Rechtsprechung
   BFH, 14.06.1994 - VIII R 14/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2862
BFH, 14.06.1994 - VIII R 14/93 (https://dejure.org/1994,2862)
BFH, Entscheidung vom 14.06.1994 - VIII R 14/93 (https://dejure.org/1994,2862)
BFH, Entscheidung vom 14. Juni 1994 - VIII R 14/93 (https://dejure.org/1994,2862)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2862) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Darlehensvertrages - Schuldzinsen als Werbungskosten bei der Einkommensteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Schuldzinsenabzug bei refinanzierten Darlehen

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 377
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 10.11.1992 - VIII R 98/90

    Zulässigkeit des Abzugs nachträglicher Werbungskosten - Refinanzierungskosten für

    Auszug aus BFH, 14.06.1994 - VIII R 14/93
    Geht es um den Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten, muß der erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang mit der Einkunftsart im jeweiligen Entstehungszeitpunkt der Schuldzinsen vorliegen (Senatsurteil vom 10. November 1992 VIII R 98/90, BFH/NV 1993, 468, Ziff. 1 c der Gründe mit Hinweis auf Urteil vom 7. August 1990 VIII R 223/85, BFH/NV 1991, 294).

    Das hat der Senat im Anschluß an ein nicht veröffentlichtes BFH- Urteil vom 23. Februar 1984 IV R 245/80 bereits für ein wegen Konkurses des Schuldners wirtschaftlich wertlos gewordenes Darlehen ausgesprochen (Urteil in BFH/NV 1993, 468; vgl. auch Senatsurteil vom 16. April 1991 VIII R 100/87; BFHE 165, 31, BStBl II 1992, 234).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 14.06.1994 - VIII R 14/93
    War diese Absicht zunächst gegeben, kann sie gleichwohl später wieder entfallen, mit der Folge, daß gleichzeitig die Befugnis zum Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten endet (vgl. Senatsurteil vom 23. März 1982 VIII R 132/80, BFHE 135, 320, BStBl II 1982, 463; Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, Abschn. C IV 3 c bb -- 1 -- der Gründe, und BFH-Urteil vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 14.06.1994 - VIII R 14/93
    Die Vorentscheidung stimmt auch mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, 836) insoweit überein, als das Ausbleiben des mit den Aufwendungen beabsichtigten Erfolgs deren Abziehbarkeit als Werbungs kosten nicht entgegensteht.
  • BFH, 11.04.2012 - VIII R 28/09

    Zinsen und Nebenleistungen aus einer durch Versteigerung realisierten Grundschuld

    Daraus ergibt sich, dass als Einnahmen aus Kapitalvermögen alle Vermögensmehrungen zu erfassen sind, die sich wirtschaftlich betrachtet als Entgelt für die Kapitalnutzung darstellen (vgl. z.B. Senatsurteile vom 2. März 1993 VIII R 13/91, BFHE 171, 48, BStBl II 1993, 602; vom 14. Juni 1994 VIII R 14/93, BFH/NV 1995, 377).
  • BFH, 28.05.1997 - VIII R 25/96

    1. Stille Beteiligung keine "ähnliche Beteiligung" i. S. von § 17 Abs. 1 S. 5

    Der wirtschaftliche Zusammenhang entfällt, wenn die Kapitalanlage, zu deren Erwerb oder Sicherung und Erhaltung der die Schuldzinsen verursachende Kredit aufgenommen wurde, veräußert wird; denn die auf die Zeit nach der Veräußerung der Kapitalanlage entfallenden Schuldzinsen stellen die Gegenleistung für die Überlassung eines Kapitals dar, das nicht mehr der Erzielung von Einnahmen aus Kapitalvermögen dient (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteile vom 26. Februar 1985 VIII R 59/83, BFH/NV 1985, 69; vom 14. Juni 1994 VIII R 14/93, BFH/NV 1995, 377; vom 1. Oktober 1996 VIII R 88/94, BFHE 182, 320, BStBl II 1997, 424).
  • FG München, 09.05.2012 - 10 V 3505/11

    Einkünfteerzielungsabsicht bei entgeltlichem Darlehen

    Für den Abzug von Werbungskosten bedarf es der in jedem Veranlagungszeitraum feststellbaren Absicht zur Erzielung von Einnahmeüberschüssen (BFH-Urteil vom 14. Juni 1994 VIII R 14/93, BFH/NV 1995, 377, BFH/NV 1995, 377).

