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Rechtsprechung
   BFH, 28.09.1967 - IV 291/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1150
BFH, 28.09.1967 - IV 291/65 (https://dejure.org/1967,1150)
BFH, Entscheidung vom 28.09.1967 - IV 291/65 (https://dejure.org/1967,1150)
BFH, Entscheidung vom 28. September 1967 - IV 291/65 (https://dejure.org/1967,1150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt für die Aktivierung eines Anspruchs auf Ausfuhrvergütung oder Ausfuhrhändlervergütung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 69
  • DB 1968, 200
  • BStBl III 1967, 763
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.01.1963 - IV 335/59 S

    Pflicht zur Aktivierung von Provisionsansprüchen eines Handelsvertreters

    Auszug aus BFH, 28.09.1967 - IV 291/65
    Das ist aber immer, und zwar auch bei dem erst in der Entstehung begriffenen Anspruch (vgl. die BFH-Urteile I 259/61 S vom 15. Januar 1963, BFH 76, 699, BStBl 1963 256, und IV 335/59 S vom 17. Januar 1963, BFH 76, 702, BStBl III 1963, 257) dann der Fall, wenn sich die Anwartschaft genügend konkretisiert hat und bei einer Veräußerung des Betriebs bei der Festsetzung des Kaufpreises Berücksichtigung finden würde, bei einem Anspruch auf Ausfuhrhändlervergütung also, wenn die Ausfuhrlieferung bewirkt ist und somit der Anspruch, dessen Realisierung sich kein Kaufmann vernünftigerweise entgehen läßt, wird erhoben werden können, es sei denn, daß die Zahlung nicht eingeht.
  • BFH, 15.01.1963 - I 259/61 S

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Aktivierung des Provisionsanspruchs eines …

    Auszug aus BFH, 28.09.1967 - IV 291/65
    Das ist aber immer, und zwar auch bei dem erst in der Entstehung begriffenen Anspruch (vgl. die BFH-Urteile I 259/61 S vom 15. Januar 1963, BFH 76, 699, BStBl 1963 256, und IV 335/59 S vom 17. Januar 1963, BFH 76, 702, BStBl III 1963, 257) dann der Fall, wenn sich die Anwartschaft genügend konkretisiert hat und bei einer Veräußerung des Betriebs bei der Festsetzung des Kaufpreises Berücksichtigung finden würde, bei einem Anspruch auf Ausfuhrhändlervergütung also, wenn die Ausfuhrlieferung bewirkt ist und somit der Anspruch, dessen Realisierung sich kein Kaufmann vernünftigerweise entgehen läßt, wird erhoben werden können, es sei denn, daß die Zahlung nicht eingeht.
  • BFH, 04.12.1958 - IV 310/57 U

    Aktivierung des Umsatzsteuervergütungsanspruchs

    Auszug aus BFH, 28.09.1967 - IV 291/65
    Entstanden sei der Anspruch nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) IV 310/57 U vom 4. Dezember 1958 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 68 S. 284 - BFH 68, 284 -, BStBl III 1959, 112), sobald alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt seien, an die das Gesetz die Entstehung des Anspruchs knüpfe.
  • BFH, 31.08.2011 - X R 19/10

    Zeitpunkt der Aktivierung zuvor vom FA bestrittener Steuererstattungsansprüche …

    Maßgebend ist bei einem erst in der Entstehung begriffenen Anspruch vielmehr, ob sich die Anwartschaft genügend konkretisiert hat und im Falle einer Betriebsveräußerung von den Vertragsparteien bei der Bemessung des Kaufpreises berücksichtigt würde (BFH-Urteil vom 28. September 1967 IV 291/65, BFHE 90, 69, BStBl III 1967, 763, betr.

    Rn. 41 Hierzu hat der BFH bereits ausgeführt, für die Aktivierung eines Steuererstattungsanspruchs genüge es, wenn der Anspruch, dessen Realisierung sich kein Kaufmann vernünftigerweise entgehen lasse, erhoben werden könne (Urteil in BFHE 90, 69, BStBl III 1967, 763).

