Rechtsprechung
| BFH, 07.04.1967 - VI R 285/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gewerbesteurrechtliche Behandlung der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 69, 215
- BFHE 89, 215
- DB 1967, 1749
- BStBl III 1967, 616
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- BFH, 07.04.1967 - VI 294/65
Abzugsfähigkeit des Veräußerungserlöses von Immobilien von der Gewerbesteuer
Auszug aus BFH, 07.04.1967 - VI R 285/66
Nach dem Grundsatzurteil des Senats VI 294/65 vom 7. April 1967 (BFH 89, 130) können Unternehmen den auf die Veräußerung von Eigentumswohnungen entfallenden Teil des Gewerbeertrags gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG 1961/1962 vom Gewinn und den Hinzurechnungen im Sinne dies § 8 GewStG nur abziehen, wenn die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes die Haupttätigkeit des Unternehmens bildet und die Errichtung und Veräußerung von Eigentumswohnungen daneben von nur untergeordneter Bedeutung ist. - BFH, 12.05.1961 - VI 124/60 U
Vollumfängliche Vorläufigkeit der Steuerfestsetzung bei erklärter Vorläufigkeit …
Auszug aus BFH, 07.04.1967 - VI R 285/66
Wie der Senat in den Urteilen VI 124/60 U vom 12. Mai 1961 (BFH 73, 305, BStBl III 1961, 337) und VI 122/64 (…a.a.O.) ausgeführt hat, kann das FA die für die Besteuerung wesentlichen Vorgänge bei der endgültigen Veranlagung (…in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht anders würdigen als bei der früheren vorläufigen Veranlagung. Ein Steuerpflichtiger kann sich gegenüber dem endgültigen Steuerbescheid nicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen mit der Begründung, er habe auf die Richtigkeit der vorläufigen Veranlagung vertraut. Der Steuerpflichtige muß eben bei vorläufigen Bescheiden immer mit einer Änderung rechnen. Nur in Ausnahmefällen kann das FA gemäß den Grundsätzen des Urteils VI 122/64 (a.a.O.) an seine frühere Beurteilung gebunden sein, vor allem, wenn es klar zu erkennen gegeben hat, daß der Steuerpflichtige mit einer Nachforderung nicht mehr zu rechnen brauche, oder wenn es ihm eine Zusage gegeben hat, die der Steuerpflichtige zur Grundlage seiner Disposition gemacht hat. - BFH, 18.05.1961 - IV 333/59 U
Aufwendungen freiberuflich Tätiger oder Gewerbetreibender für Büroräume, …
Auszug aus BFH, 07.04.1967 - VI R 285/66
Wie der Senat in den Urteilen VI 124/60 U vom 12. Mai 1961 (BFH 73, 305, BStBl III 1961, 337) und VI 122/64 (…a.a.O.) ausgeführt hat, kann das FA die für die Besteuerung wesentlichen Vorgänge bei der endgültigen Veranlagung (…in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht anders würdigen als bei der früheren vorläufigen Veranlagung. Ein Steuerpflichtiger kann sich gegenüber dem endgültigen Steuerbescheid nicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen mit der Begründung, er habe auf die Richtigkeit der vorläufigen Veranlagung vertraut. Der Steuerpflichtige muß eben bei vorläufigen Bescheiden immer mit einer Änderung rechnen. Nur in Ausnahmefällen kann das FA gemäß den Grundsätzen des Urteils VI 122/64 (a.a.O.) an seine frühere Beurteilung gebunden sein, vor allem, wenn es klar zu erkennen gegeben hat, daß der Steuerpflichtige mit einer Nachforderung nicht mehr zu rechnen brauche, oder wenn es ihm eine Zusage gegeben hat, die der Steuerpflichtige zur Grundlage seiner Disposition gemacht hat. - BFH, 01.04.1966 - VI 122/64
Konkretisierung des Verlustes einer Erwerbsgrundlage im Sinne einer …
Auszug aus BFH, 07.04.1967 - VI R 285/66
Das FA hätte sie deshalb gemäß den Grundsätzen des Urteils des Senats VI 122/64 vom 1. April 1966 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 85 S. 437 - BFH 85, 437 -, BStBl. III 1966, 519) bei den vorläufigen Veranlagungen im Januar 1964 darauf hinweisen müssen, daß gegen die Kürzungen Bedenken bestünden.
