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| BFH, 14.12.1960 - II 88/58 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anwendung der Befreiungsvorschrift des §4 Abs. 1 Ziff. 3 b Grunderwerbssteuergesetzes (GrEStG) beim Erwerb vom Miteigentumsanteilen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 72, 209
- BStBl III 1961, 79
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 05.11.1958 - II 166/57 U
Steuerpflichtigkeit bei nachträglichem Entfallen von steuerbefreienden Gründen - …
Auszug aus BFH, 14.12.1960 - II 88/58 U
Daß der Miteigentumsanteil im bürgerlich-rechtlichen Sinne gleichfalls als Grundstück im Sinne des Grunderwerbsteuerrechts anzusehen ist (siehe das Urteil des Senats II 166/57 U vom 5. November 1958, BStBl 1959 III S. 98, Slg. Bd. 68 S. 251), ändert daran nichts. - BFH, 16.12.1959 - II 153/56 U
Zur Auslegung des Begriffs der "besseren Gestaltung" von Bauland im Sinne des …
Auszug aus BFH, 14.12.1960 - II 88/58 U
Daß die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Ziff. 3 zu b GrEStG (hier in der nach dem Gesetz vom 4. April 1951 geltenden Fassung) nicht den Wechsel im Eigentumsrecht, sondern lediglich den Erwerb treffen soll, der zur besseren Gestaltung der Grundstücksfläche vorgenommen wird, ist vom Senat bereits im Urteil des Bundesfinanzhofs II 153/56 U vom 16. Dezember 1959 (BStBl 1960 III S. 271), einen Grundstücksaustausch betreffend, ausgesprochen worden.
- BFH, 21.03.1968 - II 35/64
Umdeutung einer Weiterveräußerung eines Grundstücks in eine Rückgängigmachung des …
Deshalb hat der Senat auch in diesem Urteil (wie ständig, z.B. in den Urteilen II 88/58 U vom 14. Dezember 1960, BFH 72, 209, BStBl III 1961, 79; II 77/61 U vom 27. Juli 1962, BFH 75, 578, BStBl III 1962, 478; II 30/62 U vom 14. April 1965, BFH 82, 478, BStBl III 1965, 420) entschieden, daß die Beteiligten im allgemeinen grunderwerbsteuerrechtlich die von ihnen selbst gewählte Vertragsgestaltung für oder gegen sich gelten lassen müssen, ohne daß dieser Grundsatz allerdings starr angewendet werden müßte.
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