Abgesehen davon, daß sie der langjährigen Handhabung der Klägerin entspricht, können die Versicherungsverhältnisse auch deshalb nicht den Arbeitnehmern zugerechnet werden, weil es an dem für die Annahme einer Zukunftsicherungsmaßnahme erforderlichen unentziehbaren Rechtsanspruch der Arbeitnehmer fehlt (vgl. im einzelnen Oeftering/Görbing, Das gesamte Lohnsteuerrecht, § 2 Anm. 16, 8. Ergänzungslieferung; ständige Rechtsprechung, vgl. insbesondere BFH-Urteile vom 28. März 1958 VI 104/56 U, BFHE 66, 696, BStBl III 1958, 267, und vom 11. Oktober 1974 VI R 173/71, BFHE 114, 50, BStBl II 1975, 275).
  • BFH, 14.04.1966 - IV 335/65

    Bezüge, die die Witwe eines Arztes aus einem bei einer Kassenärztlichen …

    Diese Art der Behandlung entspreche auch der Rechtsprechung des Senats zur Frage der Pauschalzuweisungen an Unterstützungskassen (Urteile VI 1/54 U vom 31. Oktober 1957, BFH 66, 8; BStBl III 1958, 4, und VI 104/56 U vom 28. März 1958, BFH 66, 696; BStBl III 1958, 267) und der Behandlung der zugunsten eines "sozialen Fonds" gekürzten Honorare der sogenannten "Großkassenärzte" durch den Reichsfinanzhof (Urteil VI A 1780/31 vom 13. Januar 1932, Reichssteuerblatt 1932 S. 816).
  • BFH, 11.10.1974 - VI R 173/71

    Arbeitgeber - Gruppenlebensversicherung - Gewinnreserve - Ausschüttung - …

    Die Bestimmungen des Gruppenversicherungsvertrages erfüllen insbesondere auch die von der Rechtsprechung aufgestellte Voraussetzung, daß die Arbeitnehmer auf die Versicherungsleistung einen unentziehbaren Rechtsanspruch erhalten (z. B. BFH-Urteil vom 28. März 1958 VI 104/56 U, BFHE 66, 696, BStBl III 1958, 267).
  • BFH, 06.03.1959 - VI 130/55 U

    Zufluss einer Zahlung bei Arzt bei Leistung an Honorarsonderfond

    Dies entspricht, worauf der Bf. zutreffend hinweist, der Auffassung, wie sie der erkennende Senat für die Frage der Zurechnung von Pauschalzuweisungen - Arbeitslohn oder nicht - in seinen Entscheidungen VI 1/54 U vom 31. Oktober 1957 (BStBl 1958 III S. 4, Slg. Bd. 66 S. 8) und VI 104/56 U vom 28. März 1958 (BStBl 1958 III S. 267, Slg. Bd. 66 S. 696) vertreten hat und nach der darauf abzustellen ist, ob dem Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch zusteht und die "Beiträge", auch wenn der Arbeitnehmer vorzeitig ausscheidet, stirbt oder dienstunfähig wird, nicht verloren sind.
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