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   BFH, 14.02.1995 - IX R 101/93   

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https://dejure.org/1995,4924
BFH, 14.02.1995 - IX R 101/93 (https://dejure.org/1995,4924)
BFH, Entscheidung vom 14.02.1995 - IX R 101/93 (https://dejure.org/1995,4924)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - IX R 101/93 (https://dejure.org/1995,4924)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Berichtigung des Steuerbescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Berichtigung von Schreib-/Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten gem. § 129 AO und § 173a AO
    Ermittlungsfehler

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 1033
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.04.1994 - IX R 31/91

    Verfahrensrecht; Keine offenbare Unrichtigkeit beim Übersehen einer

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 101/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt das Tatbestandsmerkmal "ähnliche offenbare Unrichtigkeiten" voraus, daß die Unrichtigkeit einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlich ist, d. h. es sich um einen "mechanischen" Fehler handelt, der ebenso "mechanisch", also ohne weitere Prüfung, erkannt und berichtigt werden kann (BFH-Urteile vom 12. April 1994 IX R 31/91, BFH/NV 1995, 1, und vom 29. März 1990 V R 27/85, BFH/NV 1992, 711 m. w. N.).

    Kein mechanisches Versehen liegt jedoch dann vor, wenn es -- ggf. unter Verletzung der Amtsermittlungspflicht -- eine notwendige tatsächliche Ermittlung oder eine rechtliche Prüfung unterläßt (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1995, 1, und vom 23. Januar 1991 I R 26/90, BFH/NV 1992, 359 m. w. N.).

  • BFH, 23.01.1991 - I R 26/90

    Berichtigung von Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 101/93
    Kein mechanisches Versehen liegt jedoch dann vor, wenn es -- ggf. unter Verletzung der Amtsermittlungspflicht -- eine notwendige tatsächliche Ermittlung oder eine rechtliche Prüfung unterläßt (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1995, 1, und vom 23. Januar 1991 I R 26/90, BFH/NV 1992, 359 m. w. N.).

    Eine aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen erforderliche, vom Sachbearbeiter jedoch unterlassene Sachverhaltsermittlung ist kein mechanisches Versehen (BFH- Urteil in BFH/NV 1992, 359).

  • BFH, 30.01.1997 - V R 27/95

    Glücksspiel - Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze - Zulassungsentgelt

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 101/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt das Tatbestandsmerkmal "ähnliche offenbare Unrichtigkeiten" voraus, daß die Unrichtigkeit einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlich ist, d. h. es sich um einen "mechanischen" Fehler handelt, der ebenso "mechanisch", also ohne weitere Prüfung, erkannt und berichtigt werden kann (BFH-Urteile vom 12. April 1994 IX R 31/91, BFH/NV 1995, 1, und vom 29. März 1990 V R 27/85, BFH/NV 1992, 711 m. w. N.).
  • BFH, 29.03.1990 - V R 27/85

    Steuerfestsetzung bei fehlender Umsatzsteuerjahreserklärung - Heranziehung der

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 101/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt das Tatbestandsmerkmal "ähnliche offenbare Unrichtigkeiten" voraus, daß die Unrichtigkeit einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlich ist, d. h. es sich um einen "mechanischen" Fehler handelt, der ebenso "mechanisch", also ohne weitere Prüfung, erkannt und berichtigt werden kann (BFH-Urteile vom 12. April 1994 IX R 31/91, BFH/NV 1995, 1, und vom 29. März 1990 V R 27/85, BFH/NV 1992, 711 m. w. N.).
  • FG Baden-Württemberg, 09.01.1998 - 9 K 197/97

    Voraussetzungen der ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit eines Steuerbescheides i.

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  • FG Hamburg, 17.03.2016 - 2 K 37/15

    Änderung eines Steuerbescheides bei nachträglich erkanntem Fehler der

    Denn soweit das Finanzamt auf Vorjahresakten zurückgreifen muss, um einen Fehler zu ermitteln, liegt keine offenbare Unrichtigkeit vor (vgl. etwa BFH-Urteile vom 14. Februar 1995 IX R 101/93, BFH/NV 1995, 1033; vom 23. Januar 1991 I R 26/90, BFH/NV 1992, 359, m. w. N).
  • FG Hamburg, 25.10.2013 - 5 K 120/11

    Abgabenordnung: Berichtigung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit bzw. neuer

