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   BFH, 26.08.1994 - I B 35/94   

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https://dejure.org/1994,4013
BFH, 26.08.1994 - I B 35/94 (https://dejure.org/1994,4013)
BFH, Entscheidung vom 26.08.1994 - I B 35/94 (https://dejure.org/1994,4013)
BFH, Entscheidung vom 26. August 1994 - I B 35/94 (https://dejure.org/1994,4013)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Besteuerungsgrundlage beim Ausschluss der Besteuerung bestimmter Einkünfte aufgrund der Immunitätsvorschriften des europäischen Parlamentes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Einkünften aus einer Tätigkeit beim Europäischen Patentamt

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 381
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.09.1990 - I R 181/87

    1. Progressionsvorbehalt auf Einkünfte aus Tätigkeit beim Europäischen Patentamt

    Auszug aus BFH, 26.08.1994 - I B 35/94
    Dies hat der erkennende Senat bereits in seinen Urteilen vom 27. September 1990 I R 181/87 (BFHE 162, 284, BStBl II 1991, 84) und I R 104/89 (BFH/NV 1991, 729) entschieden.

    Darunter fallen auch die nach dem Protokoll steuerfrei gestellten ausländischen Einkünfte des Klägers, wenn man -- wie der erkennende Senat in BFHE 162, 284, BStBl II 1991, 84 -- das Protokoll als "Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung" im materiellen Sinne versteht.

  • BFH, 27.09.1990 - I R 104/89

    Einbeziehung von Einkünften aus einer Tätigkeit beim Europäischen Patentamt in

    Auszug aus BFH, 26.08.1994 - I B 35/94
    Dies hat der erkennende Senat bereits in seinen Urteilen vom 27. September 1990 I R 181/87 (BFHE 162, 284, BStBl II 1991, 84) und I R 104/89 (BFH/NV 1991, 729) entschieden.
  • BFH, 28.10.2009 - VIII R 22/07

    Zurechnung eines Strategieentgelts an einen Vermögensverwalter zu den

    Auf dieser Grundlage sind insbesondere Planungskosten für - unbedingt geplante - Anschaffungen unabhängig davon den Anschaffungskosten zuzurechnen, dass es ggf. zu der geplanten Investition nicht kommt, der Aufwand aber zumindest in irgendeiner Form einer späteren entsprechenden Investition dient (vgl. BFH-Urteile vom 13. Oktober 1983 IV R 160/78, BFHE 139, 273, BStBl II 1984, 101; in BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303; insbesondere zu vergeblichen Planungskosten BFH-Urteile vom 30. August 1994 IX R 2/90, BFH/NV 1995, 381; vom 10. November 1999 X R 158/96, BFH/NV 2000, 696).
  • BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07

    Bindungswirkung der steuerrechtlichen Einordnung von Planungskosten als

    Handelt es sich bei dem ursprünglich geplanten Gebäude und bei dem tatsächlich errichteten Gebäude nach Zweck und Bauart um zwei völlig verschiedene Bauwerke und dient daher die erste Planung in keiner Weise der Errichtung des neuen Gebäudes, so gehören vergebliche Planungskosten nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes (BFH-Urteil vom 30. August 1994 IX R 2/90, BFH/NV 1995, 381, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 3. November 2005 IX B 110/05, BFH/NV 2006, 295), sondern zu den Werbungskosten (ständige Rechtsprechung, vgl. in diesem Zusammenhang BFH-Urteil vom 13. November 1973 VIII R 157/70, BFHE 110, 556, BStBl II 1974, 161).
  • BFH, 03.11.2005 - IX B 110/05

    Herstellungskosten für Gebäude; vergebliche Planungskosten

    Das FG ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. insbesondere das Urteil vom 30. August 1994 IX R 2/90, BFH/NV 1995, 381, m.w.N.) davon ausgegangen, dass vergebliche Planungskosten nur dann nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes gehören, wenn es sich bei den ursprünglich geplanten Gebäuden (hier den Hallen 1 und 2) und dem dann tatsächlich errichteten Gebäude (Halle 3) nach Zweck und Bauart um völlig verschiedene Bauwerke handelt.
  • FG Köln, 14.03.2000 - 8 K 543/99

    Steuerpflicht und Progressionsvorbehalt für Einkünfte eines in den USA ansässigen

