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Rechtsprechung
   BFH, 16.07.1969 - I 266/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,345
BFH, 16.07.1969 - I 266/65 (https://dejure.org/1969,345)
BFH, Entscheidung vom 16.07.1969 - I 266/65 (https://dejure.org/1969,345)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 1969 - I 266/65 (https://dejure.org/1969,345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Überführung von Wirtschaftsgütern - Inländischer Betrieb - OHG - Ausländische Betriebstätte - Teilwert - Entnahme - Doppelbesteuerungsabkommen - Inländische Besteuerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 97, 342
  • DB 1970, 426
  • BStBl II 1970, 175
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.05.1962 - I 155/59 U

    Liquidationslose Verschmelzung von Genossenschaften

    Auszug aus BFH, 16.07.1969 - I 266/65
    Aus den gleichen Erwägungen verzichtet die Rechtsprechung auf eine Gewinnverwirklichung bei liquidationsloser Verschmelzung von Genossenschaften, in den Fällen der Gesamtrechtsnachfolge, bei der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs und bei der Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (vgl. BFH-Urteil I 155/59 U vom 25. Mai 1962, BFH 75, 231, BStBl III 1962, 351).
  • BFH, 29.05.1956 - I 39/56 S

    Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine aus ihren Gesellschaftern bestehende …

    Auszug aus BFH, 16.07.1969 - I 266/65
    Umgekehrt wird bei Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder Einzelfirma -- von Umwandlungsfällen nach den besonderen Vergünstigungen der Umwandlungssteuergesetze abgesehen -- auf eine Gewinnverwirklichung gerade deshalb nicht verzichtet, weil die für die Beurteilung der Gewinnrealisierung bedeutsame Sicherstellung der künftigen steuerlichen Erfassung der stillen Reserven nicht gewährleistet ist, wenn die stillen Reserven der bisher bestehenden Doppelbesteuerung mit der Körperschaftsteuer bei der Kapitalgesellschaft und der Einkommensteuer bei den Gesellschaftern entzogen werden (vgl. Urteile des BFH I 39/56 S vom 29. Mai 1956, BFH 63, 76, BStBl III 1956; I 226;… I 155/59 U, a. a. O.).
  • BFH, 14.05.1969 - I R 77/67

    Kapitalgesellschaft - Verschmelzende Umwandlung - Alleiniger Gesellschafter - …

    Auszug aus BFH, 16.07.1969 - I 266/65
    Davon geht auch die Rechtsprechung aus, wenn sie bei der verschmelzenden Umwandlung von Kapitalgesellschaften auf eine Gewinnverwirklichung unter der Voraussetzung verzichtet, daß die stillen Reserven durch die Umwandlung nicht aus dem Bereich der Körperschaftsteuer ausscheiden (vgl. Urteil des Senats I R 77/67 vom 14. Mai 1969, BFH 96, 168, BStBl II 1969, 598).
  • BFH, 16.03.1967 - IV 72/65
    Auszug aus BFH, 16.07.1969 - I 266/65
    Es entspricht insbesondere dem Zweck und der rechtssystematischen Bedeutung des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG, in Wertabgaben aus dem betrieblichen Bereich eine gewinnverwirklichende Entnahme zu sehen (…vgl. Bericht der Einkommensteuerkommission, "Untersuchungen zum Einkommensteuerrecht", a. a. O.; BFH-Urteil IV 72/65 vom 16. März 1967, BFH 88, 129, BStBl III 1967, 318).
  • BFH, 07.02.1964 - VI 19/63 U

    Entnahme aus einem OHG Vermögen

    Auszug aus BFH, 16.07.1969 - I 266/65
    Die Rechtsprechung sieht allerdings die Überführung eines Wirtschaftsguts aus einem Betrieb des Steuerpflichtigen in einen anderen Betrieb nicht als Entnahme an, weil das überführte Wirtschaftsgut den betrieblichen Bereich nicht verläßt; dabei bilden die mehreren Betriebe für diese Betrachtung eine Einheit und stellen in ihrer Gesamtheit das Betriebsvermögen des Unternehmers dar, das seinem privaten (außerbetrieblichen) Vermögen gegenübersteht (vgl. BFH-Urteile I 115/51 U vom 12. Dezember 1951, BFH 56, 197, BStBl III 1952, 79; VI 137/59 U vom 30. September 1960, BFH 71, 643, BStBl III 1960, 489, und VI 19/63 U vom 7. Februar 1964, BFH 79, 264, BStBl III 1964, 328).
  • BFH, 30.09.1960 - VI 137/59 U

    Begriff der Entnahme im Sinne des Einkommensteuergesetzes - Folgen der …

    Auszug aus BFH, 16.07.1969 - I 266/65
    Die Rechtsprechung sieht allerdings die Überführung eines Wirtschaftsguts aus einem Betrieb des Steuerpflichtigen in einen anderen Betrieb nicht als Entnahme an, weil das überführte Wirtschaftsgut den betrieblichen Bereich nicht verläßt; dabei bilden die mehreren Betriebe für diese Betrachtung eine Einheit und stellen in ihrer Gesamtheit das Betriebsvermögen des Unternehmers dar, das seinem privaten (außerbetrieblichen) Vermögen gegenübersteht (vgl. BFH-Urteile I 115/51 U vom 12. Dezember 1951, BFH 56, 197, BStBl III 1952, 79; VI 137/59 U vom 30. September 1960, BFH 71, 643, BStBl III 1960, 489, und VI 19/63 U vom 7. Februar 1964, BFH 79, 264, BStBl III 1964, 328).
  • BFH, 12.12.1951 - I 115/51 U

    Ansetzen des Teilwertes von Waren Anschaffungskosten bei Überführung in die …

    Auszug aus BFH, 16.07.1969 - I 266/65
    Die Rechtsprechung sieht allerdings die Überführung eines Wirtschaftsguts aus einem Betrieb des Steuerpflichtigen in einen anderen Betrieb nicht als Entnahme an, weil das überführte Wirtschaftsgut den betrieblichen Bereich nicht verläßt; dabei bilden die mehreren Betriebe für diese Betrachtung eine Einheit und stellen in ihrer Gesamtheit das Betriebsvermögen des Unternehmers dar, das seinem privaten (außerbetrieblichen) Vermögen gegenübersteht (vgl. BFH-Urteile I 115/51 U vom 12. Dezember 1951, BFH 56, 197, BStBl III 1952, 79; VI 137/59 U vom 30. September 1960, BFH 71, 643, BStBl III 1960, 489, und VI 19/63 U vom 7. Februar 1964, BFH 79, 264, BStBl III 1964, 328).
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