Rechtsprechung
BFH, 19.08.1998 - X R 176/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Betriebsgrundstück - Unentgeltliche Nutzungsüberlassung - Betriebsaufgabe - Einnahmenüberschußrechnung - Absetzung für Abnutzung - Gaststättengebäude - Gewerbliche Tätigkeit
- Judicialis
FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 16 Abs. 3; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 § 16 Abs. 1, 3
Verpächterwahlrecht bei vorweggenommener Erbfolge - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 20.08.1996 - 2 K 296/94
- BFH, 19.08.1998 - X R 176/96
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 454
Wird zitiert von ... (21)
- BFH, 22.09.2004 - III R 9/03
Betriebsaufgabeerklärung - Betriebsunterbrechung - Feststellungslast für vGA - …
Diese Rechtsprechung bezieht sich auf Fälle, in denen mangels ausdrücklicher Aufgabeerklärung aus anderen Umständen, Handlungen oder Äußerungen auf eine Betriebsaufgabe geschlossen wird (…vgl. BFH-Urteile vom 23. November 1995 IV R 36/94, BFH/NV 1996, 398;… vom 7. Dezember 1995 IV R 109/94, BFH/NV 1996, 663;… vom 27. November 1997 IV R 86/96, BFH/NV 1998, 834; vom 19. August 1998 X R 176/96, BFH/NV 1999, 454;… vom 11. Februar 1999 III R 112/96, BFH/NV 1999, 1198;… vom 21. September 2000 IV R 29/99, BFH/NV 2001, 433). - BFH, 06.04.2016 - X R 52/13
Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung
Sie hat diese Einschränkung in der Folgezeit insofern modifiziert bzw. präzisiert, als es genügt, wenn der Verpächter die Absicht hat, den Betrieb später selbst oder durch seinen Rechtsnachfolger, namentlich einen Gesamtrechtsnachfolger oder einen unentgeltlichen Einzelrechtsnachfolger, wieder aufzunehmen und dies nach den gegebenen Verhältnissen als möglich erscheint (vgl. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1987 IV R 91/85, BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257, unter 2., sowie IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 28. November 1991 IV R 58/91, BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, unter 2.a; Senatsurteil vom 19. August 1998 X R 176/96, BFH/NV 1999, 454, unter 2.a, m.w.N., sowie Senatsbeschluss vom 26. Juli 2006 X R 10/05, BFH/NV 2006, 2072, unter 2.). - BFH, 11.05.1999 - VIII R 72/96
Ruhender Betrieb bei fehlgeschlagener Betriebsaufspaltung
Der BFH hat im Zusammenhang mit der Betriebsverpachtung in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus Nachweisgründen solange von einer Fortführungsabsicht auszugehen sei, bis der Steuerpflichtige klar und eindeutig erklärt, er werde die gewerbliche Tätigkeit nicht wieder aufnehmen (BFH-Urteile in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 465; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 19. August 1998 X R 176/96, BFH/NV 1999, 454).
- BFH, 03.04.2014 - X R 16/10
Verpachtung einer Apotheke im Ganzen - Zwangsbetriebsaufgabe und Erklärung der …
Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung aus Nachweisgründen so lange von einer Fortführungsabsicht auszugehen, bis der Steuerpflichtige klar und eindeutig erklärt, er werde die gewerbliche Tätigkeit nicht wieder aufnehmen (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 1998 X R 176/96, BFH/NV 1999, 454). - BFH, 20.02.2008 - X R 13/05
Verpächterwahlrecht - Wesentliche Betriebsgrundlagen einer handwerklich …
Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich nicht umgekehrt aus den tatsächlichen Verhältnissen eindeutig ergibt, dass der Betrieb nicht nur vorübergehend, sondern endgültig aufgegeben wird (Senatsurteil vom 19. August 1998 X R 176/96, BFH/NV 1999, 454).Eine solche Fortführungsabsicht wird, sofern die sachlichen Voraussetzungen des Verpächterwahlrechts vorliegen, jedenfalls dann ohne Weiteres unterstellt, wenn gegenüber den Finanzbehörden -wie im Streitfall- keine Aufgabeerklärung abgegeben wird, es sei denn, es ergibt sich ausnahmsweise aufgrund eindeutiger tatsächlicher Verhältnisse das Gegenteil (Senatsurteil in BFH/NV 1999, 454;… Schmidt/Wacker, EStG, 26. Aufl., § 16 Rz 706).
