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Rechtsprechung
   BFH, 18.02.1965 - IV 13/63 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,817
BFH, 18.02.1965 - IV 13/63 U (https://dejure.org/1965,817)
BFH, Entscheidung vom 18.02.1965 - IV 13/63 U (https://dejure.org/1965,817)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 1965 - IV 13/63 U (https://dejure.org/1965,817)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 82, 322
  • DB 1965, 916
  • BStBl III 1965, 362
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BFH, 10.06.1975 - VIII R 50/72

    Billigkeitsverfahren - Erheben von Einwendungen - Rechtsmittelverfahren - Treu …

    Es muß weiter beachtet werden, daß die Voraussetzung des dreijährigen Verbleibens in einer in Berlin (West) belegenen Betriebstätte einen zusätzlichen Dauertatbestand bezeichnet, dessen vorzeitige Beendigung rückwirkend zum Erlöschen des zunächst einmal begründeten Anspruchs auf Gewährung einer Investitionszulage führt, also eine Art auflösender Bedingung für die Gewährung der Investitionszulage enthält (so für § 14 Abs. 2 BHG, BFH-Urteil vom 18. Februar 1965 IV 13/63 U, BFHE 82, 322, BStBl III 1965, 362).
  • FG Sachsen, 28.01.1999 - 2 K 74/98

    Anspruch auf Rückzahlung von Investitionszulage als Konkursforderung ; Gewährung …

    Ebenso wie in den Fällen, in denen das Wirtschaftsgut vom Anspruchsberechtigten aus einem lebenden Betrieb in eine andere Betriebsstätte im Fördergebiet überführt oder an einen anderen Steuerpflichtigen veräußert wird, der die weiteren Voraussetzungen des Investitionszulagengesetzes bis zum Ablauf des Dreijahreszeitraumes erfüllt, ist auch hier kaum ein Grund für die Rückforderung des Investitionszulage ersichtlich (vgl. hierzu BFH Urteil vom 18. Februar 1965, IV 13/63 U, BStBl. III 1965, 362;… Zitzmann, Zulagen für Investitionen in den neuen Bundesländern, 5. Auflage, Rn 105 ff., Selder in: Blümich EStG u.a., InvZulG § 2 Rn 44,- vgl. BFH Urteil vom 26. August 1994,III R 75/92, BFH/NV 1995, 545 zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 InvZulG 1986, der zur Beantwortung der Zulagenschädlichkeit auf den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck der Förderung von Forschung und Entwicklung abstellt).
  • FG Schleswig-Holstein, 20.04.2004 - 5 K 244/00
    Allerdings entfällt der Anspruch auf InvZul im Falle der Weiterveräußerung eines subventionierten Wirtschaftsguts grundsätzlich nicht, wenn das verkaufte Wirtschaftsgut bis zum Ablauf der Dreijahresfrist zum Anlagevermögen eines wirtschaftlich aktiven Betriebes bzw. einer wirtschaftlich aktiven Betriebsstätte des Käufers im Fördergebiet gehört (z.B. BFH BStBl III 1965, 362 ;… BFH/NV 1999, 970).
  • BFH, 21.04.1983 - IV R 60/80

    Ermessensüberschreitung - Sonderabschreibung - Zonenrandgebiet - …

    So genügt es nach der Rechtsprechung des BFH zu § 14 BerlinFG (bzw. des insoweit in seinen Voraussetzungen mit § 14 BerlinFG übereinstimmenden § 14 des Berlinhilfegesetzes - BHG - i. d. F. vom 25. März 1959, BStBl I 1959, 195), daß das Wirtschaftsgut mindestens drei Jahre in irgendeiner Berliner Betriebsstätte verbleibt (Urteil vom 18. Februar 1965 IV 13/63 U, BFHE 82, 322, BStBl III 1965, 362); es ist demnach für die Gewährung dieser Steuervergünstigung unschädlich, wenn das Wirtschaftsgut von seinem Ersterwerber (oder Hersteller) innerhalb des Dreijahreszeitraums veräußert und aus seiner Betriebsstätte entfernt wird, sofern es nur in eine andere Berliner Betriebsstätte übergeht (vgl. auch BFH-Urteil vom 21. August 1974 I R 245/72, BFHE 114, 136, BStBl II 1975, 102).
  • BFH, 20.11.1970 - VI R 151/69

