Rechtsprechung
| BFH, 08.03.1968 - VI R 175/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer angemessenen Verzinsung des im Grundstück angelegten Kapitals bei Bemessung des Mietwerts eines an ein Vorstandsmitglied einer AG vermieteten Einfamilienhauses
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 92, 8
- NJW 1968, 2031 (Ls.)
- DB 1968, 1102
- BStBl II 1968, 435
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BFH, 08.09.1961 - VI 31/61 U
Steuerliche Erfassung des vergünstigten Überlassung von Werkswohnungen an …
Auszug aus BFH, 08.03.1968 - VI R 175/66
Außerdem sei nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) VI 31/61 U vom 8. September 1961 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 73 S. 606 - BFH 73, 606 -, BStBl III 1961, 487) für Werkswohnungen nicht die Kostenmiete, sondern die Marktmiete anzusetzen.
- BFH, 19.04.1972 - I R 62/70
Überlassung eines Einfamilienhauses - Nutzung durch Gesellschafter - Verdeckte …
Dem stehe nicht entgegen, daß die Steuerpflichtige an Erwerb und Ausbau des Grundstücks ein eigenes Interesse (Verfolgung von Repräsentationszwecken) gehabt habe; wie mit Urteil des BFH VI R 175/66 vom 8. März 1968 (BFH 92, 8, BStBl II 1968, 435) entschieden, rechtfertige die Tatsache, daß das Haus nicht allein privaten Wohnbedürfnissen diene, eine Minderung des Nutzungswerts in aller Regel nicht.Es sei deshalb mit der Entscheidung des BFH VI R 175/66 (…a. a. O.) von der Kostenmiete auszugehen, zu deren Ermittlung es der Anhörung eines Sachverständigen nicht bedurft habe.
Dabei sei der gemeine Wert der erzielbare Erlös (BFH-Urteil VI 71/64 U vom 16. Juli 1965, BFH 83, 325, BStBl III 1965, 618), nicht aber in jedem Falle jener vom FG als Kostenmiete bezeichnete Betrag, der dem Vermieter eine angemessene Verzinsung seines investierten Kapitals garantiere (BFH-Urteil VI R 175/66, a. a. O).
a) Wenn das FG -- unter bezug auf das BFH-Urteil VI R 175/66, a. a. O. -- im Streitfalle den Wert der verdeckten Zuwendung mit einem Betrag angenommen hat, der der Steuerpflichtigen neben der Erstattung des Wertverzehrs (AfA) und der laufenden Nebenkosten eine 4 v. H. betragende Verzinsung des von ihr in Erwerb und Ausbau des Hauses investierten Kapitals sichert, so ist dieser Betrag als die obere Grenze des Schätzungsrahmens anzusehen und als die Gewinnung eines Ausgangspunkts für den gesuchten Wert der Nutzung nicht zu beanstanden.
Es ist indes bei Übernahme der Ausführungen dieses Urteils zur Bestimmung einer verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 2 KStG zu berücksichtigen, daß dem so ermittelten Mietzins als dem höchstmöglichen Wert der Nutzung (im Falle des Urteils VI R 175/66, a. a. O., 18 576 DM im Jahr) auch ein niedrigster Wert der Nutzung gegenübersteht, der in etwa durch den Betrag bestimmt wird, der durch Fremdvermietung äußerstenfalls nach erzielbar ist.
- BFH, 10.08.1972 - VIII R 82/71
Wohngrundstück - Bewertung als Einfamilienhaus - Nutzungswert - …
Die in der neueren BFH-Rechtsprechung anerkannte Errechnung des Nutzungswerts anhand des Anschaffungs- bzw. Herstellungsaufwands und der Unterhaltskosten (Kostenmiete) kommt nur mehr hilfsweise in Betracht, vor allem wenn sich die Marktmiete nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten feststellen läßt (Entscheidungen VI R 175/66 vom 8. März 1968, BFH 92, 8, BStBl II 1968, 435; VI R 336/67 vom 12. September 1969, BFH 96, 527, BStBl II 1969, 727; VI R 17/67). - BFH, 26.06.1970 - VI R 193/67
Erfindervergütung - Alleinaktionär - Vorstandsvorsitzender einer AG - …
Einkommensteuerrechtlich werden jedoch die Bezüge, die ein Vorstandsmitglied einer AG als solches erhält, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gerechnet (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z. B. das Urteil des Senats VI R 175/66 vom 8. März 1968, BFH 92, 8, BStBl II 1968, 435; siehe auch Herrmann-Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 19 EStG Anm. 17, Stichwort: Leitende Angestellte).
