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Rechtsprechung
   BFH, 06.09.1963 - VI 80/62 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1092
BFH, 06.09.1963 - VI 80/62 U (https://dejure.org/1963,1092)
BFH, Entscheidung vom 06.09.1963 - VI 80/62 U (https://dejure.org/1963,1092)
BFH, Entscheidung vom 06. September 1963 - VI 80/62 U (https://dejure.org/1963,1092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 77, 697
  • BStBl III 1963, 574
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.07.1962 - VI 167/61 U

    Rechtsstellung der Betriebsprüfer in der Organisation der …

    Auszug aus BFH, 06.09.1963 - VI 80/62 U
    Der Senat tritt dieser Beurteilung und auch im wesentlichen der Begründung des Finanzgerichts bei, die im allgemeinen den Rechtsgrundsätzen der Entscheidung des Senats VI 167/61 U vom 20. Juli 1962 (BStBl 1963 III S. 23, Slg. Bd. 76 S. 64) entspricht.
  • BFH, 24.01.1992 - VI R 177/88

    Beweislastverteilung bei durch Lohnsteuerprüfer veranlasstem Rechtsirrtum

    Gleiches gilt, wenn das FA nach einer Lohnsteueraußenprüfung Kenntnis von einem fehlerhaften Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber erlangt und diesen nicht auf den Fehler aufmerksam macht (BFH-Urteil vom 6. September 1963 VI 80/62 U, BFHE 77, 697, BStBl III 1963, 574).
  • BFH, 27.03.1991 - VI R 126/87

    Der Haustrunk im Brauereigewerbe gehört zum Arbeitslohn; der …

    Der Inanspruchnahme des Klägers als Arbeitnehmer und Steuerschuldner (§ 38 Abs. 2 EStG 1977) steht nicht entgegen, daß das FA vom Erlaß eines Haftungsbescheides gegenüber dem Arbeitgeber gemäß § 42d EStG abgesehen hat, weil seine Inanspruchnahme nach der Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 6. September 1963 VI 80/62 U, BFHE 77, 697, BStBl III 1963, 574; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Februar 1980 X (VII) 279/76, EFG 1980, 342; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort: Haftung für Lohnsteuer, Abschn. B V 2 b, S. 575) unter Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen und damit unzulässig hätte sein können, wenn die von ihm angewandte lohnsteuerrechtliche Handhabung in einem Prüfungsbericht einer vorangegangenen Lohnsteuer-Außenprüfung gebilligt worden war, oder wenn dem FA durch einen solchen Prüfungsbericht bekannt geworden war, daß der Arbeitgeber die Sachbezüge seiner Arbeitnehmer für die Steuerberechnung fehlerhaft behandelt hatte, es aber unterlassen hat, den Arbeitgeber auf diesen Fehler hinzuweisen.
  • BFH, 05.02.1971 - VI R 82/68

    Ehrenamtlicher Erster Bürgermeister - Arbeitnehmer der Gemeinde - Inanspruchnahme …

    Der BFH habe, nachdem die Rechtsprechung in den Urteilen IV 587/55 U vom 2. August 1956 (BFH 63, 375, BStBl III 1956, 340) und VI 167/61 U vom 20. Juli 1962 (BFH 76, 64, BStBl III 1963, 23) zunächst geschwankt habe, mit Urteil VI 80/62 U vom 6. September 1963 (BFH 77, 697, BStBl III 1963, 574) ausgesprochen, daß, wenn dem FA durch einen Lohnsteuerprüfungsbericht bekannt würde, daß ein Arbeitgeber die Sachbezüge seiner Arbeitnehmer für die Lohnsteuerberechnung fehlerhaft bewertet habe, es in der Regel den Arbeitgeber auf den Fehler hinweisen müsse.
  • BFH, 09.05.1967 - II 176/63

    Geltendmachung einer Steuerforderung aufgrund einer Auskunft des Finanzamts - …

    Diese Auffassung verstößt nicht gegen das oben angegebene vom FA zitierte Urteil VI 269/60 S. Dort heißt es unter II zu 1: "Zusicherungen, die klar dem Gesetz widersprechen, sind nichtig (Urteil des BFH III 326/58 U vom 26. Mai 1961, BStBl III 1961, 380), besonders wohl, wenn der Steuerpflichtige die Gesetzwidrigkeit der Zusicherung erkannte und erkennen konnte." Diese Aussage ist nicht in dem Sinne zu verstehen, daß jede Auskunft, die einer zwingenden gesetzlichen Vorschrift widerspricht, wirkungslos wäre; denn der VI. Senat hat ebenso wie andere Senate mehrfach eine Bindung der Finanzverwaltung an Auskünfte, die zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprachen, bejaht (vgl. VI 207/61 U vom 1. März 1963, BFH 76, 743, BStBl III 1963, 271; VI 80/62 U vom 6. September 1963, BFH 77 697, BStBl III 1963, 574; VI 264/65 vom 22. April 1966, BFH 86, 148; vgl. ferner VI 252/57 U vom 6. Mai 1959, BFH 69, 83, BStBl III 1959, 292, hinsichtlich der unrichtigen Steuertabelle).
  • FG Düsseldorf, 20.01.2003 - 17 K 6995/96

    Lohnsteuerhaftung; Nettolohnvereinbarung; Abgetretene Steuererstattung; …

    Hiervon ist die Rechtsprechung z. B. ausgegangen, wenn der Arbeitgeber in einem entschuldbaren Rechtsirrtum den Steuerabzug unterlassen hat und er in seinem Rechtsirrtum durch Äußerungen eines amtlichen Prüfers bestärkt worden ist (BFH-Urteil vom 24.01.1992 VI R 177/88, BStBl II 1992, 696), die Finanzbehörde nach einer Lohnsteueraußenprüfung Kenntnis von einem fehlerhaften Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber erlangt und diesen nicht auf den Fehler aufmerksam macht (BFH-Urteil vom 06.09.1963 VI 80/62 U, BStBl III 1963, 574), die strittige Frage Gegenstand wiederholter Prüfungen gewesen ist oder wenn die Behörde durch ihre Sachbehandlung bzw. durch eine unklare Auskunft den Arbeitgeber in Unklarheit über die Rechtslage versetzt hat (vgl. im Einzelnen Schmidt, § 42 d Anm. 26 mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 11.06.1968 - VI R 102/67

    Musiker - Gaststätte - Tanz - Arbeitnehmer des Gastwirts - Erlaß eines …

    Ergibt sich allerdings aus einem Bericht, daß der Punkt aufgegriffen und trotz Prüfung -- wenn auch zu Unrecht -- nicht beanstandet worden ist, so kann das FA den Punkt zwar grundsätzlich erst von dem Zeitpunkt an zur Grundlage einer Inanspruchnahme des Arbeitgebers machen, zu dem es ihn von neuem aufgegriffen hat (vgl. u. a. das Urteil des Senats VI 80/62 U vom 6. September 1963, BFH 77, 697, BStBl III 1963, 574).
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