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Rechtsprechung
   BFH, 22.03.1968 - VI R 305/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1414
BFH, 22.03.1968 - VI R 305/66 (https://dejure.org/1968,1414)
BFH, Entscheidung vom 22.03.1968 - VI R 305/66 (https://dejure.org/1968,1414)
BFH, Entscheidung vom 22. März 1968 - VI R 305/66 (https://dejure.org/1968,1414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung der Wohnungsbauprämien bei teilweiser prämienschädlicher Verwendung des Geldes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 92, 82
  • NJW 1968, 2032
  • BStBl II 1968, 510
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.03.1968 - VI R 293/66

    Bausparvertrag - Ablauf der Sperrfrist - Erlangung eines Kredits - …

    Auszug aus BFH, 22.03.1968 - VI R 305/66
    Wie der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil VI R 293/66 vom 22. März 1968 dargelegt hat, führt aber eine teilweise schädliche Verwendung der erhaltenen Mittel zu einer teilweisen Rückzahlung der erhaltenen Wohnungsbauprämie nur, wenn die bis zur Beleihung geleisteten Beiträge über den prämienschädlich verwendeten Beträgen liegen.
  • BFH, 22.03.1968 - VI R 49/67

    Bausparvertrag - Abtretung der Rechte - Bankkredit - Auffüllung der Bausparsumme …

    Auszug aus BFH, 22.03.1968 - VI R 305/66
    Diese Voraussetzung ist hier nicht für den gesamten Beleihungsbetrag gegeben; denn es wurden nur 16 000 DM in dieser Weise verwendet, während die restlichen 4 000 DM in schädlicher Weise verwendet worden sind, wie der Senat im einzelnen in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil VI R 49/67 vom 22. März 1968 dargelegt hat.
  • BFH, 11.10.1989 - X R 31/86

    Rückzahlung zu Unrecht gewährter Wohnungsbauprämien

    Übersteigen die aufgrund der Beleihung empfangenen Beträge die Summe der bis zur Beleihung angesparten Beträge und werden die empfangenen Beträge für prämienschädliche Zwecke verwendet, so entfällt die Prämienbegünstigung nicht nur für die bisher erbrachten Sparleistungen, sondern bis zur Höhe der aufgrund der Beleihung empfangenen Beträge auch für spätere Sparleistungen (BFH-Urteile vom 22. März 1968 VI R 49/67 , BFHE 91, 507, BStBl II 1968, 404; vom 22. März 1968 VI R 305/66, BFHE 92, 82, BStBl II 1968, 510).
  • BFH, 29.11.1973 - VI R 25/73

    Prämienbegünstigung von Bausparbeiträgen, die nach "Nullbeleihung" der Ansprüche …

    Da das Gesetz jedoch nur dann ausnahmsweise von der Einhaltung der Sperrfrist absehe, wenn die an sich prämienschädliche Verwendung unmittelbar dem Wohnungsbau diene, könne eine derartig eindeutig nur mittelbare Verwendung nicht als prämienunschädlich angesehen werden (vgl. Urteile des BFH vom 22. März 1968 VI R 293/66, BFHE 91, 504, BStBl II 1968, 402; vom 22. März 1968 VI R 49/67, BFHE 91, 507, BStBl II 1968, 404, und vom 22. März 1968 VI R 305/66, BFHE 92, 82, BStBl II 1968, 510).
  • BFH, 05.05.1972 - VI R 87/69

    Zinsen aus Bausparguthaben gehören auch bei Auffüllungskredit zu den begünstigten …

    Der Senat hat bereits in den Urteilen VI R 49/67 (…a. a. O.) und VI R 305/66 vom 22. März 1968 (BFH 92, 82, BStBl II 1968, 510) dargelegt, daß begünstigte Bausparleistungen nicht im Wege der Auffüllung von Sparguthaben durch Aufnahme eines Kredits unter Abtretung der Rechte aus dem Bausparvertrag erbracht werden können.
  • BFH, 04.06.1969 - VI R 276/67

    Versagung einer Tatbestandsberichtigung - Revision - Unrichtiger Tatbestand - …

    Bereits in dem Urteil des Senats VI R 305/66 vom 22. März 1968 (BFH 92, 82, BStBl II 1968, 510) ist ausgeführt, daß die erhaltenen Wohnungsbauprämien voll zurückzuzahlen sind, wenn -- wie im Streitfall -- der prämienschädlich verwandte Betrag höher ist als die bis zur Auszahlung vom Bausparer geleisteten Beiträge.
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