Rechtsprechung
| BFH, 28.01.1966 - VI 296/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 85, 25
- DB 1966, 608
- BStBl III 1966, 222
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 17.03.1961 - VI 115/60 S
Auslegung von Lücken in Steuergesetzen - Zusammenveranlagung von Ehegatten zur …
Auszug aus BFH, 28.01.1966 - VI 296/63
Liegt aber eine Lücke im Gesetz vor, so ist sie von den Steuergerichten so auszufüllen, wie nach dem Sinnzusammenhang des Gesetzes und dem sonst erkennbaren Willen des Gesetzgebers dieser wahrscheinlich die Frage geregelt hätte, wenn sie in seinen Gesichtskreis getreten wäre (Urteil des Senats VI 115/60 S vom 17. März 1961, BStBl 1961 III S. 346, Slg. Bd. 73 S. 213).
- BGH, 06.12.1979 - VII ZR 19/79
Pflichten - Steuerberater - Güterstand
Da Ehegatten, die Gütergemeinschaft vereinbart haben, nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG gemeinsam als Unternehmer eines zum Gesamtgut gehörenden Gewerbebetriebes zu behandeln sind (Betrieb 1966, 608), hatte er auch den Güterstand seines Auftraggebers zu ermitteln. - BFH, 19.07.1972 - I R 164/68
Vereinbarkeit mit Gleichheitssatz - Ermittlung des Gewerbeertrags - Ermittlung …
Eine Lücke im Gesetz setzt voraus, daß das Gesetz unvollständig ist (vgl. Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 2. Aufl., 1969, S. 351; BFH-Urteile VI 240/64 U vom 9. Juni 1965, BFH 83, 303, BStBl III 1965, 611; VI 296/63 vom 28. Januar 1966, BFH 85, 25, BStBl III 1966, 222; IV R 202/67 vom 28. Mai 1968, BFH 92, 555, BStBl II 1968, 650; II 141/65 vom. - BFH, 19.07.1973 - I B 27/73
Feststellungsbescheid - Steuermeßbescheid - Aussetzung der Vollziehung - …
d) Die Gesetzeslücke ist so auszufüllen, wie der Gesetzgeber nach dem Sinnzusammenhang des Gesetzes und nach seinem sonst erkennbaren Willen die zu entscheidende Frage wahrscheinlich geregelt hätte, wenn sie in seinen Gesichtskreis getreten wäre (vgl. BFH-Urteil vom 28. Januar 1966 VI 296/63, BFHE 85, 25, BStBl III 1966, 222).
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