Rechtsprechung
| BFH, 04.06.1959 - IV 115/59 U |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Rückstellung der aus einem schwebenden Geschäft drohenden Verluste
- Wolters Kluwer
Aktivierungspflicht von Teilherstellungskosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 69, 167
- BFHE 89, 167
- BStBl III 1959, 325
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BFH, 03.07.1956 - I 118/55 U
Rückstellung wegen drohender Verluste aus sogenannten schwebenden Geschäften - …
Auszug aus BFH, 04.06.1959 - IV 115/59 U
Hinsichtlich der Bildung der Rückstellung von 15 000 DM in der Bilanz 1954 gilt folgendes: Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung I 118/55 U vom 3. Juli 1956 (BStBl 1956 III S. 248, Slg. Bd. 63 S. 133) zwar grundsätzlich ausgeführt, daß allgemeine Geschäfts- und Konjunkturrisiken, die nicht unmittelbar am Bilanzstichtag schwebende Geschäfte angehen, in der Bilanz nicht berücksichtigt werden dürften und der Steuerpflichtige wegen seiner pessimistischen Beurteilung der künftigen Konjunktur Rückstellungen nicht bilden dürfe (…so auch Schmalenbach, Dynamische Bilanz, 12. Aufl., S. 155). - BFH, 14.02.1956 - I 239/54 U
Teilwertabschreibung bei Gebäuden wegen Fallens des Baukostenindexes - Vorliegen …
Auszug aus BFH, 04.06.1959 - IV 115/59 U
Von dieser Aktivierung konnte nur dann abgesehen werden, wenn eine Fehlmaßnahme vorlag und diese im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung auch erkennbar war, da in diesem Fall sich Teilwert und Herstellungskosten nicht deckten, vielmehr eine sofortige Teilwertabschreibung im Herstellungsjahr 1954 und damit eine Verbuchung dieser Kosten über Unkosten zulässig gewesen wäre (siehe dazu Urteil des Bundesfinanzhofs I 239/54 U vom 14. Februar 1956, BStBl 1956 III S. 102, Slg. Bd. 62 S. 274).
- BFH, 16.11.1982 - VIII R 95/81
Zu den Voraussetzungen für eine Rückstellung wegen drohender Verluste aus …
Soweit verschiedentlich der Auftrag oder die Bestellung als maßgeblich bezeichnet worden sind (BFH-Urteile vom 4. Juni 1959 IV 115/59 U, BFHE 69, 167, BStBl III 1959, 325; vom 21. Oktober 1981 I R 170/78, BFHE 134, 311, BStBl II 1982, 121), kann hieraus nichts hergeleitet werden; aus den mitgeteilten Sachverhalten ergibt sich, daß es bereits an den Bilanzstichtagen zu einem Vertragsabschluß gekommen war. - BFH, 24.08.1972 - VIII R 31/70
Rückstellung - Geschäftsverlegung - Zulässigkeit im Wirtschaftsjahr - …
Das ist nach der ständigen Rechtsprechung des RFH und des BFH anzunehmen, wenn die Ausgaben in dem Geschäftsjahr verursacht sind, d. h. wenn ein klar erkennbarer Geschäftsvorfall des früheren Jahres mit der Ausgabe des späteren Jahres in wirtschaftlichem Zusammenhang steht (vgl. BFH-Entscheidungen IV 115/59 U vom 4. Juni 1959, BFH 69, 167, BStBl III 1959, 325; IV 114/58 vom 2. Juni 1960, StRK, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 265; I R 39, 40/70 vom 28. April 1971, BFH 102, 270, BStBl II 1971, 601). - BFH, 21.10.1981 - I R 170/78
Rückstellung - Schwebendes Geschäft - Aufstellung der Bilanz - Verkaufsverlust
Im Streitfall lag schon in dem Vertragsabschluß ein besonderes Risiko, das nach dem Grundsatz der Vorsicht zur Bildung einer Rückstellung für das Jahr des Vertragsabschlusses verpflichtete (vgl. BFH-Urteile vom 3. Juli 1956 I 118/55 U, BFHE 63, 133, BStBl III 1956, 248 und vom 4. Juni 1959 IV 115/59 U, BFHE 69, 167, BStBl III 1959, 325).
- BFH, 14.07.1966 - IV 158/65
Teilwertbestimmung von Anteilen an einer rechtsfähigen betrieblichen …
Das den schwebenden Verträgen anhaftende Risiko kann nur nach den allgemeinen Grundsätzen über die Bildung von Rückstellungen wegen drohender Verluste aus schwebenden Geschäften berücksichtigt werden (vgl. Urteil des BFH IV 115/59 U vom 4. Juni 1959, BFH 69, 167, BStBl III 1959, 325). - BFH, 09.09.1965 - IV 294/63 U
Rechtsungültigkeit der Ermächtigung des § 51 Abs. 1 Ziff. 2 Buchst. m (aa) …
ist darin zuzustimmen, daß auch die aus beiderseits noch unerfüllten schwebenden Geschäften drohenden Verluste nach Handels- wie nach Steuerrecht durch Bildung einer Rückstellung zu berücksichtigen sind (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 115/59 U vom 4. Juni 1959, BStBl 1959 III S. 325, Slg. Bd. 69 S. 167). - BFH, 26.04.1966 - I 18/64 Allgemeine Risiken, die dem Betrieb eines Unternehmens eigentümlich und deshalb generell mit ihm verbunden sind, können weder unter dem Gesichtspunkt der Wertberichtigung ( BFH-Urteil I 99/56 U vom 4. Dezember 1956, BFH 64, 43; BStBl 1957 III S. 16) noch unter dem Gesichtspunkt der Rückstellung für ungewisse Schulden berücksichtigt werden ( BFH-Urteil IV 115/59 U vom 4. Juni 1959, BFH 69, 167; BStBl 1959 III S. 325, und IV 114/58 vom 2. Juni 1960, StRK, Einkommensteuergesetz , § 5, Rechtsspruch 265).
- BFH, 26.02.1964 - I 139/62 U zur Stützung ihrer Rechtsansicht auf das Urteil des Bundesfinanzhofs IV 115/59 U vom 4. Juni 1959 (BStBl 1959 III S. 325, Slg. Bd. 69 S. 167) berufen will, so lag gerade nach dem dort gegebenen Sachverhalt das schadensbegründende Ereignis (nämlich die Herausgabe eines Buches, das nicht absetzbar war) am Bilanzstichtag bereits vor.
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