- BFH, 25.09.2018 - GrS 2/16
Beschluss des Großen Senats des BFH zur erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer
Rn. 59 bb) In weiteren Fällen zu § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG hatte der BFH auch zu entscheiden, ob die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes die Haupttätigkeit der Unternehmen darstellten und andere Tätigkeiten allenfalls von untergeordneter Bedeutung waren, ob die Tätigkeiten den Rahmen privater Vermögensverwaltung überschritten oder schon für sich betrachtet als gewerbliche Tätigkeiten galten (BFH-Urteile vom 7. April 1967 VI 294/65, BFHE 89, 130, BStBl III 1967, 559; vom 7. April 1967 VI R 285/66, BFHE 89, 215, BStBl III 1967, 616;… vom 26. August 1993 IV R 18/91, BFH/NV 1994, 338). - BFH, 26.02.2014 - I R 6/13
Erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung bei Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 …
Hierüber können auch der Gesellschaftszweck und die Absicht, neuen Grundbesitz zur eigenen Nutzung zu erwerben (vgl. bereits Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. April 1967 VI R 285/66, BFHE 89, 215, BStBl III 1967, 616), nicht hinweghelfen. - BFH, 18.11.1980 - VIII R 194/78
Überlassung eines Grundstücks - Einkünfte aus Vermietung - Austauschleistung - …
Für eine Verwirkung muß hinzukommen, daß das FA klar zu erkennen gibt, daß der Steuerpflichtige nicht mehr mit einer Nachforderung - im Falle eines Feststellungsbescheids mit einer erhöhenden Feststellung - zu rechnen braucht (BFH-Urteile vom 7. April 1967 VI R 285/66, BFHE 89, 215, BStBl III 1967, 616; vom 8. Februar 1979 IV R 163/76, BFHE 127, 188, BStBl II 1979, 405).
- BFH, 26.02.2014 - I R 47/13
Unwirksames Urteil bei unbestimmtem Tenor; erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages …
Hierüber können auch der Gesellschaftszweck und die Absicht, neuen Grundbesitz zur eigenen Nutzung zu erwerben (vgl. bereits BFH-Urteil vom 7. April 1967 VI R 285/66, BFHE 89, 215, BStBl III 1967, 616), nicht hinweghelfen. - BFH, 08.02.1979 - IV R 163/76
Zur Mitunternehmereigenschaft von schenkweise als Kommanditisten aufgenommenen …
Der Senat geht mit der Revision davon aus, daß das FA ausnahmsweise nach den Rechtsgrundsätzen von Treu und Glauben an die einer vorläufigen Veranlagung zugrunde liegende rechtliche Beurteilung eines Sachverhalts nicht nur dann gebunden sein kann, wenn es eine bestimmte rechtliche Beurteilung in verbindlicher Form zugesagt hat, sondern auch, "wenn es klar zu erkennen gegeben hat, daß der Steuerpflichtige mit einer Nachforderung nicht mehr zu rechnen brauche" (BFH-Urteil vom 7. April 1967 VI R 285/66, BFHE 89, 215, [218], BStBl III 1967, 616). - BFH, 28.04.1987 - IX R 7/83
Sportverein - Mitgliedsbeiträge - Spenden - Mißbrauch
Insoweit gelten die vom BFH zur endgültigen Veranlagung nach vorläufiger Steuerfestsetzung ausgesprochenen Grundsätze (vgl. die Urteile vom 7. April 1967 VI R 285/66, BFHE 89, 215, BStBl III 1967, 616, und vom 28. Januar 1972 VIII R 4/66, BFHE 104, 300, BStBl II 1972, 322, sowie das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 2. September 1982 I 96/80, EFG 1983, 212) hier entsprechend. - FG Sachsen, 23.05.2013 - 2 K 1014/12
Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei unterjähriger Veräußerung …
Bloße Bemühungen und Aktivitäten um den Erwerb von Grundbesitz zur eigenen Nutzung genügen dagegen für die Annahme einer begünstigten Tätigkeit im Sinne von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. April 1967 - VI R 285/66, BStBl III 1967, 616). - BFH, 24.09.1970 - I R 21/70
Gelegentliche Veräußerung von Grundstücken - Gewinn - Grundstücksgesellschaften - …
Die Steuerpflichtige stimmt der Rechtsprechung zu § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG offenbar darin zu, daß der Erwerb und die Verwaltung von Grundstücken zwecks späterer Bebauung und Veräußerung eine Anwendung dieser Vorschrift nicht erlauben, da sie vom Begriff der Verwaltung und Nutzung nicht gedeckt werden (BFH-Urteil VI R 285/66 vom 7. April 1967, BFH 89, 215, BStBl III 1967, 616). - FG Niedersachsen, 21.04.1999 - II 528/98
