Rechtsprechung
| BFH, 09.06.1965 - VI 240/64 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anwendung der Grundsätze der Ehegattenbesteuerung bei der Einkommensteuerveranlagung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 83, 303
- DB 1965, 1570
- BStBl III 1965, 611
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BFH, 15.10.1964 - VI 175/63 U
Wahlrecht zwischen getrennter Veranlagung oder Zusammenveranlagung eines Erben
Auszug aus BFH, 09.06.1965 - VI 240/64 U
Grundsätzlich müssen zwar, wenn ein Ehegatte gestorben ist, dessen Erben entscheiden, ob eine Zusammenveranlagung vorgenommen werden soll (Urteil des Senats VI 175/63 U vom 15. Oktober 1964, BStBl 1965 III S. 86, Slg. Bd. 81 S. 236). - BFH, 15.03.1956 - IV 669/54 U
Gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer von Ehegatten
Auszug aus BFH, 09.06.1965 - VI 240/64 U
Als das Finanzamt ihn auf das Urteil des Bundesfinanzhofs IV 669/54 U vom 15. März 1956 (BStBl 1956 III S. 163, Slg. Bd. 62 S. 438) hingewiesen hatte, beantragten er und seine zweite Ehefrau die Zusammenveranlagung für sich.
- BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81
Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG
In einem späteren Urteil räumte er den Steuerpflichtigen dann ein Wahlrecht ein (BFH, BStBl III 1965 S. 611). - BFH, 06.12.1985 - VI R 56/82
Bei Doppelehe nach marokkanischem Recht Zusammenveranlagung mit zweiter Ehefrau …
Vielmehr muß, wie im Hinblick auf zwei nacheinander bestehender Ehen in einem Veranlagungszeitraum vor Einführung des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG geschehen (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 1956 IV 669/54 U, BFHE 62, 438, BStBl III 1956, 163 einerseits und vom 9. Juni 1965 VI 240/64 U, BFHE 83, 303, BStBl III 1965, 611 andererseits), die bestehende Regelungslücke so ausgefüllt werden, daß unter Würdigung der im Gesetz zum Ausdruck kommenden Vorstellungen und Wertungen die Lösung gesucht wird, die der Gesetzgeber wahrscheinlich gewählt hätte, wenn die Frage in seinen Gesichtskreis getreten wäre. - BFH, 19.07.1972 - I R 164/68
Vereinbarkeit mit Gleichheitssatz - Ermittlung des Gewerbeertrags - Ermittlung …
Eine Lücke im Gesetz setzt voraus, daß das Gesetz unvollständig ist (vgl. Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 2. Aufl., 1969, S. 351; BFH-Urteile VI 240/64 U vom 9. Juni 1965, BFH 83, 303, BStBl III 1965, 611; VI 296/63 vom 28. Januar 1966, BFH 85, 25, BStBl III 1966, 222; IV R 202/67 vom 28. Mai 1968, BFH 92, 555, BStBl II 1968, 650; II 141/65 vom. - BFH, 09.02.1972 - I R 205/66
Keine Gewinnrealisierung bei Umwandlung eines Gewerbebetriebs in einen land- und …
Diese müsse so ausgefüllt werden, daß unter Würdigung der im Gesetz zum Ausdruck gebrachten Vorstellungen und Wertungen die Lösung gesucht werde, die der Gesetzgeber wahrscheinlich gewählt hätte, wenn die Frage in seinen Gesichtskreis getreten wäre (Urteil des BFH VI 240/64 U vom 9. Juni 1965, BFH 83, 303, BStBl III 1965, 611). - BFH, 06.12.1985 - VI R 102/83
Voraussetzungen der Durchführung einer Zusammenveranlagung - Zusammenveranlagung …
Vielmehr muß, wie im Hinblick auf zwei nacheinander bestehenden Ehen in einem Veranlagungszeitraum vor Einführung des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG geschehen (vgl. BFH-Urteile vom 15. März 1956 VI 669/54 U, BFHE 62, 438, BStBl III 1956, 163 einerseits, und vom 9. Juni 1965 VI 240/64 U, BFHE 83, 303, BStBl III 1965, 611 andererseits), die bestehende Regelungslücke so ausgefüllt werden, daß unter Würdigung der im Gesetz zum Ausdruck kommenden Vorstellungen und Wertungen die Lösung gesucht wird, die der Gesetzgeber wahrscheinlich gewählt hätte, wenn die Frage in seinen Gesichtskreis getreten wäre.
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