    Die Funktion des Progressionsvorbehalts ist nach zutreffender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur darin zu sehen, die Wirkung einer Steuerfreistellung zu begrenzen (BFH-Beschluß vom 26. August 1994 I B 35/94, BFH/NV 1995, 381; Wassermeyer in Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Art. 23 A OECD-Musterabkommen Rdnr. 121; Schmidt/Heinicke EStG § 32 b Anm. 1; Apel/Oltmanns, DB 1998, 2560 [2562]).
  • BFH, 10.11.1999 - X R 158/96

    Prozesskosten wegen einer Baugenehmigung

    Nach ständiger Rechtsprechung gehören selbst vergebliche Planungskosten nur dann nicht zu den Herstellungskosten für die erstmalige Errichtung des Gebäudes, wenn es sich bei dem ursprünglich geplanten und dem tatsächlich errichteten Gebäude nach Zweck und Bauart um zwei völlig verschiedene Bauwerke handelt, z.B. weil die erste Planung in keiner Weise der Errichtung des neuen Gebäudes dient (ausführlich BFH-Urteil vom 30. August 1994 IX R 2/90, BFH/NV 1995, 381, 382, m.w.N.).
  • BFH, 13.12.1995 - I B 83/95

    Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Einkünften aus einer Tätigkeit beim

    Der Senat hat über die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) in der Beschwerdebegründung genannte Rechtsfrage sowohl in seinem Urteil vom 27. September 1990 I R 1981/87 (BFHE 162, 284, BStBl II 1991, 84) als auch in seinem Beschluß vom 26. August 1994 I B 35/94 (BFH/NV 1995, 381) entschieden.

    Auf BFH/NV 1995, 381 wird Bezug genommen.

  • BFH, 02.11.2000 - IX B 95/00

    Vergebliche Planungskosten

    Vergebliche Planungskosten gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes, wenn es sich bei dem ursprünglich geplanten Gebäude und dem bei dem tatsächlich errichteten Gebäude nach Zweck und Bauart um zwei völlig verschiedene Bauwerke handelt und wenn daher die erste Planung in keiner Weise der Errichtung des neuen Gebäudes dient (BFH-Urteil vom 30. August 1994 IX R 2/90, BFH/NV 1995, 381, m.w.N.).
  • BFH, 02.11.1999 - I B 163/98

    Einkünfte von Bediensteten des europäischen Patentamts

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß Art. 16 Abs. 1 Satz 3 des Immunitätenprotokolls es gestattet, bei der Festsetzung der Einkommensteuer die nach Abs. 1 Satz 1 steuerfreien Einkünfte in die Berechnung des Steuersatzes einzubeziehen (Urteile vom 27. September 1990 I R 181/87, BFHE 162, 284, BStBl II 1991, 84; vom 27. September 1991 I R 104/89, BFH/NV 1991, 729; Beschluß vom 26. August 1994 I B 35/94, BFH/NV 1995, 381).
  • FG München, 10.06.2005 - 8 K 1515/04

    Kosten für die Planung nicht verwirklichter Bauvorhaben als vorweggenommene

    Denn nach der Rechtsprechung (vgl. BFH-Beschluss vom 2. November 2000 IX B 95/00, BFH/NV 2001, 592 ) gehören vergebliche Planungskosten nur dann nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes, wenn es sich bei dem ursprünglich geplanten Gebäude und dem bei dem tatsächlich errichteten Gebäude nach Zweck und Bauart um zwei völlig verschiedene Bauwerke handelt und wenn daher die erste Planung in keiner Weise der Errichtung des neuen Gebäudes dient, wie z. B. bei der Errichtung eines Fabrikgebäudes anstelle eines ursprünglich geplanten Wohngebäudes (vgl. auch BFH-Urteil vom 30. August 1994 IX R 2/90, BFH/NV 1995, 381).
  • FG Münster, 03.11.2021 - 13 K 1116/18

    Einstufung von Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung - AfaA - und für

    Vergebliche Planungskosten gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes, wenn es sich bei dem ursprünglich geplanten Gebäude und dem bei dem tatsächlich errichteten Gebäude nach Zweck und Bauart um zwei völlig verschiedene Bauwerke handelt und wenn daher die erste Planung in keiner Weise der Errichtung des neuen Gebäudes dient (BFH-Urteil vom 30.8.1994 IX R 2/90, BFH/NV 1995, 381, Rz. 13 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 2.11.2000 IX B 95/00, BFH/NV 2001, 592, Rz. 2).
  • FG Berlin, 27.11.2000 - 9 K 9474/98

    Einbeziehung der nach dem Wegzug aus Deutschland im Ausland erzielten Einkünfte

  • FG München, 30.09.1998 - 1 K 4918/97
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