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| BFH, 18.05.1961 - V 34/59 U |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Inanspruchnahme einer Großhandelsvergünstigung - Erhebung von Umsatzsteuer bei sogenannten Bedingt-Geschäften
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Inanspruchnahme einer Großhandelsvergünstigung, Erhebung von Umsatzsteuer bei sogenannten Bedingt-Geschäften
Papierfundstellen
- BFHE 73, 92
- NJW 1961, 1791
- DB 1961, 904
- BStBl III 1961, 301
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BFH, 21.09.1955 - V 150/55 S
Auszug aus BFH, 18.05.1961 - V 34/59 U
Die Druckerei hat an die Stpfl. eine Werklieferung bewirkt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs V 150/55 S vom 21. September 1955, BStBl 1955 III S. 334, Slg. Bd. 61 S. 354), zu der die Stpfl. Titelbilder und Überzugspapier beigestellt hat.
- FG Köln, 03.11.2005 - 10 K 1294/02
Leistungserbringung bei Adressenvermittlung
Rn. 17 e) Des Weiteren hat der BFH im Urteil vom 18. Mai 1961 V 34/59 U, BFHE 73, 92, BStBl III 1961, 301 für einen Fall, in denen der Steuerpflichtige Bücher ohne feste Kaufvereinbarung mit einer vorläufigen Rechnung und unter vorläufiger Verbuchung an Buchhandlungen sandte (ein Kauf kam erst bei einer Weiterveräußerung oder ausdrücklicher Erklärung der Übernahme zustande), die Auffassung des Finanzamts abgelehnt, bereits in der "Bedingt-Rechnung" eine Entgeltvereinbarung zu sehen, weil diese nur vorläufigen Charakter habe. - BFH, 21.01.1971 - IV R 51/69
Verlag - Kosten für Buchumschläge - Reservestücke - Überdrucke - Umlaufvermögen - …
Das ergebe sich auch aus dem Urteil des BFH V 34/59 U vom 18. Mai 1961 (BFH 73, 92, BStBl III 1961, 301), in dem die Schutzumschläge als eine im Buchhandel aus Werbegründen übliche Aufmachung und als eine Art Verpackung bezeichnet worden seien. - BFH, 28.04.1966 - V 179/63
Großhändler, der die von ihm vertriebene Konfektionsware für die Kunden seiner …
Der Stpfl. kann sich auch nicht auf die Rechtsprechung berufen, nach der eine Änderung der Marktgängigkeit nicht angenommen wird, weil die Bearbeitung nur geringfügig war (Urteile des BFH V 293/58 U vom 26. Januar 1961, BFH 72, 541; BStBl III 1961, 197; V 155/59 U vom 15. Dezember 1960, BFH 72, 599; BStBl III 1961, 218, und V 34/59 U vom 18. Mai 1961, BFH 73, 92; BStBl III 1961, 301). - BFH, 19.02.1970 - V R 147/66
Steuervergünstigung bei der Herstellung von Kittel bei Besticken mit Namen des …
Das FG weist ferner unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil V 34/59 U vom 18. Mai 1961, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 73 S. 92 - BFH 73, 92 -, BStBl III 1961, 301) darauf hin, die Steuerpflichtige habe unbestickte Kittel erworben und bestickte Kittel weitergeliefert; auch aus diesem Grund sei ihr der ermäßigte Großhandelssteuersatz zu versagen. - BFH, 21.10.1965 - V 44/63 U Nach der neueren Rechtsprechung kann die Veränderung an einem Gegenstand so geringfügig sein, daß dadurch die Marktgängigkeit der Ware nicht geändert wird (Urteile des Bundesfinanzhofs V 293/58 U vom 26. Januar 1961, BStBl 1961 III S. 197, Slg. Bd. 72 S. 541; V 155/59 U vom 15. Dezember 1960, BStBl 1961 III S. 218, Slg. Bd. 72 S. 599, und V 34/59 U vom 18. Mai 1961, BStBl 1961 III S. 301, Slg. Bd. 73 S. 92).
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