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Rechtsprechung
   BFH, 08.02.1962 - V 217/59 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1734
BFH, 08.02.1962 - V 217/59 U (https://dejure.org/1962,1734)
BFH, Entscheidung vom 08.02.1962 - V 217/59 U (https://dejure.org/1962,1734)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 1962 - V 217/59 U (https://dejure.org/1962,1734)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung von als Rücklieferungen getätigten Verwendungen einer Vertragswerkstatt für ein Kraftfahrzeugherstellungsunternehmen als Werklieferung oder Werkleistung unter Verwendung eines Ersatzteils des Herstellungsunternehmens für dieses Unternehmen.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 74, 449
  • DB 1962, 460
  • BStBl III 1962, 168
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 17.02.1966 - V 58/63

    Rückgängigmachung einer früheren Lieferung gegen Rückgewähr des Entgelts - …

    Die Stpfl. bestreitet unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats V 217/59 U vom 8. Februar 1962 (BStBl 1962 III S. 168, Slg. Bd. 74 S. 449) ihre Steuerpflicht.
  • BFH, 25.11.1965 - V 130/63 S

    Entgelt für Warenkredite und Entgeltrückgewähr bei Vorliegen einer Gutschrift im …

    Der Senat hat im Urteil V 217/59 U vom 8. Februar 1962 (BStBl 1962 III S. 168, Slg. Bd. 74 S. 449) für die Garantie reparaturen des Kraftfahrzeuggewerbes entschieden, daß bei Entnahmen von Ersatzteilen durch eine Vertragswerkstatt aus ihrem Ersatzteillager gegen eine Gutschrift oder eine Erstattung des Ersatzteils in natura durch das Herstellungsunternehmen die frühere Lieferung dann gegen eine Rückgewähr des Entgelts rückgängig gemacht wird, wenn eine solche Rückgängigmachung von vornherein zwischen dem Herstellungsunternehmen und der Vertragswerkstatt vereinbart worden war.
  • BFH, 07.11.1968 - V 130/65

    Wirtschaftliche Inhalte der Vorgänge im Umsatzsteuerrecht ausschlaggebend

    Der Senat hat in den Urteilen V 217/59 U vom 8. Februar 1962 (BFH 74, 449, BStBl III 1962, 168) und V 130/63 S vom 25. November 1965 (BFH 84, 445, BStBl III 1966, 160), auf deren Begründung verwiesen wird, zur Frage der Rückgängigmachung von Lieferungen gegen Entgeltsrückgewähr eingehend Stellung genommen.
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