Rechtsprechung
| BFH, 18.09.1964 - VI 59/64 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen doppelten Hausstand
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 81, 86
- BStBl III 1965, 29
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 02.03.1962 - VI 79/60 S
Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Auszug aus BFH, 18.09.1964 - VI 59/64 U
Dann sind die Mehraufwendungen Werbungskosten, weil sie durch das Arbeitsverhältnis veranlaßt sind (Urteil des Senats VI 79/60 S vom 2. März 1962, BStBl 1962 III S. 192, Slg. Bd. 74 S. 513). - BFH, 11.08.1961 - VI 143/60 U
Aufwendungen eines Ledigen für die Pflege seiner bisherigen und noch nicht …
Auszug aus BFH, 18.09.1964 - VI 59/64 U
Wenn die Bf. einen Einzelnachweis dieser Mehraufwendungen nicht führen können, bestehen keine Bedenken, die Mehraufwendungen in entsprechender Anwendung der aus der Lebenserfahrung gewonnenen Richtsätze des Abschn. 26 LStR zu schätzen (vgl. Urteil des Senats VI 143/60 U vom 11. August 1961, BStBl 1961 III S. 509, Slg. Bd. 73 S. 669). - BFH, 17.02.1961 - VI 32/60 U
Vorliegen eines doppelten Haushalts bei beruflicher Versetzung
Auszug aus BFH, 18.09.1964 - VI 59/64 U
Wie der Senat bereits im Urteil VI 32/60 U vom 17. Februar 1961 (BStBl 1961 III S. 169, Slg. Bd. 72 S. 461) ausgeführt hat, ist ein doppelter Hausstand in der Regel anzuerkennen, wenn ein verheirateter Arbeitnehmer, der mit seiner Familie eine gemeinsame Wohnung hat, bei einer beruflichen Versetzung seine Familie zunächst in der bisherigen Familienwohnung zurückläßt und selbst am neuen Beschäftigungsort im Hotel oder in einem möblierten Zimmer wohnt, bis er eine geeignete Familienwohnung gefunden hat.
- BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74
Mehraufwendungen - Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten - Arbeitnehmer - …
Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn zwei Arbeitnehmer mit jeweils eigenem Hausstand heiraten und jeder Ehegatte nach der Eheschließung wie bisher in seiner Wohnung weiterlebt (vgl. BFH-Urteile vom 18. September 1964 VI 59/64 U, BFHE 81, 86, BStBl III 1965, 29; vom 11. Mai 1966 VI 195/65, BFHE 86, 351, BStBl III 1966, 503). - BFH, 20.03.1980 - IV R 11/76
Zur Anwendung der für Schauspieler festgesetzten besonderen …
Zu Unrecht habe das FG auch Kosten doppelter Haushaltsführung des Klägers zum Abzug zugelassen; denn nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. September 1964 VI 59/64 U (BFHE 81, 86, BStBl III 1965, 29) sei ein doppelter Hausstand nur gegeben, wenn bereits ein gemeinsamer Haushalt in einer Familienwohnung bestanden habe und es aus beruflichen Gründen erforderlich geworden sei, eine zweite Wohnung zu beschaffen. - BFH, 09.11.1971 - VI R 285/70
Doppelte Haushaltsführung bei Wohnsitz des Ehegatten in Ostblockstaaten
Schon vor dieser gesetzlichen Regelung war allerdings in der Rechtsprechung anerkannt, daß zu den Werbungskosten im Sinne des § 9 EStG auch Mehraufwendungen gehören können, die dem Arbeitnehmer dadurch entstehen, daß er aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt führen muß (vgl. die BFH-Urteile VI 59/64 U vom 18. September 1964, BFH 81, 86, BStBl III 1965, 29; VI 195/65 vom 11. Mai 1966, BFH 86, 351, BStBl III 1966, 503, und VI R 334/66 vom 18. August 1967, BFH 90, 37, BStBl III 1967, 780). - BFH, 11.05.1966 - VI 195/65 Wird aber ein Arbeitnehmer durch seinen Beruf gezwungen, Mehraufwendungen dieser Art zu machen, so sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten (Urteile des Senats VI 79/60 S vom 2. März 1962, Sammlung der Entscheidungen des BFH Bd. 74 S. 513 -- BFH 74, 513 --, BStBl III 1962, 192; VI 59/64 U vom 18. September 1964, BFH 81, 86, BStBl III 1965, 29).
- BFH, 05.12.1975 - VI R 249/74
Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung - Beibehaltung der Familienwohnung aus …
Das sind insbesondere Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung (so bereits das Urteil des erkennenden Senats vom 18. September 1964 VI 59/64 U, BFHE 81, 86, BStBl III 1965, 29).
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