Es ist deshalb nicht entscheidend, ob der Verpächter (wirtschaftlich) in der Lage ist, das Unternehmen nach Ablauf der Pachtzeit fortzuführen (Senatsurteil in BFH/NV 1999, 454).
- BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00
Unentgeltliche Betriebsübertragung
e) Soweit der Kläger hiergegen eingewandt hat, das Verpächterwahlrecht habe seinem Vater nicht zustehen können, weil er wegen seines hohen Alters den Betrieb nach Ablauf des Pachtvertrags nicht mehr hätte aufnehmen können, verkennt er, dass die Rechtsprechung dem Steuerpflichtigen das Verpächterwahlrecht auch und vor allem im Hinblick auf die Möglichkeit der Fortführung des Betriebs durch den Rechtsnachfolger eingeräumt hat (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, und vom 19. August 1998 X R 176/96, BFH/NV 1999, 454, jeweils m.w.N.). - BFH, 19.06.2001 - X R 48/96
Einkommensteuerbescheid - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Pachtvertrag - …
a) Wenn ein Gewerbebetrieb --im Ganzen oder hinsichtlich seiner wesentlichen Betriebsgrundlagen-- verpachtet wird, so steht dem Verpächter und bisherigen Inhaber ein Wahlrecht zu, ob der Betrieb --mit der Folge der Versteuerung-- als aufgegeben angesehen werden (§ 16 Abs. 3 EStG) oder --mit der Folge der Verschiebung der steuerlichen Erfassung der stillen Reserven-- fortgeführt werden soll (seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124, ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, s. z.B. Senatsurteil vom 19. August 1998 X R 176/96, BFH/NV 1999, 454, 455;… Schmidt, Einkommensteuergesetz, 20. Aufl., 2001, § 16 Rz. 690 ff., jeweils m.w.N.).Die Betriebsfortführung in solchen Fällen setzt zweierlei voraus: zum einen --in subjektiver Hinsicht-- den Willen des Verpächters, den verpachteten (vorübergehend eingestellten) Betrieb wieder aufzunehmen, zum anderen --in objektiver Hinsicht-- die Möglichkeit, diesen Willen zu verwirklichen, die nur dann gegeben ist, wenn es die zurückbehaltenen Wirtschaftsgüter erlauben, den Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen (s. dazu insbesondere: BFH-Urteile vom 27. Februar 1985 I R 235/80, BFHE 143 436, BStBl II 1985, 456, unter 2.; vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561, unter 3.; vom 17. April 1997 VIII R 2/95, 183, 385, BStBl II 1998, 388, unter II. 2. a;… vom 11. Mai 1999 VIII R 72/96, BFHE 188, 397, BFH/NV 1999, 1422, 1423; in BFH/NV 1999, 454, 455;… vgl. auch Schmidt, a.a.O., Rz. 700, m.w.N.).
Es müssen zumindest die wesentlichen Betriebsgrundlagen zurückbehalten werden (…zuletzt BFH-Urteile vom 11. Februar 1999 III R 112/96, BFH/NV 1999, 1198, 1199; vom 18. März 1999 IV R 65/98, BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398, unter 3. b; in BFH/NV 1999, 454, 456).
Dass der steuerliche Berater des Erblassers einen Aufgabegewinn für 1988 ermittelte, ist für die Gesamtbeurteilung schon deshalb nicht entscheidend, weil eine solche Zuordnungsentscheidung geprägt ist von rechtlichen Erwägungen (vgl. zur allenfalls indizierenden Bedeutung steuerlicher Erklärungen auch die BFH-Urteile vom 6. März 1991 X R 57/88, BFHE 164, 246, BStBl II 1991, 829, unter I. 2. c;… vom 22. Oktober 1992 III R 7/91, BFH/NV 1993, 358; in BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388, unter II. 2. a, und in BFH/NV 1999, 454, 455).
