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| BFH, 10.05.1962 - V 151/61 U |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Auslegung der Begriffe Ausfuhr und Durchfuhr bei der Veräußerung eines auf einer Freihafenwerft gebauten Seeschiffes an einen ausländischen Abnehmer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 75, 73
- DB 1962, 825
- BStBl III 1962, 295
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BFH, 13.12.1961 - VI 133/60 U
Einbeziehung eines angeschafften Sperrmarkguthabens als Veräußerung im Sinne des …
Auszug aus BFH, 10.05.1962 - V 151/61 U
Wenn das Finanzamt bemängelt, daß die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entgegen dem klaren Wortlaut des Gesetzes Voraussetzungen für den Begriff der "Ausfuhr" verlange, die in den Vorschriften keinen Ausdruck gefunden hätten, so wird verkannt, daß der Begriff "Ausfuhr" durchaus nicht so eindeutig ist, daß nicht nach den allgemeinen Auslegungsregeln der Rechtslehre zu ermitteln ist, wie der Gesetzgeber den von ihm verwendeten Begriff verstanden wissen will (vgl. das Urteil des Bundesfinanzhofs VI 133/60 U vom 13. Dezember 1961, BStBl 1962 III S. 127).
- BVerfG, 28.03.1973 - 2 BvR 358/68
Umsatzsteuerliche Behandlung von Inlandswerften bei Lieferung von Seeschiffen
Durch das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Urteil vom 22. Februar 1968 wies der Bundesfinanzhof die Revision der Beschwerdeführerin zurück und führte hierzu unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung (BFHE 75, 73; 85, 355) aus: Für die Anwendung des § 76 Abs. 1 UStDB 1951 komme es weder darauf an, ob die erste Vergütung an einen Antragsberechtigten, noch, ob sie aus Rechts- oder Billigkeitsgründen gewährt worden sei. - BFH, 14.01.1971 - V R 88/66 In dem einen Fall kommt es auf die Identität des Gegenstandes nach dem Vergütungsantrag an (BFH-Entscheidungen V 151/61 U vom 10. Mai 1962, BFH 75, 73, 76, BStBl III 1962, 295; V 189/63 vom 7. Oktober 1965, Umsatzsteuer-Rundschau 1966 S. 115).
- BFH, 22.01.1970 - V R 124/68
Versagung einer beantragten Ausfuhrhändlervergütung - Vorliegen einer …
Nach der Rechtsprechung des Senats besteht der Sinn und Zweck des § 76 UStDB darin, doppelte Vergütungen zu vermeiden, die ausgeführte Ware soll nur einmal von der Vorbelastung entlastet werden (BFH-Urteile V 151/61 U vom 10. Mai 1962, BFH 75, 73, 76, BStBl III 1962, 295; V 238/63 vom 21. April 1966, BFH 85, 355, BStBl III 1966, 336; V 71/64 vom 20. Oktober 1966, BFH 87, 57, BStBl III 1967, 39).
- BFH, 22.02.1968 - V 39/65
Vergütung des Reeders für die Ausfuhr eines Seeschiffes bei …
Die Rechtsausführungen des Finanzgerichts entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil V 151/61 U vom 10. Mai 1962, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 75 S 73 - BFH 75, 73 -, BStBl III 1962, 295 und V 238/63 vom 21. April 1966, BFH 85, 355, BStBl III 1966, 336). - BFH, 21.04.1966 - V 238/63 Nur bei dieser Auslegung wird auch dem oben angeführten Grundgedanken der Neuregelung Rechnung getragen, daß eine Entlastung von der Umsatzsteuer nur einmal vorgenommen werden kann (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs V 151/61 U vom 10. Mai 1962, BStBl 1962 III S. 295, Slg. Bd. 75 S. 73).
- BFH, 20.10.1966 - V 71/64
Versagung der Umsatzsteuervergütung, wenn für die bei der Herstellung des …
Soweit es auf die Ausfuhr desselben Gegenstandes ankommt, hat der Senat darauf abgestellt, ob der Vergütungsantrag sich jeweils auf den gleichen Gegenstand bezieht (vgl. Urteil V 151/61 U vom 10. Mai 1962, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 75 S. 73, 76 -- BFH 75, 73, 76 --, BStBl III 1962, 295).
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