Rechtsprechung
| BFH, 03.03.1965 - IV 106/62 U |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,1538) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einkommensteuerpflichtigkeit einer Gewinnausschüttung aus dem Erlös eines Grundstücksverkaufs an die Bundesstraßenverwaltung zu Autobahnzwecken von einer Forstinteressenschaft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 82, 204
- BStBl III 1965, 319
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 03.11.1961 - VI 42/60 U
Einstufung von Gewinnausschüttungen einer Forstgenossenschaft an ihre Beteiligten …
Auszug aus BFH, 03.03.1965 - IV 106/62 U
Den korporativen Charakter dieser Realgemeinden hatte bereits der VI. Senat des Bundesfinanzhofs betont, der deshalb wie bei den Ausschüttungen der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (§ 20 Abs. 1 Ziff. 1 EStG) Kapitaleinkünfte angenommen hatte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs VI 42/60 U vom 3. November 1961, BStBl 1962 III S. 7, Slg. Bd. 74 S. 15). - BFH, 05.09.1963 - IV 213/58 S
Einkünfte aus Beteiligungen an den Jahnschaften im Bezirk des Olper Forstgesetzes …
Auszug aus BFH, 03.03.1965 - IV 106/62 U
Wie im Urteil des erkennenden Senats IV 213/58 S vom 5. September 1963 (BStBl 1964 III S. 117, Slg. Bd. 78 S. 294) ausgeführt ist, ist aus der Befreiungsvorschrift des § 4 Abs. 1 Ziff. 5 KStG der Schluß zu ziehen, daß das Gesetz die Realgemeinden - um eine solche handelt es sich bei der Forstinteressentschaft X - als Körperschaften ansieht und daß daher die Ausschüttungen bei den Empfängern ihrem Wesen nach Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen, sofern nicht die Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 EStG vorliegen.
- BFH, 01.10.1981 - IV R 147/79
Weidegenossenschaft - Landwirt - Betriebsvermögen - Mitgliedschaftsrecht - …
Denn das veräußerte Weidegrundstück war steuerrechtlich der eGmbH als rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümerin und nicht anteilig den Genossen zuzurechnen (vgl. auch BFH-Urteil vom 3. März 1965 IV 106/62 U, BFHE 82, 204, BStBl III 1965, 319). - BFH, 24.06.1966 - VI 171/65
Steuerpflichtigkeit von Braugeldern
Der IV. Senat des BFH hat die gleiche Rechtsauffassung vertreten für Jahnschaften (Urteil IV 213/58 S vom 5. September 1963, BFH 78, 294, BStBl III 1964, 117) und für Forstinteressentschaften (Urteil IV 106/62 U vom 3. März 1965, BFH 82, 204, BStBl III 1965, 319), bei denen eine ähnliche kapitalmäßige Beteiligung der Berechtigten bestand.
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.