    Ausstellungsbus - Berlin (West) - Berliner Betrieb - Berliner Wirtschaft - …

    Zu dem gesetzlichen Dauertatbestand des Verbleibens hat der BFH in zahlreichen Urteilen Stellung genommen (z. B. außer in den von den Beteiligten bezeichneten Entscheidungen auch in den BFH-Urteilen IV 13/63 U vom 18. Februar 1965, BFH 82, 322, BStBl III 1965, 362; IV R 37/67 vom 10. August 1967, BFH 90, 80, BStBl III 1967, 750; VI R 257/67 vom 17. Mai 1968, BFH 92, 390, BStBl II 1968, 569; VI R 46/68 vom 24. Mai 1968, BFH 92, 396, BStBl II 1968, 573; I R 80/68 vom 11. Juni 1969, BFH 96, 82, BStBl II 1969, 516).
  • BFH, 21.08.1974 - I R 245/72

    Erhöhte Absetzung - Versagung - Früherer Eigentümer - Wirtschaftsgut - …

    Wie der BFH im Urteil vom 18. Februar 1965 IV 13/63 U (BFHE 82, 322, BStBl III 1965, 362) ausgeführt habe, habe der Gesetzgeber durch die Gewährung einer erhöhten Absetzung Investitionen in Berlin (West) begünstigen und die Berliner Wirtschaftskraft mit einer mehr oder minder großen Dauerwirkung stärken wollen.
  • BFH, 02.09.1971 - IV R 90/70

    Absetzungen auf Anzahlungen - Wirtschaftsgüter - Anlagevermögen - Anzahlung …

    Der erkennende Senat hat allerdings im Urteil IV 13/63 U vom 18. Februar 1965 (BFH 82, 322, BStBl III 1965, 362), das sich mit der Frage befaßt, ob die Vergünstigung vom anschaffenden Steuerpflichtigen auch dann in Anspruch genommen werden könne, wenn das Wirtschaftsgut vor Ablauf der Dreijahresfrist veräußert werde, aber in einer Berliner Betriebstätte wenn auch eines anderen Unternehmers verbleibe, zum Ausdruck gebracht, daß der die erhöhte Abschreibung in Anspruch nehmende Steuerpflichtige des § 14 Abs. 1 BHG nicht mit dem Steuerpflichtigen identisch zu sein braucht, der das Wirtschaftsgut während des dreijährigen Zeitraums des § 14 Abs. 2 Nr. 2 BHG in einer Berliner Betriebstätte benutzt.
  • BFH, 11.06.1969 - I R 80/68

    Kraftfahrzeuge des Anlagevermögens - Erhöhte Absetzungen - Berlin (West) - …

    Das FG entsprach dem Klageantrag unter Bezugnahme auf die Urteile des BFH IV 13/63 U vom 18. Februar 1965 (BFH 82, 322, BStBl III 1965, 362) und IV R 37/67 vom 10. August 1967 (BFH 90, 80, BStBl III 1967, 750).
  • BFH, 24.05.1968 - VI R 46/68

    Investitionszulage - Dreijahreszeitraum - Anlagevermögen - West-Berliner Betrieb …

    Zutreffend ist in der Entscheidung des BFH IV 13/63 U vom 18. Februar 1965 (BFH 82, 322, BStBl III 1965, 362) ausgeführt, § 14 Abs. 2 BHG spreche nicht von der Betriebstätte des Unternehmens, "das die Anschaffung oder Herstellung vorgenommen habe, sondern von einer in Berlin (West) gelegenen Betriebstätte schlechthin"; deshalb stehe der erhöhten Abschreibung nicht entgegen, wenn das Wirtschaftsgut vor Ablauf der ersten drei Jahre an einen anderen Unternehmer zur Verwendung in seiner in Berlin (West) gelegenen Betriebstätte veräußert werde.
  • BFH, 17.05.1968 - VI R 257/67

    Gewährung einer Investitionszulage - Dreijährige räumliche Bindung - Betrieb - …

    Diese Auslegung der räumlichen Beziehung zu Berlin entspricht auch der Auffassung des IV. Senats des BFH in dem Urteil IV 13/63 U vom 18. Februar 1965 (BFH 82, 322, BStBl III 1965, 362) und des Senators für Finanzen im Erlaß vom 21. April 1961 (Steuer- und Zollblatt für Berlin 1961 S. 315 -- StuZBl. Bln. 1961, 315 --, in Verbindung mit dem Erlaß vom 17. Dezember 1962, Abschn. V Abs. 4 StuZBl. Bln. 1962, 1953).
  • BFH, 21.04.1966 - IV 278/65
  • BFH, 10.08.1967 - IV R 37/67

    Überführung von Wirtschaftsgütern in das Privatvermögen der Gesellschafter einer …

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