Bindung des Finanzamts an den Grundsatz von Treu und Glauben trotz Vorbehalts der …
Rn. 14 Dem FA ist nach vorangegangener Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung die Überprüfung des gesamten Steuerfalls im Tatsächlichen und Rechtlichen grundsätzlich neu eröffnet, so dass ohne Einschränkung ein wirklicher oder vermeintlicher Fehler im Tatsächlichen oder Rechtlichen auch unter Abweichung von der im unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Bescheid vertretenen Rechtsauffassung berichtigt werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 1. April 1966 VI 122/64, BFHE 85, 437, BStBl III 1966, 519; vom 7. April 1967 VI R 285/66, BFHE 89, 215, BStBl III 1967, 616). - BFH, 04.10.1984 - IV R 180/82
Anforderung bei der Ermittlung des Gewinn aus selbständiger Arbeit als Überschuss …
Der BFH hat allerdings mehrfach ausgesprochen, daß das FA in besonderen Ausnahmefällen nach Treu und Glauben an die Rechtsauffassung gebunden sein kann, die es einer vorläufigen Steuerfestsetzung zugrunde gelegt hat (s. z. B. Urteile vom 1. April 1966 VI 122/64, BFHE 85, 437, BStBl III 1966, 519; vom 7. April 1967 VI R 285/66, BFHE 89, 215, BStBl III 1967, 616). - BFH, 28.01.1972 - VIII R 4/66
Gestaltungsmißbrauch - Umgehung der Steuerpflicht - Anteile an …
- BVerwG, 29.10.1979 - 7 B 128.78
Billigkeitsgrund des Vertrauensschutzes - Inanspruchnahme sachlich zweifelhafter …
- BFH, 25.02.1970 - I R 146/67
Erweiterte Kürzung des Gewinns - Verfassungskonforme Auslegung - Eigener …
- FG Sachsen, 05.12.2002 - 2 K 983/01
Streit zwischen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der …
- BFH, 22.05.1969 - IV R 135/68
Kaufeigenheim - Bauherr - Sonderabschreibung - Buchgewinn - Veräüßerungserlös - …
- BFH, 07.04.1967 - VI R 26/67
Gewerbesteuerrchtliche Behandlung der Errichtung und Veräußerung von Eigenheimen, …
- FG Sachsen-Anhalt, 05.12.2002 - 2 K 983/01
Einhaltung der Antragsfrist des § 6 Abs. 1 InZulG setzt eigenhändige Unterschrift …
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Rechtsprechung
| BFH, 03.07.1959 - VI 320/57 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Tätigkeit als Knappschaftszahnarzt als selbständige oder unselbständige Tätigkeit
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 69, 215
- DB 1959, 934
- BStBl III 1959, 344
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 20.06.1969 - III R 64/66
Pensionsansprüche - Renten - Unselbständige Tätigkeit - Arbeitnehmer
Das sei einkommensteuerrechtlich in den BFH-Urteilen VI 320/57 U vom 3. Juli 1959 BFH 69, 215, BStBl III 1959, 344) und IV 197/58 U vom 19. November 1959 (BFH 70, 236, BStBl III 1960, 88) anerkannt worden. - FG Düsseldorf, 10.11.2023 - 3 K 1608/21
Steuerliche Behandlung von Witwengeldzahlungen auf Grundlage eines …
Die Zahlungen fanden ihre rechtliche Grundlage erst und erstmalig in dem Knappschaftszahnarztvertrag vom 28.06.1955, der - dies ist zwischen den Beteiligten zu Recht unstreitig - Grundlage einer fortan freiberuflichen Tätigkeit des F. für die Knappschaft war (vgl. zur Einordnung der Tätigkeit eines Knappschaftszahnarztes mit daneben freier Praxis als freiberuflich BFH, Urteile vom 03.07.1959 VI 320/57 U, BStBl III 1959, 344, und vom 19.10.1959 IV 197/58 U, BStBl III 1960, 88; in Abgrenzung zum Truppenvertragsarzt BFH, Urteil vom 13.12.1962 V 270/60 U, BStBl III 1963, 167). - BFH, 13.12.1962 - V 270/60 U
Einordnung der Tätigkeit eines Musterungs-Vertragsarztes als unselbständige …
Das gilt für die Nebentätigkeit eines Arztes, der eine eigene Praxis ausübt, in besonderem Maße (Urteile des Bundesfinanzhofs VI 320/57 U vom 3. Juli 1959, BStBl 1959 III S. 344, Slg. Bd. 69 S. 215; IV 197/58 U vom 19. November 1959, BStBl 1960 III S. 88, Slg. Bd. 70 S. 236).
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