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| BFH, 14.11.1967 - II 93/63 |
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Papierfundstellen
- BFHE 91, 130
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BFH, 14.11.1967 - II 166/63
Nachforderung einer höheren Grunderwerbsteuer wegen späterer Besoldungserhöhung
Auszug aus BFH, 14.11.1967 - II 93/63
Wie in den Urteilen II 166/63 vom 14. November 1967 (BFH 90, 241) und II R 27/67 vom 14. November 1967 (BFH 90, 245) des näheren dargelegt ist, hat die beamtengehaltsbezogene Wertsicherungsklausel einer im Kaufvertrag vereinbarten lebenslänglichen Rente keinen Einfluß auf deren Bewertung an dem für die Grunderwerbsteuer maßgebenden Stichtag und berechtigt auch nicht zur nachträglichen Erhöhung der Grunderwerbsteuer. - BFH, 14.11.1967 - II R 27/67
Beamtengehalt - Wertsicherungsklausel - Grundstücksveräußerungsvertrag - …
Auszug aus BFH, 14.11.1967 - II 93/63
Wie in den Urteilen II 166/63 vom 14. November 1967 (BFH 90, 241) und II R 27/67 vom 14. November 1967 (BFH 90, 245) des näheren dargelegt ist, hat die beamtengehaltsbezogene Wertsicherungsklausel einer im Kaufvertrag vereinbarten lebenslänglichen Rente keinen Einfluß auf deren Bewertung an dem für die Grunderwerbsteuer maßgebenden Stichtag und berechtigt auch nicht zur nachträglichen Erhöhung der Grunderwerbsteuer.
- BFH, 25.06.1974 - VIII R 163/71
Abzinsung - Kaufpreisraten - Ausschluß der Verzinsung - Notarieller Kaufvertrag - …
Für die Besteuerung der Gegenleistung ist nicht maßgebend, was die Vertragsparteien als Kaufpreis bezeichnen, sondern was nach dem Inhalt des Vertrages der Käufer als Kaufpreis tatsächlich zu erbringen hat (vgl. insbesondere die zur Grunderwerbsteuer ergangenen Urteile des BFH vom 26. April 1972 II R 188/71, BFHE 106, 236, und vom 14. November 1967 II 93/63, BFHE 91, 130). - BFH, 01.10.1975 - II R 84/70
Bestimmung der Gegenleistung - Kaufpreis - Vertragsinhalt - Übernahme einer …
Für die Bestimmung der Gegenleistung ist nicht maßgebend, was die Vertragschließenden als Kaufpreis bezeichnen, sondern was nach dem Inhalt des Vertrags der Käufer als Gegenleistung (Kaufpreis) zu erbringen hat (BFHE 91, 130; 106, 236).Für die Bestimmung des Kaufpreises als Teil der Gegenleistung im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1940 ist nicht maßgebend, was die Vertragschließenden als Kaufpreis bezeichnen, sondern was nach dem Inhalt des Vertrags der Käufer als Kaufpreis zu erbringen hat (Urteile des BFH vom 14. November 1967 II 93/63, BFHE 91, 130 [131], und vom 26. April 1972 II R 188/71, BFHE 106, 236 [238]).