  • BFH, 12.05.1993 - XI R 1/93

    Aktivierung von Vorsteuer-Ansprüchen vor Vorlage einer berichtigten Rechnung

    In vergleichbarer Weise hat der IV. Senat durch Urteil vom 28. September 1967 IV 291/65 (BFHE 90, 69, BStBl III 1967, 763) entschieden, daß der Anspruch auf Ausfuhr- oder Ausfuhrhändlervergütung bereits in dem Zeitpunkt zu aktivieren sei, in dem der Steuerpflichtige die Ausfuhrlieferung bewirkt habe.
  • FG München, 02.04.2014 - 1 K 1807/10

    Zur bilanziellen Behandlung einer Schlusszahlung im Rahmen eines Medienfonds

    Maßgebend ist bei einem erst in der Entstehung begriffenen Anspruch vielmehr, ob sich die Anwartschaft genügend konkretisiert hat und im Falle einer Betriebsveräußerung von den Vertragsparteien bei der Bemessung des Kaufpreises berücksichtigt würde (BFH-Urteil vom 28. September 1967 IV 291/65, BStBl III 1967, 763, betr.
  • FG München, 17.06.2016 - 1 K 266/12

    Anforderungen an die bilanzielle Behandlung einer Schlusszahlung im Rahmen eines …

    Maßgebend ist bei einem erst in der Entstehung begriffenen Anspruch vielmehr, ob sich die Anwartschaft genügend konkretisiert hat und im Falle einer Betriebsveräußerung von den Vertragsparteien bei der Bemessung des Kaufpreises berücksichtigt würde (vgl. BFH-Urteil vom 28. September 1967 IV 291/65, BFHE 90, 69, BStBl III 1967, 763, betr.
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2019 - 3 K 972/14

    Keine Bindung des Steuerpflichtigen an einen vom FA in einer Prüferbilanz …

    Maßgebend ist bei einem erst in der Entstehung begriffenen Anspruch vielmehr, ob sich die Anwartschaft genügend konkretisiert hat und im Falle einer Betriebsveräußerung von den Vertragsparteien bei der Bemessung des Kaufpreises berücksichtigt würde (BFH-Urteil vom 28. September 1967 IV 291/65, BFHE 90, 69, BStBl III 1967, 763, betr.
  • FG Hessen, 19.01.2021 - 8 K 1612/17

    Ablaufhemmung bei Verfahrensfehlern in der Außenprüfung

    Maßgebend ist bei einem erst in der Entstehung begriffenen Anspruch vielmehr, ob sich die Anwartschaft genügend konkretisiert hat und im Falle einer Betriebsveräußerung von den Vertragsparteien bei der Bemessung des Kaufpreises berücksichtigt würde (BFH, Urteil vom 28. September 1967, IV 291/65, BFHE 90, 69, BStBl III 1967, 763, betr.
  • FG Münster, 14.05.2019 - 2 K 3371/18

    Einkommensteuer - Zur Fremdüblichkeit einer Gewinnverteilungsabrede innerhalb …

    Maßgebend ist bei einem erst in der Entstehung begriffenen Anspruch vielmehr, ob sich die Anwartschaft genügend konkretisiert hat und im Falle einer Betriebsveräußerung von den Vertragsparteien bei der Bemessung des Kaufpreises berücksichtigt würde (BFH-Urteil vom 28. September 1967 IV 291/65, BFHE 90, 69, BStBl III 1967, 763, betr.
  • BFH, 27.11.1968 - I 104/65

    Hausmakler - Gebührenanspruch - Vermittlung eines Grundstückskaufvertrags - …

    Das ist bei einem erst in der Entstehung begriffenen Anspruch anzunehmen, wenn sich die Anwartschaft genügend konkretisiert hat und im Falle einer Betriebsveräußerung bei der Festsetzung des Kaufpreises Berücksichtigung finden würde (…vgl. Urteile des BFH I 259/61 S, a. a. O.; IV 335/59 S vom 17. Januar 1963, BFH 76, 702, BStBl III 1963, 257; IV 291/65 vom 28. September 1967, BFH 90, 69, BStBl III 1967, 763, und IV 187/64 vom 14. März 1968, BFH 92, 207, BStBl II 1968, 518).
  • BFH, 28.09.1967 - IV R 284/66

    Aktivierungspflicht für geringfügige Forderungen

    Der Senat entschied in dem Urteil IV 291/65 vom heutigen Tage (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 90, S. 69 - BFH 90, 69 -), daß Ansprüche auf Ausfuhrvergütung und Ausfuhrhändlervergütung immer im Zeitpunkt der Bewirkung der Ausfuhr zu aktivieren sind, und zwar selbst dann, wenn die Vergütung nach vereinnahmten Entgelten gewählt wurde.
  • BFH, 14.03.1969 - III R 55/68

    Ansetzbarkeit von Umsatzsteuervergütungsansprüchen bei der …

    Im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) IV 291/65 vom 28. September 1967 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 90 S. 69 - BFH 90, 69 -, BStBl III 1967, 763) werde hervorgehoben, daß für die Geltendmachung des Anspruchs die Bewirkung der Ausfuhrlieferung entscheidend sei.
  • BFH, 14.03.1968 - IV 187/64

    Aktivierungspflicht eines Tabakwarenherstellers von erwarteten Ansprüchen auf …

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