Rechtsprechung
| BFH, 12.10.1960 - VII 11/60 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rücknahme oder Änderung eines Bescheides des Zollamtes über das Nichtbestehen einer Abgabenschuld für eine festgestellte Fehlmenge an Mineralöl
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 72, 22
- BStBl III 1961, 9
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 02.12.1959 - VII 95/58 U
Erlass von Verfügungen, mit denen Finanzverwaltungsorgane in der Annahme, hierzu …
Auszug aus BFH, 12.10.1960 - VII 11/60 U
Das Finanzgericht hat zunächst mit Recht ausgeführt, daß nach der herrschenden Meinung in Lehre und Rechtsprechung nur rechtsgestaltende (konstitutive), also rechtsbegründende oder rechtsändernde Verwaltungsakte unter die sogenannten begünstigenden Verfügungen im Sinne von § 96 AO fallen (vgl. hierzu zum Beispiel Urteil des Bundesfinanzhofs VII 95/58 U vom 2. Dezember 1959, BStBl 1960 III S. 127, Bundeszollblatt - BZBl - 1960 S. 310, Slg. Bd. 70 S. 341). - RFH, 30.05.1923 - IVa A 59/23
Auszug aus BFH, 12.10.1960 - VII 11/60 U
Fehl geht daher auch der Hinweis der Vorinstanz auf das Urteil des Reichsfinanzhofs IV a A 59/23 vom 30. Mai 1923 (Slg. Bd. 12 S. 180).
- BFH, 24.06.1977 - VI R 175/74
Steuererstattung - Anrechnung von Vorauszahlungen - Einbehaltung von …
Unter diese Vorschrift fallen nur rechtsgestaltende, d. h. rechtsbegründende und rechtsändernde Verfügungen des FA (vgl. BFH-Urteil vom 12. Oktober 1960 VII 11/60 U, BFHE 72, 22, BStBl III 1961, 9; v. Wallis in Hübschmann-Hepp-Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 96 AO Anm. 11) Eine Verfügung des FA, mit der nach § 47 Abs. 3 EStG 1971 die Erstattung des Betrages angeordnet wird, der sich nach Anrechnung der geleisteten Vorauszahlungen und einbehaltenen Steuerabzugsbeträge auf die Einkommensteuerschuld ergeben hat (Anrechnungsverfügung), ist kein rechtsgestaltender Verwaltungsakt i. S. des § 96 AO. - BFH, 11.11.1966 - VI R 68/66
Berichtigung der Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen in Steuerbescheiden bei …
§ 96 AO gilt aber nur für konstitutive (rechtsbegründende und rechtsändernde) Verfügungen, nicht aber auch für deklaratorische Akte (vgl. z.B. BFH-Urteile VII 11/60 U vom 12. Oktober 1960, BFH 72, 22, BStBl III 1961, 9; VI 307/63 U vom 24. November 1965, BFH 84, 358, BStBl III 1966, 129). - BFH, 06.03.1969 - V 115/64
Erlaubnis zur erleichterten Buchführung im Sinne einer begünstigenden Verfügung
Nach der Rechtsprechung und der im Schrifttum herrschenden Meinung (vgl. u. a. Urteile des BFH VII 11/60 U vom 12. Oktober 1960, BFH 72, 22, BStBl III 1961, 9, und VII 95/58 U vom 2. Dezember 1959, BFH 70, 341, BStBl III 1960, 127;… v. Wallis in Hübschmann-Hepp-Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1.--5. Aufl., Anm. 5 zu § 96;… Kühn, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, -- 9. Aufl. --, Anm. 2 zu § 96) bezieht sich § 96 AO aber nur auf rechtsbegründende Verwaltungsakte, die als besondere Einzelverfügungen erlassen sein müssen, nicht aber auf rechtsbestätigende Verfügungen.
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