- BFH, 13.12.1974 - III R 82/73
Abweichung der üblichen Miete von der vereinbarten Miete um mehr als 20 v. H. …
Es trifft zu, daß der VI. und der VIII. Senat des BFH in ihren Entscheidungen vom 8. März 1968 VI R 175/66 (BFHE 92, 8, BStBl II 1968, 435) und VIII R 82/71 eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals bzw. des Eigenkapitals in Höhe von 4 v. H. angenommen haben. - BFH, 10.08.1972 - VIII R 80/69
Wohnung - Gesamte Grundstück - Unbebaute Grundstücksflächen - Räumlicher …
Die in der neueren BFH-Rechtsprechung anerkannte Errechnung des Nutzungswerts anhand des Anschaffungs- bzw. Herstellungsaufwands und der Unterhaltskosten (Kostenmiete) kommt nur mehr hilfsweise in Betracht, vor allem wenn sich die Marktmiete nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten feststellen läßt (Entscheidungen VI R 175/66 vom 8. März 1968, BFH 92, 8, BStBl II 1968, 435; VI R 336/67 vom 12. September 1969, BFH 96, 527, BStBl II 1969, 727; VI R 17/67). - FG Köln, 24.08.2000 - 7 K 2853/94
Sachbezüge - Bewertung von als Sachbezüge gewährten Unikaten
Im Urteil vom 8. März 1968 (VI R 175/66, BStBl II 1968, 435 [436]) hat der BFH ferner ausgeführt, daß für die Überlassung eines besonders aufwendigen Einfamilienhauses an das Vorstandsmitglied einer AG zu Repräsentationszwecken ein Marktpreis nicht existiere und der Wert nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG im Wege der Schätzung ermittelt werden müsse. - BFH, 26.07.1977 - VIII R 83/76
Körperbehinderung - Besondere Gestaltung der eigengenutzten Wohnung - Eigenes …
Unter diesen Umständen (Fehlen vergleichbarer Wohnungen) bietet die nach der Zweiten Berechnungsverordnung zu ermittelnde Kostenmiete der eigenen Wohnung einen brauchbaren Schätzungsanhalt für deren Nutzungswert (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. auch Entscheidungen vom 8. März 1968 VI R 175/66, BFHE 92, 8, BStBl II 1968, 435; vom 12. September 1969 VI R 336/67, BFHE 96, 527, BStBl II 1969, 727; vom 17. Oktober 1969 VI R 17/67, BFHE 97, 117, BStBl II 1970, 60). - BFH, 25.04.1972 - VIII R 138/70
Einfamilienhaus - Grundfläche - Anwendbarkeit der EinfHaus-VO - Grundstückgröße - …
Die in der neueren Rechtsprechung des BFH anerkannte Errechnung des Nutzungswerts anhand des Anschaffungs- bzw. Herstellungsaufwands und der Unterhaltskosten (Kostenmiete) kommt nur mehr hilfsweise in Betracht, vor allem wenn sich die Marktmiete nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten feststellen läßt (BFH-Entscheidungen VI R 175/66 vom 8. März 1968, BFH 92, 8, BStBl II 1968, 435; VI R 336/67 vom 12. September 1969, BFH 96, 527, BStBl II 1969, 727). - BFH, 17.10.1969 - VI R 17/67
Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung des Vermieters im eigenen Mietwohnhaus
In anderen Fällen tritt der Schätzungscharakter dieser Feststellung dadurch deutlich zutage, daß alle wertbeeinflussenden Umstände bei der Ermittlung des Nutzungswertes zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Urteil VI R 175/66 vom 8. März 1968 BFH 92, 8, BStBl II 1968, 435). - BFH, 02.10.1968 - VI R 64/68
Anrechnung eines Mietvorteils auf Grund einer verbilligten Dienstwohnung auf den …
Wer eine ihm kostenlos überlassene Wohnung nutzt, hat nun einmal den entsprechenden Vorteil, mag er ihn wünschenswert finden oder nicht (vgl. auch das Urteil des Senats VI R 175/66 vom 8. März 1968, BFH 92, 8, BStBl II 1968, 435, das die Zurechnung und Bewertung der Nutzung eines angeblich nur im Interesse des Arbeitgebers bezogenen Einfamilienhauses betrifft). - BFH, 12.09.1969 - VI R 336/67
Einfamilienhaus - Inhaber des Nießbrauchs - Selbstnutzung - Nutzungswert - …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".