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| BFH, 26.11.1964 - IV 349/62 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zurechnung von Pachtzinsen zum Gewinn des Pächters aus Gewerbebetrieb - Einordnung von Entgelten für die Überlassung einer Fährgerechtigkeit als Pachtzinsen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 82, 129
- BStBl III 1965, 293
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 17.01.1961 - I 53/60 S
Einordnung einer Vermietung von Räumen in grösseren Bürohäusern als …
Auszug aus BFH, 26.11.1964 - IV 349/62 U
In beiden Fällen ist die Verpachtung kein stehender Gewerbebetrieb (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs I 53/60 S vom 17. Januar 1961, BStBl 1961 III S. 233, Slg. Bd. 72 S. 637, und des Reichsfinanzhofs I 230/39 vom 31. Oktober 1939, RStBl 1940 S. 347). - BFH, 04.09.1962 - I 83/61 S
Hinzurechnung der hälftigen Mietzinsen und Pachtzinsen zu Gewinn aus …
Auszug aus BFH, 26.11.1964 - IV 349/62 U
Denn die Einschränkung der Hinzurechnung bezweckt, die doppelte Erfassung der Miet- und Pachtzinsen in Gewerbeerträgen zu vermeiden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 83/61 S vom 4. September 1962, BStBl 1962 III S. 514, Slg. Bd. 75 S. 679).
- BFH, 29.04.1970 - IV R 20/67
Geschäftslage - Gepachtete gewerbliche Räume - Kundenstamm - Konkurrenzlage - …
Da der Begriff des Wirtschaftsgutes im Sinne von § 8 Nr. 7 GewStG der gleiche ist wie im Einkommensteuerrecht (vgl. BFH-Urteil I R 159/66 vom 23. April 1969, BFH 95, 399, BStBl III 1969, 439), umfaßt er, obwohl das Gesetz von "Eigentum" spricht, auch sonstige Rechte und Vorteile, die der Kaufmann sich etwas kosten läßt und die nach der Verkehrsauffassung einer besonderen Bewertung zugänglich sind (vgl. Urteile des Senats IV 349/62 U vom 26. November 1964, BFH 82, 129, BStBl III 1965, 293; IV 403/62 U vom 29. April 1965, BFH 82, 461, BStBl III 1965, 414). - FG Niedersachsen, 25.04.1995 - VI 545/89
Streit über die hälftige Hinzurechnung von Mietzinsen und Pachtzinsen zum Gewinn …
Dies führt zu einer Vermögensverwaltung auch dann, wenn es sich um die Verpachtung eines Gewerbebetriebes handelt (BFH-Urteil vom 26. November 1964 IV 349/62 U, BStBl III 1965, 293). - BFH, 08.10.1969 - I R 132/67
Pachtzahlungen - Apothekenbetrieb - Pachtweise Nutzung - Wirtschaftsgut des …
Demgegenüber sah der Revisionskläger (das FA) ein Drittel der gezahlten Pachtzinsen (rd. 5 000 DM) als Aufwand für die Überlassung des Apothekenbetriebsrechts an und rechnete die Hälfte dieses Betrages (2 500 DM) -- neben den 941 DM -- gemäß § 8 Nr. 7 GewStG und unter Berufung auf das Urteil des BFH IV 349/62 U vom 26. November 1964 (BFH 82, 129, BStBl III 1965, 293) dem Gewinn des Steuerpflichtigen hinzu.
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