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Rechtsprechung
   BFH, 14.03.1958 - III 306/56 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1537
BFH, 14.03.1958 - III 306/56 S (https://dejure.org/1958,1537)
BFH, Entscheidung vom 14.03.1958 - III 306/56 S (https://dejure.org/1958,1537)
BFH, Entscheidung vom 14. März 1958 - III 306/56 S (https://dejure.org/1958,1537)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 67, 1
  • DB 1958, 674
  • BStBl III 1958, 274
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • OFH, 28.02.1948 - I 10/47

    Unterbliebene Instandhaltung

    Auszug aus BFH, 14.03.1958 - III 306/56 S
    Diese Grundsätze, die besonders deutlich im Vorbescheid und Urteil des Obersten Finanzgerichtsofs I 10/47 U vom 28. Februar 1948 Ministerialblatt des Bundesministers der Finanzen 1949/1950 S. 329, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Rechtsspruch 4 zu § 4 des Einkommensteuergesetzes - zum Ausdruck gekommen sind, besagen, daß ein Passivposten "nachzuholender Instandhaltungsaufwand" grundsätzlich zusammen mit dem Aktivposten für das Wirtschaftsgut, dessen ordnungsmäßige Instandhaltung unterblieben ist, betrachtet werden muß.
  • BFH, 07.12.1961 - III 12/59 U

    Einordnung von anfallenden Rückstellungen wegen kriegsbedingter Reperaturarbeiten …

    Der Senat hält an dem Urteil III 306/56 S vom 14. März 1958 (BStBl 1958 III S. 274, Slg. Bd. 67 S. 1) fest, nach dem vor der Ausführung kriegsbedingter oder infolge der Kriegs- und Nachkriegsverhältnisse aufgeschobener Reparaturarbeiten Rückstellungen für den sogenannten aufgestauten Reparaturbedarf grundsätzlich nicht in Abzug gebracht werden können.

    Der Senat hält an dem Urteil III 306/56 S vom 14. März 1958 (BStBl 1958 III S. 274, Slg. Bd. 67 S. 1) fest, nach dem vor der Ausführung kriegsbedingter oder infolge der Kriegs- und Nachkriegsverhältnisse aufgeschobener Reparaturarbeiten Rückstellungen für den sogenannten aufgestauten Reparaturbedarf grundsätzlich nicht in Abzug gebracht werden können.

    Die Rb. richtet sich ebenfalls gegen die Versagung des Abzuges der Wiederaufbaukredite, hilfsweise auch gegen die Ablehnung des erhöhten Abzuges der Hypothekengewinnabgabe-Lasten; insbesondere wird das Urteil des erkennenden Senats III 306/56 S vom 14. März 1958 (BStBl 1958 III S. 274, Slg. Bd. 67 S. 1) angegriffen und ausgeführt, daß zumindest in Rückerstattungsfällen, in denen gegebenenfalls nicht nur die Rückerstattung selbst, sondern auch die Rückerstattungsverbindlichkeiten auf den Währungsstichtag zurückzubeziehen seien, die Verbindlichkeiten aus Wiederaufbaukrediten für solche rückerstatteten Grundstücke auf den Währungsstichtag zurückbezogen werden müßten.

  • BFH, 17.02.1971 - I R 121/69

    Rückstellung - Zukünftige Instandhaltungsaufwendungen - Eigentümer von …

    Nach ständiger Rechtsprechung (Urteile des BFH III 306/56 S vom 14. März 1958, BFH 67, 1, BStBl III 1958, 274; I 242/61 U vom 20. November 1962, BFH 76, 307, BStBl III 1963, 113; I 23/63 U vom 6. April 1965, BFH 82, 372, BStBl III 1965, 383) seien in Übereinstimmung mit den allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zulässig, sofern diese ungewissen Verbindlichkeiten im abgelaufenen Geschäftsjahr ihren Grund hätten.
  • BFH, 21.07.1976 - I R 43/74

    Rückstellung für bereits vergütete, aber noch zu erbringende …

    Daß sie der Verpflichtung zur Vornahme von Instandsetzungsarbeiten und Schönheitsreparaturen in einem größeren Umfange nicht nachgekommen sei (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 1958 III 306/56 S, BFHE 67, 1, BStBl III 1958, 274), habe die Klägerin selbst nicht behauptet.
  • BFH, 26.02.1971 - III R 31/68

    Vermeidung der Enteignung - Tauschgrundstück - Wertausgleich in bar - …

    Der erkennende Senat hat aber schon im Urteil III 306/56 S vom 14. März 1958 (BFH 67, 1, 5, BStBl III 1958, 274) zur Frage der Rückstellung wegen aufgestauten Reparaturbedarfs ausgesprochen, daß eine Rückstellung zulässig ist, "soweit es sich um die Verpflichtung ... zur Instandhaltung der ihren Mietern überlassenen Mieträume handelt".
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