- BFH, 02.03.1971 - II 64/65
Zinsforderung - Verjährung - Uneinbringlichkeit - Bewertung der Gegenleistung - …
- BFH, 03.12.1969 - II 162/65
Darlehnsgeber als Gesellschafter - Zeitpunkt der Hingabe - Voraussetzungen der …
Dem Urteil II 67/60 ist jedoch darin beizutreten, daß für subjektive oder subjektiv bestimmbare Momente nicht die unter Umständen fehlgehende Bezeichnung der Beteiligten, sondern deren Abreden und der hinter ihnen stehende Wille, also die wirklichen Planungen maßgebend sind (vgl. zur Grunderwerbsteuer Urteile II 93/63 vom 14. November 1967, BFH 91, 130, und II R 11, 12/67 vom 5. August 1969, BFH 96, 491 [493]). - BFH, 25.02.1975 - VIII R 19/70
Abzinsung - Betriebliche Verbindlichkeit - Jährliche Zinsanforderungen - …
Es muß zwischen dem Kaufpreis als Berechnungsfaktor für die Raten und dem -- durch Abzinsung zu ermittelnden -- Kaufpreis als Gegenwert für die erworbenen Wirtschaftsgüter unterschieden werden (vgl. auch die zur Grunderwerbsteuer ergangenen Urteile des BFH vom 26. April 1972 II R 188/71, BFHE 106, 236, und vom 14. November 1967 II 93/63, BFHE 91, 130). - BFH, 09.06.1970 - II 39/65
Befreiung von der Zahlung der Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines unbebauten …
In dem dort entschiedenen Falle war aber der von der eigenen rechtlichen Qualifikation des Vertragsschließenden abweichende wirkliche Vertragswille (vgl. BFH-Urteil II 149/63 vom 21. Dezember 1966, BFH 87, 458 [460], BStBl III 1967, 189) aus deren rechtsgeschäftlichen Erklärungen zu erschließen (vgl. BFH-Urteile II 93/63 vom 14. November 1967, BFH 91, 130 [131]; II R 11-12/67, BFH 96, 491 [493], BStBl II 1969, 689), während hier das im Vertrag mit Rechtsfolgewillen Erklärte genau die im Vertrag gewählte Bezeichnung "Kauf" - und nur diese - rechtfertigt. - BFH, 26.04.1972 - II R 188/71 Maßgebend ist also nicht, was die Vertragschließenden als Kaufpreis bezeichnen, sondern was nach dem Inhalt des Vertrages der Käufer als Kaufpreis zu erbringen hat (BFH-Urteil II 93/63 vom 14. November 1967, BFH 91, 130 (131)).
- BFH, 15.12.1970 - II 96/65
Steuerbefreiung - Begünstigter Teil des Erwebs - Begünstigte Fläche - …
Demzufolge muß auch hier die Regel Platz greifen, daß es für die Besteuerungsgrundlage des § 11 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG nicht darauf ankommt, was die Parteien als Kaufpreis bezeichnen, sondern allein darauf, was sie im Sinne des § 433 Abs. 2 BGB als Kaufpreis vereinbaren (BFH-Urteil II 93/63 vom 14. November 1967, BFH 91, 130 [131]); davon abweichende Berechnungsgrundlagen sind unerheblich (…BFH-Urteil II 93/63 und II R 41/67, je a. a. O.). - BFH, 05.08.1969 - II R 11/67
Bürgerlich-rechtliche Qualifikation - Vertragsklausel - Rechtsfolgewille - …
Nur der Rechtsfolgewille der Beteiligten ist für das Gericht verbindlich, nicht aber die mehr oder minder geschickte rechtliche Qualifikation, welche die Beteiligten ihren Erklärungen gegeben haben (vgl. Urteil II 93/63 vom 14. November 1967, BFH 91, 130). - BFH, 11.07.1973 - II R 113/67
Grundstückskaufpreis - Quadratmeterpreis - Steuerpflichtige Gegenleistung
Für die Besteuerungsgrundlage des § 11 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG kommt es jedoch nicht darauf an, was sie als Kaufpreis bezeichnen, sondern allein darauf, was sie im Sinne des § 433 Abs. 2 BGB als Kaufpreis vereinbaren (Urteile des BFH vom 14. November 1967 II 93/63, BFHE 91, 130; vom 15. Dezember 1970 II 96--97/65, BFHE 101, 558, BStBl II 1971, 370, und vom 26. April 1972 II R 188/71, BFHE 106, 236) und das ist bei einem einheitlichen Kauf der Gesamtpreis. - BFH, 02.10.1970 - III R 93/66
Satzung eines Versicherungsvereins - Garantiefonds - Dauer der Mitgliedschaft - …
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