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Rechtsprechung
   BFH, 20.12.1961 - VII 142/59 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1075
BFH, 20.12.1961 - VII 142/59 U (https://dejure.org/1961,1075)
BFH, Entscheidung vom 20.12.1961 - VII 142/59 U (https://dejure.org/1961,1075)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 1961 - VII 142/59 U (https://dejure.org/1961,1075)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufrechterhalten erlangter Sicherheiten nach Aufhebung eines Steuerbescheides durch das Finanzgericht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 74, 377
  • NJW 1962, 1032 (Ls.)
  • BStBl III 1962, 142
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.02.1952 - IV 429/51 U

    Tragen der Kosten für eine Arrestanordnung durch das Finanzamt - Voraussetzungen …

    Auszug aus BFH, 20.12.1961 - VII 142/59 U
    Da aber in denjenigen Fällen, in denen während des Rechtsbeschwerdeverfahrens eine Erledigung der Hauptsache eintritt, dieser Umstand berücksichtigt wird und damit in ähnlicher Weise wie bei Entscheidungen über Arrestanordnungen (vgl. die Urteile des Bundesfinanzhofs IV 429/51 U und IV 27/52 U vom 21. Februar und 17. April 1952, BStBl 1952 III S. 90 und 152, Slg. Bd. 56 S. 225 und 389) von der Regel, daß es auf den Stand der Dinge im Zeitpunkt der letzten Entscheidung der Verwaltung ankommt, abgewichen wird, dürfen im Rechtsbeschwerdeverfahren jedenfalls bei Maßnahmen mit anhaltender Wirkung, wie das bei Pfändungen der Fall ist, auch andere den Streitgegenstand berührende rechtserhebliche Ereignisse nicht außer acht gelassen werden.
  • RFH, 20.05.1931 - VI A 809/31
    Auszug aus BFH, 20.12.1961 - VII 142/59 U
    Während dementsprechend der frühere Reichsfinanzhof in seinem Urteil VI A 1117/25 vom 13. Januar 1926 (RStBl 1931 S. 833) nach Herabsetzung der Steuer durch das Finanzgericht einen Anspruch auf Erstattung ohne Einschränkung bejaht, hat er in seinem Urteil VI A 809/31 vom 20. Mai 1931 (RStBl 1931 S. 370, Slg. Bd. 28 S. 217) wie folgt entschieden: Wird ein eine Steuerfestsetzung enthaltendes Urteil des Finanzgerichts vom Reichsfinanzhof aufgehoben und die Sache zur weiteren Ermittlung an das Finanzgericht zurückverwiesen, so ist an sich der Steuerpflichtige berechtigt, die Erstattung der auf das Urteil des Finanzgerichts hin gezahlten Steuer zu verlangen.
  • BFH, 02.03.1971 - VII R 74/68

    Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids - Zeitpunkt der letzten …

    Ist gegen das Urteil des FG Revision eingelegt worden, so liegt bis zur rechtskräftigen Entscheidung über das Bestehen der Steuerforderung ein Schwebezustand vor (siehe BFH-Entscheidung VII 142/59 U vom 20. Dezember 1961, BFH 74, 377, BStBl III 1962, 142).
  • BFH, 30.06.1971 - II B 8/68

    Kostentragungspflicht - Erledigung der Hauptsache - Erstattungsrechtsstreit - …

    Dies gilt also auch für das Urteil des BFH VII 142/59 U vom 20. Dezember 1961 (BFH 74, 377, BStBl III 1962, 142), das sich nur anhaltsweise auf das oben angeführte RFH-Urteil VI A 809/31 bezieht, es aber ausdrücklich dahingestellt läßt, ob dessen Gedankengängen "uneingeschränkt zu folgen" sei.
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