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| BFH, 23.10.1963 - II 211/61 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Maßgeblichkeit des ersten tatsächlichen Bezugs der Wohnung für die Geltendmachung des Anspruchs auf Befreiung von der Grunderwerbsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 78, 253
- BStBl III 1964, 101
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BFH, 21.12.1961 - II 146/61 U
Abgrenzung zwischen Erwerb und Erwerbsvorgang im Sinne des …
Auszug aus BFH, 23.10.1963 - II 211/61 U
Zum Begriff des Erwerbs sei auf das Urteil des Senats II 146/61 U vom 21. Dezember 1961 (BStBl 1962 III S. 162, Slg. Bd. 74 S 431) hingewiesen.
- BFH, 22.05.1974 - II R 71/68 Soweit der Senat in seinem Urteil vom 23.10.1963 II 211/61 U (BFHE 78, 253, BStBl III 1964, 101) über den dort entschiedenen Fall hinaus allgemeine Ausführungen über die Notwendigkeit besonderer gesetzlicher Vorschriften über die Berücksichtigung des Rücktritts in den Fällen des Ersterwerbs gemacht hat, hält er hieran insoweit nicht mehr fest, als diese Ausführungen im Widerspruch zu der jetzigen Entscheidung stehen.
- BFH, 24.10.1967 - II B 17/67
Annahme eines ersten Erwerbs im Sinne des § 1 Nr. 3 niedersächsischen GrESWG …
Zwar ist nach dem Urteil II 211/61 U vom 23. Oktober 1963 (BFH 78, 253, BStBl III 1964, 101) ein Erwerb nicht mehr als erster anzusehen, wenn das Grundstück zwar schon übereignet, die Übereignung dann aber rückgängig gemacht worden ist. - BFH, 03.05.1974 - II R 71/68
Erwerb einer Eigentumswohnung - Steuerfreier Ersterwerb - Vorangehender …
Soweit der Senat in seinem Urteil vom 23. Oktober 1963 II 211/61 U (BFHE 78, 253, BStBl III 1964, 101) über den dort entschiedenen Fall hinaus allgemeine Ausführungen über die Notwendigkeit besonderer gesetzlicher Vorschriften über die Berücksichtigung des Rücktritts in den Fällen des Ersterwerbs gemacht hat, hält er hieran insoweit nicht mehr fest, als diese Ausführungen im Widerspruch zu der jetzigen Entscheidung stehen. - BFH, 18.05.1966 - II 56/63 Die Stpfl. hat das Grundstück, auf dem Gebäude im Sinne des § 1 Nr. 1 LG errichtet worden sind, unstreitig bereits am 1. Juli 1955 bezogen, so daß ab diesem Zeitpunkt die Dreijahresfrist zu laufen begann (vgl. insoweit Urteil des Senats II 211/61 U vom 23. Oktober 1963, BStBl 1964 III S. 101, Slg. Bd. 78 S. 253).
- BFH, 09.07.1968 - II B 9/68
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids bei Weiterveräußerung …
Der Senat hat es - unter Würdigung auch seines Urteils II 211/61 U vom 23. Oktober 1963 (BFH 78, 253, BStBl III 1964, 101) - allerdings in dem Beschluß II B 17/67 vom 24. Oktober 1967 (BFH 90, 532, BStBl II 1968, 229) als ernstlich zweifelhaft bezeichnet, ob der Annahme eines ersten Erwerbs im Sinne des insoweit gleichliegenden § 1 Nr. 3 des niedersächsischen GrESWG ein Vorerwerb entgegensteht, der weder zur Übergabe des Grundstücks, noch zum Eigentumsübergang geführt hat und binnen eines halben Jahres rückgängig gemacht worden ist.
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