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Rechtsprechung
   BFH, 11.04.1962 - VII 11/61 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1198
BFH, 11.04.1962 - VII 11/61 U (https://dejure.org/1962,1198)
BFH, Entscheidung vom 11.04.1962 - VII 11/61 U (https://dejure.org/1962,1198)
BFH, Entscheidung vom 11. April 1962 - VII 11/61 U (https://dejure.org/1962,1198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheides nur gegen Sicherheitsleistung wegen der begründeten Annahme einer Gefährdung des Steueranspruchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 75, 56
  • NJW 1962, 1744
  • BStBl III 1962, 289
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.09.1954 - III 187/52 S

    Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids, wenn die Möglichkeit der …

    Auszug aus BFH, 11.04.1962 - VII 11/61 U
    Ebenso ist es zutreffend, daß nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesfinanzhofs III 187/52 S vom 10. September 1954 (BStBl 1954 III S. 328, Slg. Bd. 59 S. 307) die Vollziehung eines Steuerbescheids bereits dann auszusetzen ist, wenn die Möglichkeit zu seiner Aufhebung in dem Sinne besteht, daß die Rechtslage auf Grund gewichtiger Ausführungen des Steuerpflichtigen zweifelhaft ist, und daß dabei die Prüfung auf die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels in dem seiner Natur nach summarischen Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung keine umfassende sein kann, die sich auf eine eingehende Untersuchung aller Einzelheiten zu erstrecken hätte, sondern nur eine begrenzte zu sein braucht, während die genaue Nachprüfung dem Rechtsmittelverfahren über den Bescheid überlassen bleiben muß (Urteil des Bundesfinanzhofs II 126/55 U vom 5. September 1955, BStBl 1955 III S. 355, Slg. Bd. 61 S. 406).
  • BFH, 05.09.1955 - II 126/55 U
    Auszug aus BFH, 11.04.1962 - VII 11/61 U
    Ebenso ist es zutreffend, daß nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesfinanzhofs III 187/52 S vom 10. September 1954 (BStBl 1954 III S. 328, Slg. Bd. 59 S. 307) die Vollziehung eines Steuerbescheids bereits dann auszusetzen ist, wenn die Möglichkeit zu seiner Aufhebung in dem Sinne besteht, daß die Rechtslage auf Grund gewichtiger Ausführungen des Steuerpflichtigen zweifelhaft ist, und daß dabei die Prüfung auf die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels in dem seiner Natur nach summarischen Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung keine umfassende sein kann, die sich auf eine eingehende Untersuchung aller Einzelheiten zu erstrecken hätte, sondern nur eine begrenzte zu sein braucht, während die genaue Nachprüfung dem Rechtsmittelverfahren über den Bescheid überlassen bleiben muß (Urteil des Bundesfinanzhofs II 126/55 U vom 5. September 1955, BStBl 1955 III S. 355, Slg. Bd. 61 S. 406).
  • BFH, 20.04.1961 - IV 229/60 U

    Einordnung einer Verfügung des Finanzamts als ermessensfehlerfreie Entscheidung

    Auszug aus BFH, 11.04.1962 - VII 11/61 U
    als Anträge auf Aussetzung nach § 251 AO aufgefaßt und ist sie davon ausgegangen, daß die Steuergerichte Entscheidungen der Finanzverwaltungsbehörden nach § 251 AO nur daraufhin zu prüfen haben, ob diese sich im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens gehalten haben, eine abgelehnte Aussetzung der Vollziehung aber nur dann selbst aussprechen können, wenn keine andere Entscheidung möglich ist (vgl. hierzu das Urteil des Bundesfinanzhofs IV 229/60 U vom 20. April 1961, BStBl 1961 III S. 320, Slg. Bd. 73 S. 143).
  • BFH, 22.12.1969 - V B 115/69

    Rechtmäßigkeit einer Steuerbefreiung von der Umsatzsteuer - Anordnung einer …

    Der BFH hat schon zu § 251 Satz 2 AO a. F. ausgeführt, es sei zu unterscheiden zwischen den Fällen mit zweifelhafter Rechtslage und mit sicheren Erfolgsaussichten; nur in dem ersten Fall hielt er, sofern der Steueranspruch gefährdet war, die Anordnung einer Sicherheitsleistung für gerechtfertigt (Urteil VII 11/61 U vom 11. April 1962, BFH 75, 56, BStBl III 1962, 289).
  • BFH, 22.06.1967 - I B 7/67

    Abhängigmachen der Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung bei …

    Denn auch wenn - mit dem FA und mit diesem unter Zurückstellung von Bedenken - die Voraussetzung für eine Aussetzung der Vollziehung als gegeben angesehen werden, ist in aller Regel die Aussetzung von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn die wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen die Steuerforderungen als gefährdet erscheinen läßt (Urteile des Bundesfinanzhofs VII 11/61 U vom 11. April 1962, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 75, S. 56 - BFH 75, 56 -, BStBl III 1962, 289; II 124/63 U vom 1. September 1965, BFH 83, 499, BStBl III 1965, 678; VI B 50/66 vom 8. März 1967, BFH 88, 78, BStBl III 1967, 294).
  • BFH, 01.02.1966 - VII 143/65

    Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides über Nachforderungen nicht mehr …

    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs VII U/61 U vom 11. April 1962 (BStBl 1962 III S. 289) sei bei einem die Aussetzung rechtfertigenden Stande der Hauptsache das Verlangen nach Sicherheitsleistung immer dann gerechtfertigt, wenn durch die Aussetzung der Vollziehung der Steueranspruch gefährdet sei.
  • BFH, 01.09.1965 - II 124/63 U

    Beförderung von Gesteinen als Werknahverkehr

    Damit ist aber nicht gesagt, daß in jedem Falle, in dem solche Erfolgsaussichten des Rechtsmittels bestehen, die Vollziehung der angefochtenen Steuerbescheide grundsätzlich ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt werden müßte (vgl. hierzu das Urteil des Bundesfinanzhofs VII 11/61 U vom 11. April 1962, BStBl 1962 III S. 289, Slg. Bd. 75 S. 56).
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