Rechtsprechung
| BFH, 02.02.1967 - V B 1/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Mitteilungspflicht hinsichtlich der Bedenken des Gerichts gegen die Zulässigkeit oder Begründetheit der Nichtzulassungsbeschwerde gegenüber dem Beschwerdeführer im Falle einer ablehnenden Entscheidung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 88, 40
- BStBl III 1967, 266
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 15.07.1966 - VI B 2/66
Auszug aus BFH, 02.02.1967 - V B 1/66
Diese ist nur dann zu bejahen, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebende Rechtsfrage das Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Rechtsprechung und Fortentwicklung des Rechts berührt und wenn sie durch die Rechtsprechung des BFH bisher abschließend nicht geklärt ist (vgl. Beschlüsse VI B 2/66 vom 15. Juli 1966, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 86 S. 708 - BFH 86, 708 -, BStBl III 1966, 628, und VII B 3/66 vom 20. September 1966, BFH 86, 791, BStBl III 1966, 653; Ziemer-Birkholz, Finanzgerichtsordnung, Tz. 18 zu § 115). - BFH, 01.12.1966 - V 226/64
Verkauf eines Fernlastzuges unter Verzicht auf die Konzession zugunsten des …
Auszug aus BFH, 02.02.1967 - V B 1/66
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß der Senat die Übertragung eines Rechts, Verfilmungsrechts an einem Roman, nicht als Veräußerung eines gesondert geführten Betriebs angesehen hat (Urteil V 209/61 vom 14. Mai 1964, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1965 S. 137), ebenso nicht die Überlassung einer Konzession für den Güterfernverkehr, bei deren Übertragung sogar der genehmigte Lastzug mitübereignet wurde (vgl. das Urteil V 226/64 vom 1. Dezember 1966, BFH 87, 366, BStBl III 1967, 161). - BFH, 20.09.1966 - VII B 3/66
Auszug aus BFH, 02.02.1967 - V B 1/66
Diese ist nur dann zu bejahen, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebende Rechtsfrage das Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Rechtsprechung und Fortentwicklung des Rechts berührt und wenn sie durch die Rechtsprechung des BFH bisher abschließend nicht geklärt ist (vgl. Beschlüsse VI B 2/66 vom 15. Juli 1966, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 86 S. 708 - BFH 86, 708 -, BStBl III 1966, 628, und VII B 3/66 vom 20. September 1966, BFH 86, 791, BStBl III 1966, 653; Ziemer-Birkholz, Finanzgerichtsordnung, Tz. 18 zu § 115).
- BFH, 18.01.1968 - V B 45/67
Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeführer - Verletzung …
Dabei genügt es nicht, daß die Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den der Beschwerde zugrunde liegenden Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat; diese Voraussetzung ist vielmehr nur dann erfüllt, wenn die Rechtssache eine höchstrichterlich bisher noch nicht geklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher, d. h. allgemeiner Bedeutung aufwirft" (Bundesverwaltungsgericht a. a. O., vgl. dazu auch den in der Stellungnahme des Beschwerdegegners genannten Beschluß des erkennenden Senats V B 1/66 vom 2. Februar 1967, BFH 88, 40, BStBl III 1967, 266). - BFH, 21.06.1968 - III B 58/67
Besonderheiten des Bewertungsrechts - Streitwert - Rechtsschutzinteresse - …
Sie ist zu bejahen, wenn die für die Beurteilung des Streitfalles maßgebende Rechtsfrage das Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Rechtsprechung und Fortentwicklung des Rechts berührt und wenn sie durch die Rechtsprechung des BFH bisher abschließend nicht geklärt ist (z. B. BFH-Beschlüsse V B 1/66 vom 2. Februar 1967, BFH 88, 40, BStBl III 1967, 266, und III B 20/66 vom 3. März 1967, BFH 88, 280, BStBl III 1967, 370). - BFH, 18.05.1977 - II B 9/77
Haftung des Ersterwerbers von Gesellschaftsrechten - Gesellschaftssteuer - …
Der Rechtssache kommt keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. dazu Entscheidung des BFH vom 2. Februar 1967 V B 1/66, BFHE 88, 40, BStBl III 1967, 266) zu. - BFH, 16.07.1986 - II B 58/86
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …
Der Senat verweist dazu auf die Entscheidungen des BFH vom 2. Februar 1967 V B 1/66 (BFHE 88, 40, BStBl III 1967, 266) und vom 24. Juni 1969 II B 2/68 (BFHE 96, 155, BStBl II 1969, 663).
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