    In diesen Fällen handelt es sich um eine aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen erforderliche, vom Sachbearbeiter jedoch - ggf. pflichtwidrig - unterlassene Sachverhaltsermittlung, die kein mechanisches Versehen ist und in der Regel eine offenbare Unrichtigkeit ausschließt (BFH Urteil vom 14.02.1995 IX R 101/93, BFH/NV 1995, 1033; BFH Urteil vom 27.05.2009 X R 47/08, BStBl II 2009, 946; beide Fälle betreffend sog. Übernahmefälle; auf diese wollen Brockmeyer/Ratschow in: Klein AO 11. Auf. § 129 Rn. 3, 13 das Verbot der Heranziehung von Vorjahresakten ausdrücklich beschränken; allein für diese Fallgestaltung erwähnen auch Seer in: Tipke/Kruse § 129 AO Tz. 14, von Wedelstädt in: Beermann/Gosch § 129 AO Rn. 43 und Wernsmann in: Hübschmann/Hepp/Spitaler § 129 AO Rn. 75 diese Rechtsprechung).
  • FG Niedersachsen, 16.05.2023 - 9 K 90/22

    Ausgesteuerter Sachverhalt; Aussteuerung; Automationsgestützte Veranlagung;

    Im Streitfall wäre dementsprechend ein schädlicher Rückgriff auf die Aktenvorgänge für 2014 und 2015 erforderlich geworden, wobei es auf die Frage, ob für das betreffende Vorjahr ein gesonderter Aktenband geführt wird oder nicht, nach der Rechtsprechung des BFH nicht ankommt (vgl. BFH, Urteile vom 31. Juli 1990 I R 116/88 , BFHE 162, 115, BStBl II 1991, 22; und vom 14. Februar 1995 IX R 101/93 , BFH/NV 1995, 1033).
  • BFH, 06.02.2008 - VII B 23/07

    Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten in einer Abrechnung - Tatsachenwürdigung

    Soweit sich die Beschwerde unter Berufung auf die BFH-Urteile vom 24. Mai 1977 IV R 44/74 (BFHE 122, 393, BStBl II 1977, 853) und vom 14. Februar 1995 IX R 101/93 (BFH/NV 1995, 1033) darauf stützt, dass ein Fehler, der auf eine vom FA unterlassene Sachverhaltsaufklärung zurückzuführen ist, nicht als ein mechanisches Versehen angesehen werden kann, legt sie weder schlüssig dar, noch ist es sonst erkennbar, dass das angefochtene FG-Urteil auf einer hiervon abweichenden Rechtsansicht beruht.
  • FG Köln, 03.07.2014 - 4 K 2025/11

    Abgabenordnung: Offensichtliche Unrichtigkeit, wenn das Finanzamt eine

    Auch eine aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen erforderliche, vom Sachbearbeiter - ggf. unter Verletzung der Amtsermittlungspflicht - jedoch unterlassene Sachverhaltsermittlung ist kein mechanisches Versehen (BFH-Urteile vom 31. Juli 1990 I R 116/88, BFHE 162, 115, BStBl II 1991, 22, m.w.N.; vom 23. Januar 1991 I R 26/90, BFH/NV 1992, 359; BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 1998 IV B 151/97, BFH/NV 1998, 1452; vom 12. April 1994, a.a.O., und vom 14. Februar 1995 IX R 101/93, BFH/NV 1995, 1033).
  • FG Münster, 05.09.2012 - 12 K 1948/11

    Kein rückwirkendes Ereignis bei vor Bestandskraft erteilter Zustimmung zum

    Nach der Rechtsprechung des BFH, liegt grundsätzlich keine offenbare Unrichtigkeit vor, wenn sie für den zuständigen Sachbearbeiter des FA nur erkennbar gewesen wäre, wenn er die Steuererklärung eines Vorjahres bei der Veranlagung der Streitjahre zugezogen hätte (vgl. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 101/93, BFH/NV 1995, 1033).
  • FG Brandenburg, 07.07.2005 - 4 K 1237/03

    Änderung eines auf einem unzutreffenden Schadstoffschlüssel beruhenden

  • FG Münster, 10.08.2021 - 2 K 1117/19

    Änderung des Einkommensteuerbescheides bei Einkünften aus Vermietung und

  • FG Baden-Württemberg, 05.02.2016 - 9 K 1378/15

    Offenbare Unrichtigkeit bei Versäumnis des Sachbearbeiters eine fehlerhafte

  • FG Hamburg, 09.08.2018 - 5 K 60/16

    Keine Änderungsmöglichkeit bei versäumter Mitteilung der zutreffenden

  • FG Düsseldorf, 06.11.2009 - 8 K 2348/09

    Nichtberücksichtigung nicht ausgewiesener Umsatzsteuerzahlungen als

  • FG München, 30.03.2010 - 9 K 168/08

    Offenbare Unrichtigkeit bei Feststellungsbescheiden: Hinzurechnung der

  • FG Köln, 19.10.1998 - 4 K 9902/97

    Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung; Nicht berücksichtigte Einkünfte aus

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