- BFH, 20.12.2000 - XI R 26/00
Betriebsaufgabe; verpachteter Gaststättenbetrieb
Solange der Verpächter eine Erklärung im vorstehenden Sinne nicht abgibt, bleiben die verpachteten Wirtschaftsgüter Betriebsvermögen mit der Folge, dass er weiterhin Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt und die im verpachteten Betrieb vorhandenen stillen Reserven erst mit der Veräußerung des Betriebs oder der Überführung der Betriebsgegenstände in sein Privatvermögen zu versteuern hat (ständige Rechtsprechung seit Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil des Großen Senats vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124;… vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. Mai 1999 VIII R 72/96, BFH/NV 1999, 1422; vom 19. August 1998 X R 176/96, BFH/NV 1999, 454).Der Betrieb des Verpächters ist nur vorübergehend unterbrochen (vgl. BFH-Urteile vom 16. Dezember 1997 VIII R 11/95, BFHE 185, 205, BStBl II 1998, 379; vom 17. April 1997 VIII R 2/95, BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388;… vom 11. Februar 1999 III R 112/96, BFH/NV 1999, 1198;… Beschluss vom 20. Januar 1999 IV B 99/98, BFH/NV 1999, 1073; Urteile in BFH/NV 1999, 1422, und in BFH/NV 1999, 454, jeweils m.w.N.).
c) Entscheidend ist, dass die Klägerin die Möglichkeit behielt, den Betrieb in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561; BFH in BFH/NV 1999, 454;… BFH in BFH/NV 1999, 1198).
- BFH, 26.07.2006 - X R 10/05
Betriebsaufgabe: Verpachtung einer Apotheke durch Erben
Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung aus Nachweisgründen so lange von einer Fortführungsabsicht auszugehen, bis der Steuerpflichtige klar und eindeutig erklärt, er werde die gewerbliche Tätigkeit nicht wieder aufnehmen (BFH-Urteil vom 19. August 1998 X R 176/96, BFH/NV 1999, 454). - BFH, 15.06.2005 - X B 180/03
NZB: Sachaufklärungspflicht, Übergehen von Beweisanträgen
Eine Betriebsaufgabe ohne Erklärung gegenüber dem FA liegt, sofern und solange die Voraussetzungen des Verpächterwahlrechts erfüllt sind, nur vor, wenn sich bereits bei der Verpachtung aus den tatsächlichen Umständen eindeutig der Aufgabewille ergibt (BFH-Urteile vom 3. Juni 1997 IX R 2/95, BFHE 183, 413, BStBl II 1998, 373, und vom 19. August 1998 X R 176/96, BFH/NV 1999, 454). - BFH, 20.06.2000 - VIII R 18/99
Allmähliche Abwicklung der Bautätigkeit: Betriebsaufgabe?
- FG Hessen, 16.05.2006 - 8 K 4239/03
Betriebsaufgabe - branchenfremde Verpachtung - langjährige Betriebsunterbrechung
- BFH, 12.04.2000 - XI R 36/99
Erbauseinandersetzung; Betriebsfortführung durch Miterben; Änderung langjähriger …
- FG München, 28.10.2013 - 7 K 2500/10
Kein Fortbestehen des Verpächterwahlrechts bei teilentgeltlicher Übertragung …
- FG Baden-Württemberg, 12.09.2001 - 2 K 167/99
Ausübung des Verpächterwahlrechts durch Rechtsnachfolger; Unentgeltliche Übergabe …
- FG Baden-Württemberg, 22.03.2006 - 12 K 22/05
Betriebsgrundstück als wesentliche Betriebsgrundlage eines Juweliergeschäfts - …
- FG Schleswig-Holstein, 07.12.2005 - 2 K 220/01
Erbin eines verstorbenen Künstlers erzielt durch Veräußerung des künstlerischen …
- BFH, 26.08.2003 - VIII B 183/02
Betriebsaufgabe: Apotheke
- FG Sachsen-Anhalt, 24.02.2015 - 4 K 219/13
Betriebsaufgabe nicht bereits durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens …
- FG Hamburg, 27.06.2006 - 6 K 344/04
Keine Betriebsaufgabe bei verpachtetem Bäckereibetrieb
- FG München, 12.11.2012 - 7 K 1796/09
Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Veräußerung eines verpachteten inländischen …