    Für den Abzug von Werbungskosten bedarf es der in jedem Veranlagungszeitraum feststellbaren Absicht zur Erzielung von Einnahmeüberschüssen (BFH-Urteil vom 14. Juni 1994 VIII R 14/93, BFH/NV 1995, 377, BFH/NV 1995, 377).

  • BFH, 30.03.1999 - VIII R 30/96

    Einkünfte aus Kapitalvermögen; Schuldzinsen als WK; Einkünfteerzielungsabsicht

    Der Werbungskostenabzug ist jedoch grundsätzlich nur solange möglich, bis die zur Einkünfteerzielung führende Tätigkeit oder das ihr zugrunde liegende Rechtsverhältnis endet (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Juni 1994 VIII R 14/93, BFH/NV 1995, 377, unter 2., m.w.N.).

    Beim Gläubiger kann von einer Absicht zur Erzielung von Einnahmenüberschüssen nur solange ausgegangen werden, bis er von der voraussichtlich anhaltenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners Kenntnis erlangt hat (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1995, 377, unter 2. a).

  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 59/02

    Kindergeld: behinderungsbedingter Mehraufwand volljähriger behinderter Kinder;

    Indessen führen widersprüchliche Sachverhaltsdarstellungen im angefochtenen Urteil als materiell-rechtlicher Fehler auch ohne entsprechende Rügen zum Wegfall der Bindungswirkung nach § 118 Abs. 2 FGO (vgl. Senatsurteile vom 14. Juni 1994 VIII R 14/93, BFH/NV 1995, 377; vom 24. April 1997 VIII R 53/95, BFHE 183, 155, BStBl II 1997, 682, m.w.N.).
  • FG München, 16.10.2002 - 9 K 59/00

    Einkunftserzielungsabsicht bei Einkünften aus Kapiatalvermögen;

    War die Absicht zur Erzielung von Einnahmenüberschüssen zunächst gegeben, kann sie gleichwohl später wieder entfallen mit der Folge, dass gleichzeitig die Befugnis zum Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten endet (vgl. Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 14. Juni 1994 VIII R 14/93, BFH/NV 1995, 377 m.w.N.).

    Beim Gläubiger kann von der Absicht zur Erzielung von Einnahmenüberschüssen nur solange ausgegangen werden, bis er von der voraussichtlich anhaltenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners Kenntnis erlangt hat (BFH in BFH/NV 1995, 377; BFH vom 30. März 1999 VIII R 30/96, BFH/NV 1999, 1321 ).

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2002 - 5 K 3050/00

    Abgrenzung Devisentermingeschäft - Festgeldanlage

    Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehörten auch besondere Entgelte und Vorteile, die sich wirtschaftlich betrachtet als Entgelt für die Kapitalüberlassung darstellten (BFH, BStBl II 1993, S. 602, BFH/NV 1995, S. 377 ff.).
  • FG Schleswig-Holstein, 11.12.1997 - V 441/94

    Darlehensverlust bei wesentlicher Beteiligung

    Nach dieser Vorschrift sind nachträglich gezahlte Schuldzinsen nur insoweit als WK abzugsfähig, als sie auf die Zeit der Einkünfteerzielung entfallen (vgl. BFH/NV 1995, 377).
  • FG Baden-Württemberg, 18.01.1996 - 14 K 98/93

    Verlust der Einlage eines stillen Gesellschafters als einkommensteuerrechtlicher

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht